Absicht der BRD, ganz Deutschland zu repräsentieren. Anerkennung der DDR verhindern: Warten, bis diese Vorschläge zur Regelung der schweizerischen Interessen in der DDR macht.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 18, doc. 88
volume linkZürich/Locarno/Genève 2001
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1967/113#2118* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1967/113 152 | |
Dossier title | Beziehungen zur westdeutschen Bundesregierung. Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Errichtung von dipl. Vertretungen der Schweiz und Drittländern in der Deutschen Bundesrepublik (1945–1951) | |
File reference archive | B.15.11.1 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/7927 Der Leiter der Schweizerischen Diplomatischen Mission bei der Alliierten Hohen Kommission in Deutschland, A. Huber, an den Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Zehnder1
Ich danke Ihnen verbindlichst für die Übermittlung des Bundesratsbeschlusses vom 15. d. Mts. betreffend die Errichtung einer Schweizerischen Gesandtschaft bei der Bundesrepublik2. Da in der Begründung auf die Möglichkeit der Aufnahme direkter Beziehungen zur ostdeutschen Regierung hingewiesen wird, erlaube ich mir zu dieser Frage, die unser Verhältnis zu Westdeutschland tief berührt, einige Erwägungen zu unterbreiten.
Die Bundesrepublik erhebt Anspruch, ganz Deutschland zu verkörpern. Sie hat aber daraus auch die Konsequenzen gezogen: in rechtlicher Beziehung vertritt sie die These von der Identität der Bundesrepublik mit dem ehemaligen Reich. Deren praktische Bedeutung zeigte sich z. B. bei der Anerkennung der deutschen Auslandsschulden. Es bedarf keiner Worte, dass dieser Standpunkt für eine Reihe schweizerischer Belange der denkbar günstigste ist. Er verspricht eine einigermassen befriedigende Regelung des Problems der Auslandsschulden und dürfte auch die von uns angestrebte Weitergeltung der deutsch-schweizerischen Staatsverträge ermöglichen. Wenn wir aber die aus dieser These sich ergebenden Vorteile in Anspruch nehmen wollen, so müssen wir uns sehr ernstlich fragen, ob wir diese These anfechten wollen.
Übrigens hat die deutsche Auffassung starke Berührungspunkte mit der schweizerischen These. Obersatz unserer Deutschlandpolitik war, dass Deutschland als einheitliches Völkerrechtssubjekt nicht zu existieren aufgehört hat. Wir erklärten ferner, jeden Schritt zu vermeiden, der die gegenwärtige Spaltung völkerrechtlich sanktionieren würde. Dies würden wir aber tun, wenn wir nach der Anerkennung der Bundesrepublik auch die Volksdemokratische Republik durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen ausdrücklich anerkennen würden. Diesen Schritt müssen wir daher vermeiden, wenn wir mit unserer grundlegenden Konzeption, nichts zur Verewigung der deutschen Spaltung beizutragen, in Einklang bleiben wollen. Wir müssen ihm aber ausweichen, wenn wir die auf dem Spiele stehenden schweizerischen praktischen Interessen, welche überwiegend in Westdeutschland gelegen sind, bestens wahren wollen. Eine Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik würde aber zweifellos die moralische Wirkung, welche in Bonn mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen erreicht wurde, weitgehend zunichte machen, mehr, sogar eine ernste Trübung bringen; in der Tat würde die doppelte Akkreditierung im Osten und Westen einen Lebensnerv Bonns berühren, denn für die Bundesrepublik wird unsere These «nichts tun, was die deutsche Spaltung völkerrechtlich verewigt» geradezu zur Maxime!
Unbestreitbar ist, dass wir die schweizerischen Interessen in der Ostzone nicht ohne jeden Schutz lassen können3. Wir müssen versuchen, für die einzigartige Lage, in der sich die Schweiz in dieser Hinsicht befindet und die sich von derjenigen fast aller anderen Staaten unterscheidet, Verständnis bei der Regierung der Bundesrepublik zu wecken. Ich tue dies vorsorglicherweise seit Monaten! Es empfiehlt sich aber behutsam und langsam vorzugehen. Zunächst sollte schweizerischerseits keine Initiative gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik ergriffen, sondern zugewartet werden bis letztere an uns herantritt. Dann ist der Moment gekommen, zum Gegenangriff auszuholen und auf die schreiende Diskrepanz in der Behandlung der schweizerischen Interessen im westlichen und östlichen Deutschland hinzuweisen. Während die Bundesrepublik die berechtigten schweizerischen Interessen in jeder Hinsicht respektiert und Verständnis für die Lösung der schwierigen Probleme zeigt, erfolgen seitens der Deutschen Demokratischen Republik nur gravierende Verletzungen der schweizerischen Interessen. Solange solche Verhältnisse herrschen, haben wir keine Veranlassung Eingriffe mit Entgegenkommen zu entgelten! Die Behandlung der ostdeutschen Anliegen sollte sich nach der Einstellung und dem Verständnis richten, die die Deutsche Demokratische Republik gegenüber den schweizerischen Belangen aufbringt.
Es sollte auch vermieden werden, dass wir uns bei allfälligen Schritten gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik allein befinden. Es ist allerdings kaum anzunehmen, dass viele Staaten einen modus vivendi zur Deutschen Demokratischen Republik suchen werden, schon aus dem einfachen Grunde, weil die meisten keine erheblichen Interessen in der Ostzone zu verteidigen haben. Dies trifft vor allem für die drei westlichen Besatzungsmächte, aber auch für alle kleinen Alliierten zu. Von den Neutralen dürften Spanien und Portugal aus ideologischen Gründen von jedem Schritt absehen. Dagegen kommen theoretisch in Betracht einen modus vivendi mit der Deutschen Demokratischen Republik zu suchen: Indien, Schweden und eventuell der Vatikan. Meines Erachtens sollten wir daher abwarten was diese Staaten unternehmen. Jedenfalls sollte als maximale Konzession ins Auge gefasst werden die Errichtung gegenseitiger Handelsvertretungen. Dies dürfte hier gerade noch tragbar sein. Damit könnten die wichtigsten praktischen Interessen gewahrt und in politischer Beziehung ein gewisses appeasement herbeigeführt werden.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1967/113/152.↩
- 2
- Der Bundesratsbeschluss datiert nicht vom 15., sondern vom 16. März 1951, vgl. BR-Prot. Nr. 566 vom 16. März 1951, E 1004.1(-)-/1/527 (dodis.ch/8077).↩
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German Democratic Republic (Politics)
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