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E-Dossiers

Bundesrat René Felber bei der Wahl zum Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarats im Dezember 1991.

Die Schweiz und der Europarat

Als der Europarat 1949 gegründet wurde, stand für den damaligen Aussenminister, Bundesrat Max Petitpierre, ein Beitritt der Schweiz nicht zur Debatte (dodis.ch/5020). Nach seiner Auffassung verunmöglichte die strikte Neutralitätspolitik die Beteiligung an einer «politischen» Organisation. Durch die Mitarbeit der Schweiz in den «technischen» Organen des Europarats kam es in den folgenden Jahren zu einer schrittweisen Annäherung. Ab 1961 entsandte die Bundesversammlung Beobachter nach Strassburg; 1962 unterbreitete ihr der Bundesrat einen Bericht, der eine Vollmitgliedschaft nahelegte (dodis.ch/32085). «Eine exzellente Schule für den Dialog» Im Januar 1963 konnte Bundespräsident Willy Spühler dem Generalsekretär des Europarats berichten, die Landesregierung sei hoch erfreut, «dass ein neues Band im Begriff ist, sich den zahlreichen Verknüpfungen, die unser Land traditionellerweise mit den anderen Staaten dieses Kontinents verbinden, hinzu zu gesellen» (dodis.ch/30487). Führende Parlamentarier sahen im Beitritt eine «Stärkung der heiklen Position der Schweiz in Europa und der Welt». Der Europarat sei «eine exzellente Schule, um mit anderen Ländern in den Dialog zu treten» (dodis.ch/30453). «Die logische Folge unseres Beitritts»: die Unterzeichnung der EMRK Trotz ihres Beitritts wollte die Schweiz das wichtigste Instrument des Europarats – die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – vorerst nicht unterzeichnen. Der Bundesrat sah darin zwar einen «Akt der Solidarität und die logische Folge unseres Beitritts» (dodis.ch/33123), doch gab es noch zu viele Vorbehalte. Dies änderte sich erst mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 und der Beseitigung der konfessionellen Ausnahmeartikel 1973. Am 28. November 1974 unterzeichnete die Schweiz die EMRK  (dodis.ch/39382). Die Schweiz vor Gericht Mit der Unterzeichnung der Konvention konnte die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angeklagt werden. In den ersten neun Jahren wurden 293 Beschwerden gegen die Schweiz eingereicht. In drei Fällen befand das Gericht, dass die Schweiz mit ihrem Rechtsverfahren die EMRK verletzt habe (dodis.ch/66551). Aufsehenerregend war der Fall von Jutta Huber gegen die Schweiz. Die als Prostituierte arbeitende Jutta Huber wurde 1983 bei einer Polizeiaktion gegen die Hells Angels in Untersuchungshaft genommen, ohne dass der Fall von einem unabhängigen Richter geprüft worden war. Huber sah darin einen Verstoss gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Artikel 3 der EMRK vorgesehen war, und brachte den Fall vor den EGMR. Der Gerichtshof bestätigte 1990 den Verstoss und verpflichtete die Schweiz die Verfahrenskosten zu tragen (dodis.ch/56217). Ratifikation der Sozialcharta bis heute ausstehend Noch weit mehr Mühe als die Unterzeichnung der EMRK bereitete der Schweiz die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta von 1961, welche die EMRK um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ergänzt. Verhinderte zunächst der ungenügende Ausbau der Sozialversicherungen eine Signatur, übten ab 1970 verschiedene parlamentarische Vorstösse Druck auf den Bundesrat aus. Nachdem die Charta am 6. Mai 1976 unterzeichnet worden war (dodis.ch/48718), dauerte es allerdings noch bis 1983, bis der Bundesrat einen ersten Versuch zur Ratifikation unternahm (dodis.ch/65769) – erfolglos. Seine Botschaft wurde 1984 im Ständerat (dodis.ch/68883) und 1987 im Nationalrat (dodis.ch/68884) abgelehnt. Bis heute hat die Schweiz die Europäische Sozialcharta nicht ratifiziert. Schweizer Präsidentschaft des Ministerkomitees Dessen ungeachtet arbeitete die Schweiz seit Beginn ihrer Mitgliedschaft aktiv im Europarat mit: Zwischen 1965 und 1991 präsidierte viermal ein Vorsteher des Aussendepartements das Ministerkomitee des Europarats. 1965 sprach sich Bundesrat Wahlen für die «europäische Einheit» aus (dodis.ch/68617), Bundesrat Graber setzte 1972 den ersten Stein für den neuen Palais de l’Europe (dodis.ch/68956) und 1981 hielt Bundesrat Aubert als Vorsitzender eine gewichtige aussenpolitische Erklärung über die Entspannung zwischen Ost und West (dodis.ch/63386). Unmittelbar nach Ende des Kalten Kriegs bestand die spezielle Aufgabe der schweizerischen Präsidentschaft darin, «die neuen Demokratien in Mittel- und Osteuropa zu integrieren» und so dem Europarat zu seiner gesamteuropäischen Berufung zu verhelfen (dodis.ch/58669). Bundespräsident Felber ermöglichte der Vorsitz im Februar 1992 ausserdem ein seltenes Treffen mit US-Präsident George Bush im Weissen Haus (dodis.ch/59917). Schweizer Berater statt Generalsekretär Im Dezember 1993 äusserte der jurassische Ständerat Michel Flückiger Interesse an einer Kandidatur als Generalsekretär des Europarats. Die Europaratsdelegation des Parlaments reagierte jedoch zurückhaltend und befand, «dass eine Schweizer Kandidatur nur angemeldet werden sollte, wenn eine verlässliche Aussicht auf Erfolg besteht» (dodis.ch/65289). Kurz darauf stellte Flückiger eine «immense solitude» der Schweiz fest und entschied sich gegen eine Kandidatur (dodis.ch/68059). Der neue Generalsekretär ernannte Flückiger jedoch zum persönlichen Berater in Migrationsfragen und die Schweiz beteiligte sich an den Lohnkosten des neuen Beraters (dodis.ch/67732). Für den Beitritt der Schweiz zum Europarat siehe auch dodis.ch/W1923.
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Portugiesinnen und Portugiesen erklimmen während der Nelkenrevolution einen Panzer.

Die Nelkenrevolution aus Schweizer Sicht

«Es dauerte nur fünfzehn Stunden bis – ohne einen Schuss abzugeben – ein Regime zusammenbrach, das beinahe ein halbes Jahrhundert existiert hatte», berichtete der Schweizer Botschafter in Lissabon, Jean-Louis Pahud, nach Bern (dodis.ch/39053). Am 25. April 1974 brachte eine Gruppe von Offizieren, die ein Ende der kolonialen Kriege und der Diktatur forderten, das Salazar-Regime friedlich zu Fall. Die Ereignisse in Portugal wurden in Europa inmitten des Kalten Kriegs mit Argusaugen verfolgt.  Offiziere gegen das Imperium und für die Demokratie  Zum Zeitpunkt des Putsches durch die Bewegung der Streitkräfte (Movimento das Forças Armadas, MFA), führte die portugiesische Kolonialmacht, der Estado Novo, in seinen afrikanischen Kolonien an drei Fronten Krieg: in Angola, in Mosambik sowie auf den Kapverden und Guinea-Bissau. Diese bereits seit einem Jahrzehnt andauernden kolonialen Kriege schienen den portugiesischen Offizieren vor Ort unmöglich zu gewinnen. Der Sturheit der Diktatur, die ein Imperium auf dem afrikanischen Kontinent aufrechterhalten wollte, überdrüssig, schloss sich eine Gruppe von Offizieren zusammen, um das Ende der Kolonisierung, die Demokratisierung des Regimes sowie der portugiesischen Bevölkerung dienliche Wirtschaftsmassnahmen zu fordern. Am Donnerstag, den 25. April zogen die Offiziere der MFA durch die Strassen Lissabons, um die Kontrolle über strategische Punkte der Stadt zu erlangen. Innert Kürze schloss sich ihnen eine bedeutende Menge an friedlich demonstrierenden Zivilisten an. Der Estado Novo kollabierte innert Stunden. Inmitten des Geschehens entschied sich eine Kellnerin, die Gewehrläufe der Offiziere mit roten Nelken zu schmücken und verhalf der Revolution damit unverhofft zu ihrem Namen.  Bilaterale Beziehungen zum Estado Novo  Aus Schweizer Sicht war Portugal zu dieser Zeit ein Verbündeter. Die zwei Staaten waren Gründungsmitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (dodis.ch/15944) und unterhielten gute Wirtschaftsbeziehungen. Die Schweiz importierte vorwiegend portugiesischen Wein und exportierte ihrerseits Uhren nach Portugal (dodis.ch/36773). Zugleich entwickelte sich Portugal im Zuge der 1970er Jahre zu einem Rekrutierungsland für Saisonniers (dodis.ch/36575). Dennoch belasteten die Menschenrechtsfrage sowie die Kolonialkriege die Beziehungen: Während sich die Schweiz zurückhielt, sich der Kritik des Europarats an Portugal anzuschliessen (dodis.ch/35631), konnte sie die Missbilligung der asiatischen und afrikanischen Staaten am portugiesischen Kolonialismus im Rahmen der UNO nicht gänzlich ausblenden (dodis.ch/34107). Von Jahr zu Jahr stieg der Druck stetig an, die Verbrechen der Kolonialkriege zu verurteilen (dodis.ch/35680), sodass 1971 im EDA festgehalten wurde: «Eine portugiesische Einladung [des Schweizer Botschafters in Lissabon] nach Mozambique wäre deshalb abzulehnen.» (dodis.ch/40016)  Militärputsch oder Revolution?  Für Bern lag die drängendste Frage infolge des Putschs darin, ob es sich um eine Reorganisation an der Führungsspitze des Staats unter den Fraktionen handelte oder ob der MFA die Kontrolle über die Ereignisse zu entgleiten drohte und Portugal in eine Revolution verfallen würde. Die Angst vor einer Machtergreifung durch marxistische Organisationen war im gesamten Verfassungsprozess omnipräsent – und das, obschon die Kommunistische Partei mit den anderen Beteiligten der Bewegung am verfassungsgebenden Prozess zusammenarbeitete (dodis.ch/39055).  Zusätzlich zur politischen Krise setzte in Portugal ab Ende 1974 eine tiefgreifende Wirtschaftskrise ein (dodis.ch/39059). Angesichts der Revolutionsgefahr bereiteten westliche Staaten im Rahmen der EWG und der EFTA Massnahmen zur Wirtschaftshilfe vor, denen sich die Schweiz vorerst unter Druck des Vororts nicht anschloss, da letzterer um die Behandlung schweizerischer Unternehmen in Portugal besorgt war (dodis.ch/39060). Im September 1976 genehmigte die Bundesversammlung schliesslich die Teilnahme der Schweiz am EFTA-Industrieentwicklungsfonds für Portugal (dodis.ch/48596).  Haltung gegenüber den ehemaligen Kolonien  Im Sommer 1974 verkündete der Aussenminister der portugiesischen Übergangsregierung den Botschaftern westlicher Staaten in Lissabon, dass er fest entschlossen sei, das Imperium aufzulösen, eine Nichtanerkennung Guinea-Bissaus durch die betreffenden Regierungen aber als «Geste der Höflichkeit und als Rücksichtnahme gegenüber Lissabon betrachte und dafür seinen aufrichtigen Dank ausdrücke». Damit versuchte Portugal die Kontrolle über den Dekolonisierungsprozess zu behalten (dodis.ch/38885). In den folgenden 16 Monaten erlangten die drei portugiesischen Kolonien dennoch ihre Unabhängigkeit und wurden auch von der Schweiz rasch anerkannt.     Dieses E-Dossier zur Nelkenrevolution ist inspiriert durch das Seminar, das Dodis am 21. November 2023 zusammen mit der portugiesischen Botschaft in Bern organisiert hat (dodis.ch/W30629), sowie durch die Publikation zweier Studien zu den bilateralen Beziehungen der Schweiz und Portugal: Reto Monico, Regards suisses sur la révolution des œillets: les rapports secrets de l’Ambassade à Lisbonne (1974–1976), Lisbonne ; Genève, 2023.  Sabina Widmer, Switzerland and Sub-Saharan Africa in the Cold War, 1967–1979, Leiden; Boston, 2021. 
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Bombardierung des Präsidentenpalasts La Moneda

Pinochets Putsch. Das gewaltsame Ende der «vía chilena al socialismo»

Chile befand sich seit den späten 1960er Jahren in einem angespannten Demokratisierungsprozess, wie auch aus der Berichterstattung des Schweizer Botschafters in Santiago hervorgeht (dodis.ch/33920). Am 4. September 1970 gewann Salvador Allende die Volkswahlen und wurde am 24. Oktober als Präsident bestätigt. Nach Ansicht des Botschafters verdankte der Kandidat seinen Sieg einem «schmutzigen Geschäft» unter den linken Parteien (dodis.ch/66500).  Das Experiment Allende Während der beinahe dreijährigen Präsidentschaft Allendes, des ersten demokratisch gewählten Präsidenten mit einem marxistisch inspirierten Programm, versuchte Chile einen «neuen Weg zum Sozialismus» aufzuzeigen. Dies erfolgte durch die zunehmende Chilenisierung der Wirtschaft. Ausländischen Grossunternehmen drohte die Verstaatlichung. Auch für Nestlé bestand gemäss Einschätzungen in Bern «ein real bestehendes Risiko» (dodis.ch/36557). Strenge Gläubiger  Durch den Druck der internationalen Gläubiger, seine Schulden gegenüber dem Ausland zu begleichen, befand sich Chile bald «in grössten Schwierigkeiten» (dodis.ch/36452). Aus Schweizer Sicht war es die linksgeführte Politik, die das Land in seine katastrophale Lage gestürzt hatte. Folglich schloss sich die Schweiz im Pariser Klub «wesentlich beeinflusst durch die Hauptgläubigerländer USA, Bundesrepublik Deutschland und Grossbritannien» dem Beschluss an, der vorsah, die Umschuldung mit einer rigiden Sparkur zu paaren (dodis.ch/36548). Strategie der Spannung  Während ein Teil der Bevölkerung bedeutende soziale Fortschritte verzeichnen konnte, erlebte die chilenische Wirtschaftselite dagegen einen enormen Machtverlust. Die Gewalteskalation – teilweise unterstützt von der CIA – führte zu extremen Spannungen im Land. Die «Konvulsionen, unter denen die chilenische Hauptstadt gelitten hatte», manifestierten sich am 29. Juni 1973 in einem ersten Umsturzversuch (dodis.ch/66949).  Der Putsch vom 11. September  Als Reaktion auf diese Entwicklungen rief die Regierung den Notstand aus. Ab diesem Zeitpunkt spitzte sich die Lage immer weiter zu. Am 11. September 1973 erklärte eine von Augusto Pinochet angeführte Gruppe von Generälen, dass sie die Kontrolle über das Land übernehmen würden, um einen Bürgerkrieg zu verhindern. Dem Staatsstreich, der Allendes Selbstmord zur Folge hatte, folgten bald grausame Repressionen gegen weite Teile der Bevölkerung (dodis.ch/38247). Der Bundesrat lehnte dennoch jegliche Verurteilungen des Putschs mit der Begründung ab, dass «die Schweiz keine Regierungen, sondern nur Staaten anerkennt» (dodis.ch/66950).  Botschafter Masset  Wie aus der Feder des schweizerischen Aussenministers, Bundesrat Pierre Graber, zu entnehmen ist, erreichte die feindselige Haltung des Schweizer Botschafters in Santiago, Charles Masset, gegenüber der Regierung Allende ihren Höhepunkt in dessen Berichterstattung über den Putsch (dodis.ch/38247). Geblendet vom eigenen Antikommunismus, blieb der Botschafter in dieser Zeit eine zentrale und zugleich problematische Figur in den chilenisch-schweizerischen Beziehungen. Er sah sich mit einem «Fortschreiten des revolutionären Prozesses, der auf eine marxistische Diktatur abzielt», konfrontiert und diskreditierte die chilenische Politik in jedem seiner Berichte an Bern (dodis.ch/38246). Ein Volk im Exil Entgegen den Beteuerungen der Generäle blieb die Junta nach dem Umsturz an der Macht. Die systematische Repression jeglichen Widerstands gegen die Militärdiktatur erzeugte einen Massenexodus der chilenischen Bevölkerung. Um sein bescheidenes humanitäres Engagement für diejenigen Chileninnen und Chilenen zu rechtfertigen, die sich in die schweizerische Botschaft geflüchtet hatten, führte Masset aus, dass «die Anwesenheit von Asylsuchenden das Leben des Missionschefs und mehr noch dasjenige seiner Frau erschwert» hätten (dodis.ch/38252). In der Schweiz mobilisierten währenddessen NGOs, die Zivilgesellschaft sowie Persönlichkeiten wie der Schriftsteller Max Frisch für die Aufnahme der chilenischen Geflüchteten (dodis.ch/C2560).  Ausländische Interessen  General Pinochets Junta war auf internationaler Ebene mit weniger Hürden konfrontiert als seinerzeit die Regierung Allende. Auch die Haltung der Schweiz folgte diesem Trend und gewährte Chile günstigere Umschuldungsbedingungen (dodis.ch/38276). Ab der zweiten Hälfte der 1970er Jahre erlebten die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen einen regelrechten Boom, der bis zum Ende der Diktatur anhielt – denn es boten sich, wie die schweizerische Botschaft schrieb, «hervorragende Investitionsmöglichkeiten» (dodis.ch/51266). Mehr zum Putsch in Chile: dodis.ch/C2544 Mehr zur Frage der chilenischen Flüchtlinge: dodis.ch/C2560
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Unterzeichnung des Vertrags von Lausanne am 24. Juli 1923, © Francis de Jongh, BCUL/Iconopôle, Photo Elysée

Der Vertrag von Lausanne

Als letzte der grossen Friedenskonferenzen, die nach dem Ersten Weltkrieg die Welt neu ordneten, zog die Konferenz von Lausanne Hunderte von Diplomaten, Journalisten sowie Aktivistinnen und Aktivisten an die Ufer des Genfersees, wo während Monaten zähe Verhandlungen über die Zukunft des Nahen Ostens geführt wurden. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Gespräche war die Lage brisant und die Unterzeichnung des Vertrags am 24. Juli 1923 stiftete nicht den erhofften Frieden.  Ablehnung des Vertrags von Sèvres  Ursprünglich hatten die Siegermächte nach Ende des Ersten Weltkriegs geplant, den Zerfall des Osmanischen Reichs im Vertrag von Sèvres zu regeln. Frankreich und Grossbritannien teilten das Gebiet nach ihrem Gutdünken auf und stellten den Armeniern, Kurden, Türken und Griechen eigene Nationalstaaten in Aussicht. Angesichts dieser Ausplünderung des besiegten Osmanischen Reichs lehnten türkisch-nationalistische Gruppen unter der Führung von Mustafa Kemal Atatürk den Vertrag von Sèvres ab und zogen erneut in den Krieg – gegen den Sultan und gegen Griechenland. Schon zu diesem Zeitpunkt war klar, der Frieden würde «ein langwieriges Unterfangen» werden (dodis.ch/44692).  Entstehung des türkischen Staates  Nachdem die griechische Armee 1922 besiegt wurde, sahen sich die Vertragsparteien gezwungen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Dieses Mal schloss sich den europäischen Mächten Grossbritannien, Frankreich und Italien auch Japan an. Gemeinsam mit dem Gesandten aus Ankara unterzeichneten sie einen Vertrag, der auch die Königreiche von Rumänien und Griechenland, dasjenige der Serben, Kroaten und Slowenen sowie jenes der Bulgaren einschloss. Die neue Türkei unter Atatürk war damit international anerkannt. Die Wahl Lausannes: zwischen Neutralität…  Zunächst dachten die Parteien an ein Treffen in Smyrna, der Türkei gelang es jedoch nicht, die Westmächte davon zu überzeugen. Allmählich zeichnete sich die Idee eines schweizerischen Verhandlungsorts ab, konkret Lausanne oder Lugano (dodis.ch/65867). Ein gewichtiges Argument bildete die Neutralität der Schweiz aber auch ihre Hotellerie. Erst zwei Wochen vor Beginn der Konferenz, am 27. Oktober 1922, wurde der Bundesrat durch die französische Botschaft in Bern angefragt. Dieser stimmte der Austragung sogleich zu (dodis.ch/66193). Die anschliessenden Konferenzvorbereitung mussten aber deshalb in grösster Eile erfolgen (dodis.ch/65868).  …und finanziellen Interessen der Schweiz  Die offizielle Schweiz verfolgte mit der Beherbergung der Konferenz keine geopolitische Agenda, vielmehr standen touristische und private Interessen im Vordergrund: Die Bank für Orientalische Eisenbahnen aus Zürich, die in Anatolien und Kleinasien in zahlreiche Eisenbahnbauten investiert und mehrere Eisenbahngesellschaften finanziert hatte, sorgte sich bereits um eine mangelnde Vertretung ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags von Sèvres (dodis.ch/C2529).  Folgen für die Schweiz  Trotz seiner geringen Eigeninteressen an der Konferenz entschied der Bundesrat am 17. November den Bundespräsidenten für die Eröffnungsrede zu entsenden (dodis.ch/44876). Während der neun Monate, welche die internationale Konferenz in Lausanne andauerte, hielt sich die Schweizer Diplomatie weitgehend im Hintergrund. Zwar weckten die Fragen der Kapitulationen (dodis.ch/44884 und dodis.ch/65537) und der wirtschaftlichen Beziehungen mit der neuen Regierung in Ankara Interesse (dodis.ch/65861 und dodis.ch/44936), doch das offizielle Engagement blieb sehr bescheiden.   Conradi-Affäre  Schliesslich war es ein Ereignis am Rande der Konferenz, das in der Schweiz und im Ausland hohe Wellen schlug: die Conradi-Affäre. Moritz Conradi, Sohn einer emigrierten Bündner Familie, der im Russischen Bürgerkrieg gegen die Bolschewiki gekämpft hatte, ermordete am 10. Mai 1923 im Hotel Cécil in Lausanne den sowjetischen Diplomaten Wazlaw Worowski (dodis.ch/T1481 und E-Dossier). Das Echo des Prozesses und des Freispruchs Conradis übertraf dasjenige der Konferenz selbst bei weitem. Die ohnehin schlechten Beziehungen der Schweiz zur UdSSR waren durch die Affäre endgültig an einem Tiefpunkt angelangt.  Unterzeichnung im Palais de Rumine  Ein Monat nach diesem Ereignis, am 24. Juli 1923, wurde schliesslich der Vertrag im Palais de Rumine in Lausanne unterzeichnet. Indirekt führte dieser Vertrag dazu, dass die Schweiz die neue Türkei sowie Ägypten anerkannte (dodis.ch/44959), während andere postosmanische Unabhängigkeitsbestrebungen durch die Konferenz ignoriert wurden. Als später die Kemalisten die Macht in der Türkei vollständig übernahmen, suchte der gestürzte Sultan das Osmanischen Reiches Zuflucht in der Schweiz (dodis.ch/44967).  Die Bildquellen, die diesen Artikel illustrieren, stammen aus der Ausstellung «Frontières» des Musée Historique Lausanne (MHL), die ab sofort und bis zum 8. Oktober 2023 besichtigt werden kann.
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Rheinbrücke Sevelen-Vaduz

Der Zollvertrag mit Liechtenstein

Vor genau 100 Jahren besiegelte der kleinste Nachbarstaat der Schweiz sein Schicksal: Eingeklemmt zwischen der Eidgenossenschaft und Österreich wandte sich das Fürstentum Liechtenstein ersterer zu und unterzeichnete am 29. März 1923 den Zollanschlussvertrag mit der Schweiz. «Dieser legte den Grundstein zu den engen Beziehungen, welche die beiden Staaten bis heute pflegen», sagt Sacha Zala, Direktor der Forschungsstelle Dodis.  Ablösung von Österreich  Seine Wurzeln hat der Vertrag im Zerfall Österreich-Ungarns bei Ende des Ersten Weltkriegs. Der Niedergang des Habsburgerreichs markierte auch das Ende der Zollunion zwischen der Doppelmonarchie und dem Fürstentum Liechtenstein. Im Zuge einer Neuausrichtung nach Westen teilte Prinz Karl von Liechtenstein der Schweiz bereits im Mai 1919 seine Absicht mit: «Zusehen, dass das Fürstentum mit der Eidgenossenschaft jene Vereinbarungen eingeht, die es bisher mit Österreich verband (Zoll, Post usw.).» Des Weiteren erhoffte er sich in einem ersten Schritt die Akkreditierung eines diplomatischen Gesandten in Bern sowie die Vertretung des Fürstentums durch die Schweiz gegenüber dem Ausland (dodis.ch/44151).   Ein Schweizer als liechtensteinischer Vertreter in Bern?  Prinz Karl schlug ausgerechnet den Berner Emil Beck als liechtensteinischen Geschäftsträger in Bern vor, was die Schweizer Behörden vor die heikle Frage stellte: «Können wir einen diplomatischen Vertreter akzeptieren, der unser Staatsbürger ist?» Präzedenzfälle existierten allerdings bereits, etwa mit Guatemala (dodis.ch/44154). Der Bundesrat beauftragte ausserdem die schweizerischen Gesandtschaften in Rom, Paris, London und Berlin bei den jeweiligen Regierungen zu sondieren, was diese von einer diplomatischen Vertretung Liechtensteins durch die Schweiz hielten (dodis.ch/44323). Im November 1919 lag der Entscheid vor: «Alle Antworten waren positiv» (dodis.ch/44357).  Offene Vorarlberg-Frage  Bei der Ausgestaltung des Zollvertrages zögerte die Schweiz – zumindest solange noch nicht entschieden war, ob sich das benachbarte Vorarlberg der Schweiz anschliessen wollte. «Eine Zollunion mit dem Fürstentum Liechtenstein [ist] nur denkbar, wenn auch das Vorarlberg an die Schweiz angeschlossen würde», schrieb der Schweizer Zolldirektor im Mai 1919 an Bundespräsident Calonder (dodis.ch/44194). Für internationale Beobachter war dagegen klar: «Wenn Vorarlberg Teil der Republik Österreich bleibt, hindert Liechtenstein nichts daran seine vorherige Position beizubehalten. Es bliebe ein souveräner Staat.» Denn falls das Vorarlberg zur Schweiz fallen würde, würde das Fürstentum in eine vergleichbare Abhängigkeit getrieben, wie sie etwa für San Marino gegenüber Italien bestand: «Liechtenstein würde offensichtlich aufhören, irgendwelchen unabhängigen Verkehr mit anderen Staaten zu pflegen.» (dodis.ch/55495) Der schweizerische Gesandte in Wien bewertete die Situation ähnlich: «Wenn das Vorarlberg schweizerisch wird, dann wird es Liechtenstein sicher auch.» (dodis.ch/44167)  «Eine reine Ermessensfrage»  Nachdem sich die Frage um Vorarlberg nach dessen Entscheid für Österreich erübrigt hatte, begannen mit dem neuen Postvertrag zwischen dem Fürstentum und der Schweiz von 1921 die Verhandlungen an Fahrt aufzunehmen. Das Finanz- und Zolldepartement sprach sich in einem Bericht für die Aufnahme von Verhandlungen aus: Die «geographischen Vorbedingungen» seien erfüllt und die «Gleichartigkeit der Bevölkerung […] in Sitten und Gewohnheiten» gegeben (dodis.ch/44700). Der Bundesrat gab sich zwar eher verhalten: Für die Schweiz bringe der Zollanschluss «weder bedeutende Vorteile, noch werde er nennenswerte Nachteile zur Folge haben. Es sei daher eine reine Ermessensfrage, ob die Schweiz dem kleinen Land den Dienst erweisen wolle.» Auf jeden Fall gelte es aber, Jahre nach der ersten liechtensteinischen Anfrage «einmal zu der Frage Stellung zu nehmen» (dodis.ch/44800). Schliesslich konnte am 29. März 1923 der Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein zum Zollanschluss dann doch feierlich unterzeichnet werden. (dodis.ch/63042)  Enge Beziehungen auf dem Prüfstand  Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wurden in der Folge immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Etwa in der sogenannten «Märzkrise» 1938, als deutsche Truppen Österreich besetzten (dodis.ch/46503), oder hinsichtlich der Tatsache, dass liechtensteinische Erzeugnisse immer wieder als «schweizerisch» bezeichnet wurden (dodis.ch/62590). Um den grenznahen Waffenplatz in St. Luzisteig kam es regelmässig zu Streitigkeiten (dodis.ch/62584) – die irrtümliche schweizerische Beschiessung Liechtensteins führte 1968 gar zu «antiimperialistischen Kundgebungen» in den USA (dodis.ch/36177). Zu politischen Komplikationen führten schliesslich auch die Finanz- und Bankenskandale der 1970er Jahre (dodis.ch/62577) und nicht zuletzt die zunehmende aussenpolitische Emanzipation des Fürstentums: Bereits 1990 trat Liechtenstein der UNO bei (dodis.ch/C1854) und während die Schweiz den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum im Dezember 1992 knapp ablehnte, entschied sich das liechtensteinische Stimmvolk nur wenige Tage später dafür (dodis.ch/C2487).  «Enge nachbarschaftliche Verflechtung»  «Gleichzeitig boten aber genau diese Krisen wiederum die Gelegenheit, das besondere Verhältnis weiter zu vertiefen», betont Sacha Zala. Die «Märzkrise» führte zur Ausdehnung der fremdenpolizeilichen Vorschriften der Schweiz auf Liechtenstein (dodis.ch/47170), 1954 wurde ein Abkommen zur AHV unterzeichnet (dodis.ch/10605), im Bereich des Sports wurde enger zusammengearbeitet (dodis.ch/60472) und 1980 schlossen die beiden Nachbarn einen neuen Währungsvertrag ab (dodis.ch/62564). «Der Zollvertrag von 1923», resümiert Zala, «legte den Grundstein für diese nunmehr hundertjährige, enge nachbarschaftliche Verflechtung.»  
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Botschafter Jolles und Bundesrat Brugger (von links) bei der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit der EWG am 22. Juli 1972, dodis.ch/50546

Das Freihandelsabkommen mit der EWG

Für die Redaktion der «Weltwoche» war es 1972 «ein Markstein in der Geschichte», der von seiner Bedeutung in einer Reihe stand mit dem Bundesbrief von 1291, der Schlacht von Marignano, dem Westfälischen Frieden, dem Wiener Kongress und der Gründung des Bundesstaats von 1848 (dodis.ch/36211). Was das Zürcher Wochenblatt druckfrisch gleich in die Ruhmeshalle der Schweizergeschichte beförderte, war das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), das Bundesrat Ernst Brugger vor 50 Jahren, am 22. Juli 1972, für die Schweiz in Brüssel unterzeichnete. Dieses stelle «einen entscheidenden Schritt in unserem traditionellen Bemühen dar, an der Integration unseres Kontinents mitzuarbeiten, soweit wir hierzu unter Wahrung der direkten Demokratie, der parlamentarischen Befugnisse und der neutralen Aussenpolitik in der Lage sind», unterstrich Brugger in seiner Rede (dodis.ch/36209). «Besondere Beziehungen» der EWG zu den «Nicht-Kandidaten» «Als Frankreich 1969 sein Veto gegen eine Mitgliedschaft Grossbritanniens aufgab, war der Weg für eine erste Erweiterung der EWG frei», sagt Sacha Zala, Direktor der Forschungsstelle Dodis. Parallel zu den Beitrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sowie mit Dänemark, Irland und Norwegen führte Brüssel Verhandlungen «zur Herstellung besonderer Beziehungen» mit den «Nicht-Kandidaten», den EFTA-Staaten Finnland, Island, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz (dodis.ch/36161). Eine wirtschaftliche Aufsplitterung Westeuropas war zu vermeiden, doch wie weit die Teilhabe dieser Staaten am europäischen Integrationsprojekt gehen sollte, war beim Auftakt der explorativen Gespräche noch offen. Der «Fächer der Lösungsmöglichkeiten mit der EWG» reichte für die Schweizer Verhandlungsführer von einer «beitrittsnahen Lösung» bis zu einem «gewöhnlichen Handelsvertrag» (dodis.ch/36157). Institutionelle Mitwirkung der Schweiz? In seiner Eröffnungserklärung vom November 1970 in Brüssel betonte Bundesrat Brugger den bereits «hohen Grad der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EWG» insbesondere beim Warenaustausch, wo die 75% der schweizerischen Einfuhren und 60% der Exporte «von keinem anderen Drittstaat erreicht» würden (dodis.ch/36161). Bruggers Chef-Unterhändler, der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements Paul Jolles, wusste, dass sowohl die Schweiz wie die Europäische Gemeinschaft (EG) Neuland betraten. «Die Abklärung geeigneter, neuartiger Modalitäten für die Zusammenarbeit erfordert schöpferische Phantasie und entsprechend Zeit», fasste Botschafter Jolles eine Aufgabe in Worten, die auch 50 Jahre später noch einer Lösung harren sollte: «Das schwierigste Problem wird zweifellos die Gestaltung der institutionellen Mitwirkung der Schweiz im Integrationsprozess sein.» (dodis.ch/35774) Die Resultate des Abkommens Eine umfassende institutionelle Lösung kam schliesslich nicht zu Stande. Bundesrat Brugger unterzeichnete am 22. Juli 1972 ein Abkommen, bei welchem «keinerlei Teilnahme an der politischen Integration Europas vorgesehen» war. Dafür befreite das Vertragswerk über 90% der schweizerischen Ausfuhren in die EWG, insbesondere Industrieerzeugnisse, von bestehenden Zöllen und legte Wettbewerbsregeln fest (dodis.ch/36210). Eine Vorbedingung der EWG war die «Regelung des delikaten ‹Swiss made›-Problems» gewesen, das zwei Tage zuvor im Abkommen betreffend die Erzeugnisse der Uhrenindustrie unter Dach und Fach gebracht werden konnte (dodis.ch/35586). Zwar blieb eine «Regelung der Probleme der zweiten Generation (zum Beispiel Währungspolitik, Energiepolitik, Umweltpolitik, Verkehrspolitik)» aussen vor, wie Verhandlungsführer Jolles resümierte. Dennoch konnte mit der EWG erstmals «ein dauerndes Verhältnis mit Konsultationsmöglichkeiten hergestellt werden» (dodis.ch/34608). «Irreversible Entwicklung in Richtung Europa» Die Schweiz hatte in den Verhandlungen intensiv mit dem Argument einer drohenden Ablehnung bei der Volksabstimmung operiert und so Druck auf die EWG aufgebaut. Doch nicht nur, um nach aussen das Gesicht zu wahren, unterstellte der Bundesrat das Freihandelsabkommen schliesslich dem obligatorischen Referendum. «Es wird mit diesem Vertrag auch unsere europäische Zusammenarbeit auf weite Sicht gefestigt», so Wirtschaftsminister Bruggers Plädoyer vor dem Bundesrat, «und wir verbinden uns wirtschaftlich – wenn auch ‹nur› über einen Freihandelsvertrag – doch fest mit einer Gemeinschaft von über 300 Mio. Einwohnern». Von einer Kündigung des Abkommens könne die Schweiz «aus praktischen Gründen wohl kaum je Gebrauch machen». Innenminister Hans-Peter Tschudi doppelte nach, «dass der Vertrag mit der EWG eine Entwicklung unseres Landes in Richtung Europa einleitet, die weitgehend irreversibel ist». (dodis.ch/35778) Volksrechte und Aussenpolitik Die Abstimmung über das Freihandelsabkommen war auch Auftakt für die geplante Ausweitung der Volksrechte im Rahmen einer Neuordnung des Staatsvertragsreferendums. In zunehmendem Masse waren aussenpolitische Beschlüsse auf die Zustimmung des Souveräns angewiesen. Der Bundesrat hatte deshalb bereits bei Verhandlungsbeginn beschlossen, mit einer verstärkten Kommunikationspolitik «bei der breiten Masse ein Klima des Interesses, der Offenheit und des Verständnisses für die grossen Probleme, die das Schicksal unseres Landes betreffen» zu schaffen – «nicht als Propaganda, sondern im Grunde als didaktisches Werk» (dodis.ch/35368). Pikant ist aber in diesem Zusammenhang eine Notiz des für die Beziehungen zu Brüssel massgeblichen Integrationsbüros mit dem Titel «Was man in der Aufklärung des Volkes über das Abkommen Schweiz-EWG nicht sagen soll» (dodis.ch/36230). Schliesslich hiessen Volk und Stände das Freihandelsabkommen am 3. Dezember 1972 mit 72,5% Ja-Stimmen gut. «Seither erhielt die Europapolitik des Bundesrats nie mehr eine derart breite Legitimationsbasis», resümiert Dodis-Direktor Zala. «Eine weitergehende Integration der Schweiz verhinderte das Volk bei der Abstimmung über den EWR-Vertrag im Dezember 1992.»
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Von Links: Die Präsidenten Schuschkewitsch (Belarus), Karimow (Usbekistan) und Nasarbajew (Kasachstan) mit Bundespräsident Felber anlässlich eines Empfangs am 1. Februar 1992 in Davos. Quelle: dodis.ch/60614.

Die Auflösung der UdSSR und die Anerkennung der Nachfolgestaaten

Vor genau 30 Jahren, am 23. Dezember 1991 anerkannte die Schweiz als eines der ersten Länder überhaupt die Nachfolgestaaten der Sowjetunion. «Es ist dies nebst der frühen Anerkennung der Volksrepublik China am 17. Januar 1950 eine der wenigen Abweichungen von der üblichen Anerkennungspolitik der Schweiz», führt Sacha Zala, Direktor der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis), aus. Entlang dem fast schon heiligen Leitsatz «nicht bei den Ersten und nicht unter den Letzten» hielt sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Anerkennungsfragen in der Regel zurück. «Umso erstaunlicher», so Thomas Bürgisser, Redaktionsleiter des bald erscheinenden Bandes der Diplomatischen Dokumente der Schweiz zum Jahr 1991, «dass die Schweiz an jenem 23. Dezember kurzentschlossen handelte und unter den allerersten Staaten war, die die Unabhängigkeit der ehemaligen Sowjetrepubliken anerkannten». Die UdSSR bestand bis ins Jahr 1991 aus 15 Unionsrepubliken, die de jure weitgehende Souveränitätsrechte besassen, faktisch jedoch der Zentrale in Moskau untergeordnet waren. Auftakt im Baltikum Der Zerfall des Sowjet-Imperiums vollzog sich 1991 in atemberaubender Geschwindigkeit. Den Beginn hatten die baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen gemacht, gegen deren Unabhängigkeitsbestrebungen die Zentralmacht bis zum gescheiterten Augustputsch in Moskau (dodis.ch/C1951) gewaltsam opponierte. Am 28. August konnte Bundespräsident Flavio Cotti die Präsidenten von Estland, Lettland und Litauen über den Beschluss des Bundesrats informieren, «dass die Schweiz volle diplomatische Beziehungen zu den drei unabhängigen baltischen Republiken» aufnehmen wird. (dodis.ch/C2196) Vom 3. bis 6. September 1991 unternahm eine Delegation unter der Leitung von Botschafter Jenö Staehelin, Chef der Politischen Abteilung I im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), eine Reise nach Tallin, Riga und Vilnius, um die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen durch Briefwechsel zu formalisieren (dodis.ch/57645). Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Der Erosionsprozess des Sowjetimperiums setzte sich ungebremst fort. Am 8. Dezember 1991 gründeten die Präsidenten von Russland, Belarus und der Ukraine im Minsker Abkommen die «Gemeinschaft Unabhängiger Staaten» (GUS). Bei dieser Gelegenheit stellten sie kurzerhand fest, dass die Sowjetunion «als Völkerrechtssubjekt und als geopolitische Realität ihre Existenz hiermit beendet» (dodis.ch/60365). Kurz darauf beriet das EDA über die offizielle Haltung der Schweiz. An der Sitzung «setzte sich die Ansicht durch, dass mit der Anerkennung nicht mehr zugewartet werden sollte, wenn erkennbar ist, dass der Punkt der Unumkehrbarkeit erreicht ist. In diesem Fall wären aber nicht nur die slawischen Republiken, sondern auch die andern, die sich um Anerkennung bemühen, anzuerkennen, jedenfalls soweit eine Anerkennung nicht kontrovers ist.» (dodis.ch/58737) Telefonkonferenz vor Weihnachten Am 21. Dezember schlossen sich fast alle übrigen Republiken der UdSSR in der Erklärung von Alma-Ata (Almaty) der GUS an. Der point of no return schien erreicht. Am Montag dem 23. Dezember beriet um 13:30 Uhr der Bundesrat in einer Telefonkonferenz einen von der Bundeskanzlei am Mittag per Fax übermittelten Antrag des EDA über die völkerrechtliche Anerkennung und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Russischen Föderation sowie den Republiken Ukraine, Belarus, Kasachstan, Moldova, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Tadschikistan und Kirgisistan (dodis.ch/57514). «Es ist wichtig, dass die Schweiz die Kontakte mit den neuen Republiken möglichst rasch aufnimmt», bekräftigte Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz den Antrag von EDA-Vorsteher René Felber (dodis.ch/57766). Nach 15 Minuten Beratung fällte der Bundesrat mit dem Entscheid Nr. 2518 den letzten Beschluss des Jahres. Dankbarkeit für die frühe Anerkennung Noch an demselben Abend notifizierte das EDA per Telex über die schweizerische Botschaft in Moskau den Präsidenten Ter-Petrosjan, Mutalibow, Schuschkewitsch, Nasarbajew, Akajew, Snegur, Jelzin, Nabijew,  Nijasow, Krawtschuk und Karimow die Anerkennung (dodis.ch/C1950). Mit der Notifizierung der Anerkennung Georgiens, das der GUS nicht beigetreten war und wo die innenpolitische Lage verworren schien, wartete der Bundesrat «aus praktischen Gründen» noch zu. Die frühe Anerkennung sollte sich auszahlen: «Lors de mes voyages dans les républiques successeurs de l’URSS», schrieb der Schweizer Botschafter in Moskau, Jean-Pierre Ritter, «je suis frappé à chaque fois de la satisfaction et même de la gratitude qui nous sont témoignées pour avoir été les premiers en Europe occidentale à notifier notre reconnaissance des nouvelles indépendances et les premiers aussi à nous montrer sur place pour formaliser l’établissement des relations» (dodis.ch/59825). Aufnahme diplomatischer Beziehungen   Die Kontinuität der Beziehungen zur Russischen Föderation als Rechtsnachfolgerin der UdSSR wurde bereits im Januar 1992 in einem schlichten Notenwechsel zwischen Moskau und Bern festgehalten (dodis.ch/61322 und dodis.ch/61319). Daraufhin reiste zuerst Botschafter Ritter als Sonderbeauftragter nach Erewan und Baku, um mit Armenien und Aserbaidschan diplomatische Beziehungen aufzunehmen (dodis.ch/61278 und dodis.ch/61241). Anfang Februar entsandte die Zentrale in Bern in Spezialmission Botschafter Johann Bucher, Direktor der Direktion für Verwaltungsangelegenheiten und Aussendienst, nach Kiew und Minsk zur Formalisierung der Beziehungen mit der Ukraine und mit Weissrussland (dodis.ch/60848). Im Juni reiste wiederum Botschafter Ritter nach Alma-Ata zur Etablierung der Beziehungen zu Kasachstan (dodis.ch/60853). Am 23. März 1992 hatte Bern auch die Anerkennung Georgiens, das wie die drei baltischen Republiken der GUS nicht beitrat, notifiziert (dodis.ch/61323). Ebenfalls im Juni besuchte deshalb Botschafter Ritter auch Tiflis, wo er die Beziehungen etablierte und dem neuen Präsidenten Eduard Schewardnadse sein Beglaubigungsschreiben überreichte (dodis.ch/61191). Im Juli waren schliesslich Aschgabat (Turkmenistan) und Taschkent (Usbekistan) an der Reihe (dodis.ch/61106). Präsidiale Kontakte   Die Teilnahme hochrangiger Delegationen aus den GUS-Staaten am World Economic Forum (WEF) in Davos bot Aussenminister Felber, 1992 Bundespräsident, Anfang Februar die Gelegenheit zu Treffen mit den Präsidenten Ter-Petrosian (Armenien), Mutalibow (Aserbaidschan), Schuschkewitsch (Belarus), Nasarbajew (Kasachstan), Snegur (Moldawien) und Karimow (Usbekistan) sowie zu einem vertieften Austausch mit dem ukrainischen Präsidenten Leonid Krawtschuk (Ukraine). Anlässlich eines kurzfristig anberaumten Besuchs von Präsident Askar Akajew bei Bundespräsident Felber in Bern wurde ebenfalls im Februar die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kirgisistan beschlossen (dodis.ch/60852). Auch mit dem moldawischen Präsidenten Mircea Snegur tauschte Felber am 2. September 1992 in Bern Schreiben über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen aus (dodis.ch/61317). Verschiedene Missionen und Misstöne Die Kontaktnahme mit den sowjetischen Nachfolgestaaten verlief über verschiedene Kanäle. Im April und Juli besuchten etwa hochrangige Delegationen der Eidgenössischen Finanzverwaltung die GUS-Staaten. Im Hinblick auf die Verabschiedung der Zusatzbotschaft des Bundesrats über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten (dodis.ch/59002), die eine Ausdehnung der Entwicklungskredite auf die GUS vorsah, beorderte das EDA im August und September zwei Missionen in alle zentralasiatischen und transkaukasischen Republiken. Erstere wurde abermals von Botschafter Staehelin, zweitere von dessen Stellvertreter Daniel Woker geleitet. Den Delegationen gehörten auch Vertreter des Bundesamts für Aussenwirtschaft an (dodis.ch/61252 und dodis.ch/61250). Die Koordination zwischen den verschiedenen Missionen war nicht immer einfach und führte auch zu Misstönen und Kompetenzgerangel (dodis.ch/58143, dodis.ch/60836 und dodis.ch/60846). «Helvetistan» und Heidi Tagliavini «Das rege Interesse der Schweizer Behörden öffnet die Perspektive hin zu zwei Entwicklungen», so Dodis-Historiker Thomas Bürgisser: Einerseits wollte die Schweiz sich nach dem Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen einen Sitz im Exekutivrat von Weltbank und Währungsfonds sichern und musste zu diesem Zweck eine eigene Stimmrechtsgruppe gründen. Turkmenistan, Kirgisistan, Usbekistan und Aserbaidschan konnten zusammen mit Polen für dieses Projekt gewonnen werden, später schlossen sich auch Kasachstan und Tadschikistan der sogenannten «Helvetistan-Gruppe» an. «Durch ihr Engagement in Zentralasien konnte sich die Schweiz Einfluss in diesen internationalen Finanzorganisationen sichern», so Bürgisser. Bemerkenswert ist auch, dass Botschafter Ritter auf seinen Reisen jeweils von seiner Mitarbeiterin begleitet wurde, die fliessend Russisch sprach. Heidi Tagliavini hiess die junge Diplomatin, die später immer wieder heikle Missionen in Konfliktregionen unternahm, etwa 1995 mit der Assistenzgruppe der OSZE in Tschetschenien, als Sonderbeauftragte der EU zur Erforschung der Ursachen des Kriegs zwischen Russland und Georgien 2008 oder als Ukraine-Beauftragte der OSZE 2014.
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Demonstration gegen Bischof Wolfgang Haas am 17. Juni 1990 in Chur. (Keystone-SDA, Keystone, 477127 (RM))

Wiederaufnahme der Beziehungen zum Vatikan

«Im Sinne einer Optimierung der schweizerischen Interessenvertretung gegenüber dem Vatikan schlagen wir Ihnen vor, befristet bis 1992 einen Botschafter in Sondermission beim Heiligen Stuhl zu ernennen und dem Chef der Politischen Abteilung I den Titel eines Sonderbotschafters zu übertragen» (dodis.ch/57567). «Dieser einfach formulierte Antrag des EDA, welchem der Bundesrat vor genau 30 Jahren, am 30. Oktober 1991, zustimmte, markiert eine durchaus epochale Veränderung in den diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vatikan», sagt der Direktor der Forschungsstelle Dodis, Sacha Zala. «Zum ersten Mal ernannte die Schweiz einen diplomatischen Vertreter gegenüber dem Heiligen Stuhl.» Vorangegangen war diesem Schritt eine lange und zeitweise belastete Beziehungsgeschichte. Vom Vorreiter zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen Bereits 1586 wurde in Luzern die ständige Nuntiatur, die diplomatische Vertretung des Vatikans, errichtet. Damit war der apostolische Nuntius – nach dem französischen Ambassador, der bereits seit 1522 in Solothurn residierte – der zweite diplomatische Vertreter überhaupt in der Schweiz. Ausser dem fünfjährigen Unterbruch während der Helvetischen Republik blieb diese Form der diplomatischen Beziehungen in ihren Grundzügen konsistent. Doch als im Zuge des Kulturkampfes der apostolische Vikar von Genf ausgewiesen wurde und Papst Pius IX. die Schweiz in seiner Enzyklika vom November 1873 scharf kritisierte, sah der Bundesrat ein, dass, nachdem «der Papst in auffälligster Weise gegen die schweizerischen Behörden und ihre Entschliessungen schwere und wiederholte Anklagen ausgesprochen hat, […] eine ständige diplomatische Vertretung des heiligen Stuhles in der Schweiz nutzlos geworden ist.» Er beschloss deshalb im Dezember 1873, die Beziehungen abzubrechen. (dodis.ch/42009)   Die Wiederaufnahme der einseitigen Beziehungen Beinahe ein halbes Jahrhundert unterhielt die Schweiz keine offiziellen Beziehungen zum Vatikan. Erst mit dem Ersten Weltkrieg fanden sich die neutrale Schweiz und der Kirchenstaat in humanitären Fragen zusammen. Mit der aus dieser Interessenkonvergenz resultierenden Zusammenarbeit bei der Internierung kranker und verwundeter Kriegsgefangener (dodis.ch/43395), näherten sich die beiden Parteien auch politisch wieder an. So beschloss der Bundesrat im Juni 1920 die diplomatischen Beziehungen wieder aufzunehmen, jedoch unter der «ausdrücklichen Bedingung, dass die Schweiz, da sie in der Vergangenheit keine Reziprozität praktiziert habe, diese auch in Zukunft nicht praktizieren könne» (dodis.ch/44597 und dodis.ch/44567). Ausserdem mahnte der Bundesrat den päpstlichen Gesandten, «dass er ein etwas schwieriges Terrain betrete und gut tun werde, keine Politik des Eingreifens in unsere innern Angelegenheiten zu treiben und durch grosse Zurückhaltung alles zu vermeiden, was zu Misshelligkeiten zwischen Katholiken und Protestanten oder unter den Katholiken selbst Anlass geben könnte» (dodis.ch/44598). Eine Annäherung an zweiseitige Beziehungen Der Vatikan ist also seit 1920 wieder mit einem apostolischen Nuntius in der Schweiz offiziell vertreten. An der Einseitigkeit in den Beziehungen wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg streng festgehalten aus Angst «in einigen Gebieten unseres Landes konfessionelle Kämpfe zu provozieren» (dodis.ch/6680 und dodis.ch/6681). Erst 1963 zeichnete sich ein Meinungsumschwung ab (dodis.ch/18831). Für die Landesregierung war jedoch eine Totalrevision der Bundesverfassung und damit einhergehend die Beseitigung der konfessionellen Ausnahmeartikel (Jesuitenverbot) prioritär, weshalb bis zur Akkreditierung eines diplomatischen Vertreters beim Heiligen Stuhl «noch geraume Zeit vergehen wird», wie Bundesrat Willy Spühler 1968 vor der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats versicherte (dodis.ch/32151). Normalisierung der Beziehungen Spühlers Prognose erwies sich als richtig. Es sollte in der Tat bis 1987 dauern, bis der Bundesrat zum ersten Mal als Gremium eine «etappenweise Normalisierung» der Beziehungen in Erwägung zog (dodis.ch/57616). Dabei gab bereits die Begrifflichkeit Anlass zu Unstimmigkeiten. So beschwerte sich der Nuntius 1988 darüber, «dass immer wieder von der ‹Normalisierung› der Beziehungen gesprochen wird», dabei bestünden durchaus «normale diplomatische Beziehungen, die allerdings durch die Errichtung einer schweizerischen Botschaft ‹perfektionniert› werden könnten» (dodis.ch/58648). Dies hinderte den Nuntius jedoch nicht daran, zwei Jahre später den einseitigen Charakter der Beziehungen als «absurd und überholt» zu bezeichnen (dodis.ch/58647). Der entscheidende Schub löste schliesslich anfangs der 1990er Jahre die «Affäre Haas» aus. Die Zwistigkeiten um die Ernennung des umstrittenen erzkonservativen Wolfgang Haas zum Bischof von Chur zeigte deutlich die Folgen auf, wenn «die schweizerische Wirklichkeit nur in der Perzeption des Nuntius nach Rom gemeldet wird» (dodis.ch/57567). Das EDA prüfte eingehend verschiedene Varianten (dodis.ch/56234) und unterbreitete schliesslich dem Bundesrat den Antrag, einen seiner Chefbeamten, den Reformierten Jenö Staehelin, zum befristeten Botschafter in Sondermission zu ernennen (dodis.ch/57567). Im Jahr 2004 beschloss der Bundesrat eine Anpassung, indem neu ein Schweizer Botschafter im Ausland bei der Kurie seitenakkreditiert wurde und am 1. Oktober 2021 – knapp 31 Jahre nach der erstmaligen Ernennung eines Botschafters in Sondermission – beschloss der Bundesrat die Errichtung einer Schweizer Botschaft beim Heiligen Stuhl. «Die historische Belastung aus dem Konflikt zwischen liberalem Bundesstaat und Ultramontanismus wirkt insofern nach, als dass die diplomatischen Beziehungen bis heute nicht unumstritten und von steter Vorsicht geprägt sind», resümiert Dodis-Direktor Sacha Zala. 
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Rund 1200 geladene Gäste aus dem In- und Ausland fanden sich am 7. September 1991 zum «Europatag» in Sils ein. Reden und Festakt fanden im Botta-Zelt, der «visuellen Klammer» der 700-Jahrfeier, statt. (dodis.ch/60332)

700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft – die internationale Dimension

1291 bis 1991 – 700 Jahre Eidgenossenschaft – ein Grund zum Feiern. Das sagte sich die Schweiz in den ausgehenden 1980er Jahren. «CH91» hiess das gigantische Jubiläumsprojekt, das im Zusammenspiel mit einer Landesausstellung rund um den Vierwaldstättersee stattfinden sollte – und 1987 am Innerschweizer Stimmvolk grandios scheiterte. Das neue, dezentralere Konzept unter dem Motto «Begegnungen 1991» und der Gesamtleitung des Delegierten des Bundesrats, Marco Solari, sollte dem Gigantismus des ersten Vorschlags entgegenwirken und der weltoffenen Dimension der Schweiz Platz einräumen (dodis.ch/59889). Nebst dem «Fest der Eidgenossenschaft» und dem «Fest der vier Kulturen» sollte das «Fest der Solidarität» verdeutlichen, dass sich die «Schweiz als Teil der Völkergemeinschaft versteht und auch gewillt ist, zur Gestaltung dieser weltweiten Gemeinschaft beizutragen» (dodis.ch/57786).  Tag der internationalen Beziehungen  Der Startschuss für die internationale Dimension der Jubiläumstrilogie verkörperte der «Tag der internationalen Beziehungen» am 14. Juni 1991 (dodis.ch/C1922). Mit UNO-Generalsekretär, Javier Pérez de Cuéllar, der Generalsekretärin des Europarats, Catherine Lalumière und EFTA-Generalsekretär Georg Reisch sowie den Aussenministern der Nachbarstaaten empfing der Gesamtbundesrat illustre Gäste zu politischen Gesprächen im Landgut Lohn (dodis.ch/57698). Am anschliessenden Festakt im Bundeshaus schlossen sich ihnen weitere geladene Gäste aus dem In- und Ausland an. Zu den wohlwollenden Rednern gehörte der UNO-Generalsekretär, der von den drei «Wundern» der Schweiz sprach: Sie sei geeint und doch vielseitig, auf ihre Unabhängigkeit bedacht und gleichzeitig weltoffen und schliesslich arm an natürlichen Ressourcen und trotzdem reich (dodis.ch/59057).  Die Welt trifft Graubünden  Weniger offiziell, dafür umso bunter wurde es im Sommer in Graubünden, dem Gastgeberkanton des Herzstücks des Solidaritätsfests. Ganz im Zeichen der aussereuropäischen Länder stand das Internationale Fest, das durch zahlreiche Kurse, Konzerte, Austauschprojekte, Workshops und einem grossen Volksfest in Chur persönliche Begegnungen mit Menschen aus aller Welt ermöglichte. Während letzteres als voller Erfolg verbucht wurde, blieb der Widerhall des Symposiums «Wem gehört die Welt?», das dem Nord-Süd-Dialog gewidmet war, etwas unter den Erwartungen (dodis.ch/59059). Der ursprünglich angedachte Ehrengast aus Simbabwe, Robert Mugabe, lehnte die Einladung aufgrund anderer Verpflichtungen ab (dodis.ch/57946). «Treuzeugnis an Europa»  Die «Europäischen Begegnungen» im Engadin entsprachen schliesslich dem bundesrätlichen Wunsch, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa in der entscheidenden Phase der Verhandlungen mit der EG über den EWR-Vertrag besonders zu unterstreichen (dodis.ch/57786) und boten die Gelegenheit, durch den Blick über die Landesgrenzen hinweg zur Schaffung des neuen Europas beizutragen (dodis.ch/57787). Insbesondere sollte auch die junge Generation in den Dialog miteinbezogen werden: Im Rahmen der Begegnungswoche «Spiert Aviert» (Rätoromanisch für «Offener Geist») tauschten sich Jugendliche aus ganz Europa zur europäischen Zukunft aus, Gedanken, die auch am offiziellen Festakt Ende Woche Gehör fanden.  Der Europatag am 7. September in Sils-Maria entwickelte sich zu einem der zentralen Anlässe der gesamten 700-Jahrfeier (dodis.ch/C1921) und wollte sich als «Treuzeugnis der Schweiz» an Europa verstanden wissen, wie im Schlussbericht an den Bundesrat nochmals proklamiert wurde (dodis.ch/59883). Mit Elisabeth Guigou, Mario Monti und Carl Friedrich von Weizäcker sprachen drei namhafte Persönlichkeiten über ihre Zukunftsvision für Europa, und Bundespräsident Flavio Cotti offenbarte sich in einer visionären Rede als überzeugter Europäer (dodis.ch/57668). Der Auftritt von Bronislavas Kuzmickas, Vizepräsident des litauischen Staatsrates, stand sinnbildlich für die neuen Verbindungen in den Osten des Kontinents. Damit liess sich der Europatag als schöner Erfolg verbuchen, der lediglich durch die «Stauungen auf dem Weg ins Festzelt» – verursacht durch den zahlreich erschienen europäischen Adel – getrübt werden konnte (dodis.ch/57683).  Mit Klischeevorstellungen ausräumen  Mit Festlichkeiten wie diesen sowie zahlreichen Veranstaltungen der Schweizer Botschaften und lokalen Schweizervereine fand die 700-Jahrfeier auch im Ausland Beachtung (dodis.ch/55757). Nicht zuletzt sorgte die «wohl umfangreichste je organisierte Informationskampagne der Schweiz im Ausland» für internationale Aufmerksamkeit. Pressemitteilungen, Logos und Fotos wurden produziert, Medienkonferenzen veranstaltet und Einladungen verschickt, um «bei einem breiten, weltweiten Publikum ein totales, zukunftsgerichtetes Bild der Schweiz bekannt zu machen» (dodis.ch/58068). Falsche Klischeevorstellungen sollten ausgeräumt und die Schweiz als dynamisch, offen und selbstkritisch präsentiert werden – ein Anspruch dem nicht immer entsprochen werden konnte. So seien die Informationen zur schweizerischen Entwicklungshilfe allzu selektiv, kritisch und verzerrend, beklagte der Schweizer Botschafter in Nigeria (dodis.ch/58044). «Entwicklung braucht Entschuldung»  Mit der von Hilfswerken lancierten Petition «Entwicklung braucht Entschuldung» fand die technische Zusammenarbeit prominenten Eingang ins Jubiläumsjahr, das als Anlass genommen wurde, «verstärkte und erneuerte Solidarität auch gegenüber den schwächeren Gliedern der internationalen Gemeinschaft zu beweisen» (dodis.ch/56084). Ein Rahmenkredit von symbolträchtigen 700 Millionen Franken wurde gesprochen, zum einen zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer und zum anderen für die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten globaler Bedeutung.  Gleichzeitig erfüllten unzählige weitere Veranstaltungen, Ausstellungen, Projekte, dezentrale Feste und Feiern im Zeichen des 700-Jahrjubiläums das Jahr 1991: Junge Menschen aus aller Welt tanzen auf Einladung des Kantons Zürichs an der Welt-Jugendparty (dodis.ch/57568), die «fünfte Schweiz» weihte den neu erstandenen Auslandschweizerplatz in Brunnen ein und im Bundeshaus diskutierten Jugendliche im Rahmen der ersten Jugendsession über die Schweizer Aussenpolitik (dodis.ch/58000).  Nachdenkliches Jubiläum  So zog das Büro des Delegierten des Bundesrates Ende 1991 denn auch eine positive Bilanz über das Jubiläumsjahr: «A tous niveaux, les célébrations du 700ème ont largement contribué à abattre les fronts et à réduire les antagonismes.» (dodis.ch/59883) Unbestritten blieben aber auch die Startschwierigkeiten des Jubiläumsprojekts, der Schock in der Öffentlichkeit rund um die 1989 aufgedeckte Fichenaffäre, die Empörung über den als scheinheilig empfundenen Aufruf an die Kulturschaffenden der Schweiz, sich kreativ an der Feier zu beteiligen und der damit verbundene Kulturboykott. Auch die Projektgruppe des Internationalen Festes war von dieser kritischen Welle betroffen, hielt aber am Projekt fest: Damit das Fest keine Jubelfeier werde, sondern «Anstoss, über die Rolle der Schweiz in der Welt nachzudenken» (dodis.ch/59063). 
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