Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.2. LES ALLIÉS
III.2.1. NÉGOCIATIONS ÉCONOMIQUES AVEC LES ALLIÉS
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 44
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1571#1406* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1571 114 | |
Dossier title | Commission mixte (Protokolle) (1942–1945) | |
File reference archive | B.51.322.0 |
dodis.ch/47648
Procès-verbal de la séance du 24 novembre 1943 de la «Commission mixte»1
ORIENTIERUNG ÜBER DIE GEGENWÄRTIGEN VERHANDLUNGEN IN LONDON
Herr Dir. Hotzbegrüsst die Vertreter der britischen und amerikanischen Gesandtschaft und führt aus, gemäss dem schweizerischerseits den alliierten Vertretern gegebenen Versprechen sei der Versuch unternommen worden, unsere Ausfuhren in den sog. Plafondpositionen nach Deutschland und den übrigen Achsenländern nach Möglichkeit noch weiter einzuschränken. Er erinnert an die bereits mit Wirkung ab 1. Juli bezw. 1. August 1943 in Kraft gesetzten Ausfuhrbeschränkungen, welche anlässlich der Verhandlungen mit Deutschland nicht leicht durchgesetzt werden konnten. Die gegenüber Deutschland auf clearingmässiger Basis erfolgte Ausfuhrkontingentierung habe jedenfalls ihre Wirkungen nicht verfehlt, denn gegenüber einer durchschnittlichen Monatsausfuhr nach Deutschland von 55 Mio Franken im Jahre 1942 betrage die Ausfuhr nach Deutschland im Oktober 1943 noch rund 26 Mio Franken; eine Beibehaltung dieses Niveaus könne allerdings nicht zugesichert werden. Im Durchschnitt betrachtet, sei jedoch ein deutlicher Rückgang unserer Ausfuhren nach Deutschland festzustellen.
Mit diesen einleitenden Worten übergibt Herr Direktor Hotz den Vertretern der britischen und amerikanischen Gesandtschaft eine Liste der schweizerischen Vorschläge für einen weitern Abbau der Ausfuhren in den Plafondpositionen nach Deutschland und den übrigen Achsenstaaten per I. Semester 1944. Herr Direktor Hotz stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich diese in London unterbreiteten Vorschläge im Rahmen der Wünsche bewegen, die Mr. Dingle Foot in seinem Schreiben vom 3. November 1943 gegenüber Herrn Minister Thurnheer äusserte. Das grösste Gewicht der schweizerischen Abbauvorschläge falle auf Waffen und Munition und auf einige andere von alliierter Seite als unerwünscht bezeichnete Positionen, wie z.B. Pos. 914h Flugzeuge und Bestandteile von solchen; Pos. 809 a’/a3: Kugellager; Pos. M 6: Werkzeugmaschinen; Pos. 753/56: Präzisionswerkzeuge usw. Die Ausfuhr in all diesen Positionen, welche die Alliierten zweifellos am meisten interessieren dürften, werde nach den schweizerischen Vorschlägen per I. Semester 1944 wertmässig auf 20% der Ausfuhr im Jahre 1942 reduziert. Bei ändern Positionen betrage die Reduktion der Ausfuhr nach Deutschland per I. Semester 1940 25% (Pos. 935d, 936d: Chronographen; Pos. 937: geodätische Instrumente; Pos. 747: Uhrmacherwerkzeuge) und 40% (Pos. 947: physikalische Instrumente und Apparate; Pos. M 9: nicht anderweit genannte Maschinen) der Ausfuhr im Jahre 1942, d.h. 50 bezw. 80% für das ganze Jahr 1944. Wiederum bei ändern Positionen, speziell der Plafondgruppe II, sei die Ausfuhr per I. Semester 1944 auf der Basis von 50% der Ausfuhr von 1942 stabilisiert. Es handle sich dabei jedoch um ausgesprochene Friedenserzeugnisse, deren Export für die Schweiz lebenswichtig sei, speziell auch im Hinblick auf die Arbeitsbeschaffung und die Aufrechterhaltung unserer Beziehungen mit ändern Staaten. Verglichen mit der Ausfuhr im Jahre 1942 betrage die durch die schweizerischen Vorschläge «erzielbare» Reduktion der Ausfuhren im I. Semester 1944 ca. 90 Mio Franken, was einer enormen Einbusse gleichkomme, die zweifellos sehr grosse Konsequenzen haben werde. Die schweizerische Offerte sei nach reiflicher Überlegung und im Einvernehmen mit dem schweizerischen Bundesrat gemacht worden, um die Bereitschaft der Schweiz zu einer beidseitig befriedigenden Verständigung zu zeigen. Herr Direktor Hotz gibt der Erwartung Ausdruck, dass diese Offerte dazu beitragen möge, in den Verhandlungen in London eine Einigung in dem Sinne zu erzielen, dass auch die schweizerischen Desiderata, welche die Wiedereröffnung der frühem Nahrungsmittelquoten und die Ermöglichung von Zufuhren für Futtermittel vorsehen, Berücksichtigung finden werden. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Schweiz die angebotenen Restriktionen inbezug auf die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (vollständiger Verzicht auf die Ausfuhr von Käse und Kondensmilch und Einschränkung der Ausfuhr von Vieh auf 5500 Stück per Jahr) zum voraus und ohne irgendwelche Gegenleistung der Alliierten eingehalten habe und dies vor allem deshalb, um bei den gegenwärtigen Verhandlungen in London ein Terrain der Verständigung vorzufinden. Anderseits erfolge jedoch die schweizerische Offerte ebenfalls in der Meinung, dass die Einmischungen bei den schweizerischen Firmen bezw. die Anwendung der schwarzen Liste gegenüber denselben sistiert werden und dass auch die Firma Gebr. Sulzer AG. von der britischen und amerikanischen Liste gestrichen werden. Zum Schluss spricht Herr Direktor Hotz die Hoffnung aus, die Mission des schweizerischen Bevollmächtigten für die Führung der Verhandlungen in London, Herr Prof. Keller, möge ein für alle Teile glückliches Ende finden.
Die in dem von Herrn Sullivan überreichten Memorandum vom 18. November 1943 gestellten 3 Fragen:
1. ob die schweizerischen Vorschläge, welche für das I. Semester 1944 eine Reduktion der Ausfuhren in den Plafondpositionen von wertmässig 90 Mio Franken vorsehen, darüber hinaus allfälligen Änderungen inbezug auf Länder, welche aus dem Krieg ausscheiden, Rechnung tragen;
2. ob Herr Prof Keller ermächtigt sei, über Item 4 der Traktandenliste für die Verhandlungen in London: «Kontrolle des Veredlungs- und Reparaturverkehrs» zu diskutieren, und
3. ob Herr Prof. Keller auch ermächtigt sei, Details über die mit ändern Achsenstaaten abgeschlossenen Abkommen bekanntzugeben, werden schweizerischerseits wie folgt beantwortet: ad 1: Falls z.B. Italien aus dem Krieg ausscheiden sollte, würde die auf Italien
entfallende Quote vom Kontingent in Abzug gebracht und der Rest des
Kontingentes ausschliesslich für die übrigen Achsenländer, für welche die Globalverwaltung vorgesehen sei, reserviert. Von alliierter Seite sei
übrigens diese Globalverwaltung der Kontingente für die «übrigen
Achsenländer» bisher nicht beanstandet worden. Schon jetzt sei in diesem Globalkontingent Italien übrigens nicht inbegriffen, ad 2: Diese Frage wird bejaht. Nach einem Bericht aus London sind die Besprechungen hierüber bereits aufgenommen worden, ad 3: Über die mit ändern Achsenstaaten abgeschlossenen Abkommen ist
Herr Prof. Keller in grosso modo unterrichtet. Nötigenfalls, z.B. für technische Details einzelner Abkommen, wird eine Fühlungnahme mit
Bern notwending sein, worauf Herrn Prof. Keller telegraphisch Auskunft gegeben werden kann.
Herr Sullivanbemerkt, wenn er richtig verstehe, würde also z.B. bei einem allfälligen Ausscheiden Rumäniens aus dem Krieg das für die Ausfuhr von Waffen und Munition vorgeschlagene Kontingent per I. Semester 1944 für die übrigen Achsenländer nicht verwendet werden können, was schweizerischerseits ausdrücklich bestätigt wird.
Herr Dir. Hornberger : Anlässlich der letzten Besprechung ist von den Vertretern der britischen und amerikanischen Gesandtschaft der Wunsch geäussert worden, es möchten zur Behebung der aufgetretenen Schwierigkeiten (Einmischungen) schweizerischerseits möglichst weitgehende und konkrete Vorschläge für einen weitern Abbau der Plafondpositionen unterbreitet werden. Schweizerischerseits wurde diese Suggestion mit grösster Mühe realisiert. Die heutige Offerte ist ein praktischer Vorschlag im Rahmen des überhaupt Tragbaren. Die folgenden Ziffern geben bei einer Gegenüberstellung der für das I. Semester 1944 vorgeschlagenen Kontingente mit den Ausfuhren in den ersten 10 Monaten 1943 sowie im Jahre 1942 ein deutliches Bild der einzelnen Proportionen, woraus erhellt, dass die schweizerischen Vorschläge das Maximum dessen darstellen, was schweizerischerseits verantwortet werden kann:
[...]2
Die für das I. Semester 1944 vorgeschlagenen Kontingente betragen somit bei einer proportioneilen Rechnung nur noch 1/2-1/4 der frühem Ausfuhren. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die Schweiz auf ein Exportminimum angewiesen ist, um von ändern Staaten in Kompensation dazu für Schweiz wichtige Produkte auch fernerhin beziehen und eine minimale Beschäftigung in der Industrie aufrecht erhalten zu können. Ohne dieses Minimum an Ausfuhren ist das sich infolge der vorgeschlagenen Reduktion stellende Problem jedenfalls nicht zu lösen. Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagene Kontingentierung auf wertmässiger Basis erfolgt, obwohl die Preise in dieser Domäne eine Steigerung um mindestens 50% erfahren haben. Nach einer vorgenommenen groben Schätzung bedeutet übrigens der durch die vorgeschlagene Reduktion für das I. Semester 1944 errechnete wertmässige Ausfall von 90 Mio Franken eine Beschäftigungslosigkeit für 10000 Arbeiter. Sodann muss nicht ausser Acht gelassen werden, dass frühere Absatzländer wie Frankreich, Belgien, Holland, Italien und überseeische Staaten für den schweizerischen Export zu einem grossen Teil verloren gingen, und es darf auch daran erinnert werden, dass früher gerade Grossbritannien für den schweizerischen Export von grosser Bedeutung war.
Herr Reaganersucht um Bekanntgabe der Zahlen der schweizerischen Ausfuhr an Waffen (Pos. 811/13) und Munition (Pos. 1084) nach Deutschland im Jahr 1941, welche ihm schweizerischerseits gegeben werden. Auf die Bemerkung von Herrn Reagan, dass rund 37 000 Arbeiter = ca. 10°7o in der Kriegsindustrie beschäftigt seien, wird schweizerischerseits erwidert, dass gerade durch die unterbreiteten Vorschläge mit einer Reduktion der Zahl der Arbeiter in dieser Branche gerechnet werden müsse. Seit diesem Sommer habe jedenfalls die Zahl der in der Kriegsindustrie beschäftigten Arbeiter bereits erheblich abgenommen.
Herr Sullivanstellt die Frage, ob seine Annahme, dass unter Pos. 948a keine Ausfuhren von Zünder nach den übrigen Achsenstaaten mehr stattfinden, richtig sei, was schweizerischerseits unter Hinweis auf das Memorandum (Ziff. 1, lit. b) vom 12. Oktober 1943 bestätigt wird.
Herr Reaganerkundigt sich, ob in dem für das I. Semester 1944 unter Pos. 948a vorgeschlagenen Kontingent für Deutschland auch die ändern Produkte (als Zünder und Zünderbestandteile) inbegriffen seien.
Schweizerischerseits wird dazu erklärt, das vorerwähnte Kontingent für Deutschland schliesse auch die Ausfuhren für die übrigen Produkte ein.
Herr Dir. Hornberger betont im Hinblick auf die bevorstehende Gefahr der Arbeitslosigkeit die Wünschbarkeit - als Ausgleich für den errechneten Ausfall von 90 Mio Franken - von den Alliierten im Rahmen des «Compensation Deal» Aufträge zum Beispiel für Werkzeugmaschinen (Pos. M 6) zu erhalten. In zweiter Linie sei auch die Frage zu prüfen, ob eventuell ausserhalb des «Compensation Deal» die Plazierung von Aufträgen in der Schweiz in Frage käme, damit dann die Ware im gegebenen Zeitpunkt geliefert werden könnte.
Herr Sullivanentgegnet darauf, dass englischerseits für die Plazierung von Aufträgen in der Schweiz kein Interesse bestehe, sofern die Ware nicht unverzüglich geliefert werden könnte. Es stelle sich aber in diesem Zusammenhang die Frage, ob eventuell die Schweiz analog wie die Exporte nach ändern Ländern (Deutschland!) die von England in der Schweiz aufzugebenden Bestellungen für die Lieferung von Waren nach Kriegsende finanzieren würde.
Herr Dir. Hornberger bemerkt dazu, die Schweiz finanziere die Ausfuhren nach dem Westen schon jetzt in grösserem Rahmen. Er verweist darauf, dass die schweizerische Ein- und Ausfuhr in den ersten 10 Monaten 1943 wie folgt betrug (in Mio Franken):
[...]3
Durch den Umstand, dass die Handelsbilanz sowohl mit den USA als auch mit Grossbritannien heute einen bedeutenden Ausfuhrüberschuss aufweist, sei die Schweiz in eine aussergewöhnliche Situation geraten, welche die Finanzierung dieser Ausfuhren zur Notwendigkeit machte. Die Schweizerische Nationalbank könne jedenfalls nach der schweizerischen Gesetzgebung keine blockierten Devisen übernehmen. Dieses Problem sei erst dann gelöst, wenn die Schweiz aus dem Westen wieder genügend Waren importieren könne. Im übrigen verweist Herr Direktor Hornberger auf das gegenwärtig in London zur Diskussion stehende Kreditabkommen, welches mit einer Finanzierung der schweizerischen Exporte nach England gleichbedeutend sei.
Herr Dir. Hotzfügt bei, Herr Prof. Keller besitze auch inbezug auf dieses Kreditabkommen die erforderlichen Instruktionen.
Herr Reagan, der für die Ausführungen von Herrn Direktor Hornberger über die Finanzierung der schweizerischen Ausfuhr nach USA offensichtlich wenig Verständnis zeigt, kommt auf die schweizerischen Abbauvorschläge zurück und verweist auf die Pos. 883a (Dampf- und Benzin-Lokomotiven), für deren Ausfuhr im ersten Semester 1944 ein verhältnismässig kleines Kontingent vorgesehen sei, während s. W. die Lokomotiv-Fabrik Winterthur einen Auftrag zur Lieferung von 40-50 Lokomotiven besitze. Er befürchte, das vorgesehene Kontingent könnte durch massive Ausfuhren in diesem Jahre bedeutend überzogen werden, sodass die Kontingentierung illusorisch gemacht würde.
Herr Sullivanfügt diesen Ausführungen bei, dass es sich offenbar um Manövrier-Lokomotiven handle. Der Auftrag betrage nach seinen Informationen ca. 21/2 Mio Franken. Er stellt mit Herrn Reagandie Frage, ob die schweizerisehen Behörden die nötige Organisation bereits besitzen, um in den letzten Monaten 1943 eine Steigerung der Ausfuhren (wie z. B. im Juli dieses Jahres) zu verhindern.
Schweizerischerseits wird betont, dass die Ausfuhren auch in den erst ab 1. Januar 1944 kontingentierten Positionen ständig überwacht werden. Inbezug auf die von Herrn Reagan aufgeworfene Frage betreffend die Lokomotiv-Fabrik Winterthur wird schweizerischerseits erklärt, dass der in Rede stehende Auftrag, soweit die schweizerische Seite darüber orientiert sei, in der Zwischenzeit sehr stark modifiziert worden sei. Die in diesem Jahr noch erfolgende Ausfuhr von Lokomotiven werde nicht eine Million Franken erreichen. Anderseits könne jedoch nicht verhindert werden, dass bis Ende dieses Jahres noch gewisse Ausfuhren stattfinden, um die laufenden Geschäfte zu liquidieren.
Auf die Frage von Herrn Reaganinbezug auf die Ausfuhr in Pos. M 5 werden ihm schweizerischerseits folgende Zahlen bekanntgegeben:
[...]4
- 1
- E 2001 (E) 1/114. Participent à cette séance: du côté suisse, J. Hotz, H. Hornberger, A. Koch, A. Schneiter, E. Schneeberger et W. Kobel; du côté anglo-saxon, W. J. Sullivan, J. Smith, B. Dummett, M. A. Mac Afee, D. J. Reagan. Ce procès-verbal a été rédigé par W. Kobel, de la Division du Commerce du DEP.↩
- 2
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47648. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47648. For the table, cf. dodis.ch/47648. Per la tabella, cf. dodis.ch/47648.↩
- 3
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47648. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47648. For the table, cf. dodis.ch/47648. Per la tabella, cf. dodis.ch/47648.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47648. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47648. For the table, cf. dodis.ch/47648. Per la tabella, cf. dodis.ch/47648.↩
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