Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
5. Trafic de l’or et des valeurs
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 281
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#529* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 28 | |
Dossier title | Evakuierung der schweizerischen Goldbestände (1936–1940) | |
File reference archive | A.16.1 |
dodis.ch/47038
[...]3
Durch einen reinen Zufall erfuhr ich nun aber, dass die Nationalbank genau das Gegenteil dessen gemacht hat, was Sie in Ihrem Schreiben vom 6. Mai darlegten, nämlich, dass nicht nur ein Abkommen abgeschlossen worden sei, sondern dass sich dessen Durchführung bereits in vollem Gange befinde.
Ich könnte nun sehr wohl verstehen, dass man mich aus naheliegenden Gründen beiseiten lasse und nicht informieren will. Dann verstehe ich allerdings nicht, dass auf Veranlassung der Nationalbank die Beamten der Banque de France auf unsere Gesandtschaft geschickt wurden, um in dieser Angelegenheit mit der Schweiz zu telephonieren4!
Heute bat mich nun neuerdings Herr Finanzminister Lamoureux zu sich, um mir folgendes mitzuteilen:
Ich habe Ihnen vor einiger Zeit erklärt, Frankreich wäre bereit, dem Gold der schweizerischen Nationalbank, sowie allfälligen ändern Wertobjekten Asyl zu gewähren. Dabei könnte gegen eine kleine Kommission das nach Frankreich gebrachte schweizerische Gold von Frankreich übernommen werden gegen Überlassung der entsprechenden Menge des bereits in den U.S.A. liegenden französischen Goldschatzes. Sie haben mir auf diese Offerte nie geantwortet. Nun ist während meiner Abwesenheit und ohne mein Wissen diese Offerte am 15. ds. durch die Banque de France der schweizerischen Nationalbank wiederum gemacht worden. Die Nationalbank ist darauf eingetreten und alle technischen Fragen bezüglich des Transportes u.s.w. wurden durch einen nach der Schweiz geschickten Sous-Gouverneur der Banque de France mit der schweizerischen Nationalbank bereinigt5. Die Spedition des Goldes über Vallorbe hatte bereits begonnen. Als ich am 16. Mai davon Kenntnis erhielt, war die Panikstimmung ausserordentlich gross, Paris schien unmittelbar bedroht, die Banque de France und die grossen Privatbanken erhielten Befehl zur Evakuation. Unter diesen Umständen konnte ich der Transaktion meine Zustimmung nicht geben und verfügte den Unterbruch der Speditionsarbeiten. Als verantwortlicher Finanzminister Frankreichs konnte und durfte ich bei der damaligen militärischen Lage nicht in Frankreich schweizerisches Gold entgegennehmen und dafür französisches Gold abtreten, das sich in den U.S.A. in vollständiger Sicherheit befindet. Ich habe den in der Schweiz weilenden Sous-Gouverneur der Banque de France sofort zurückrufen lassen, um ihm persönlich neue Instruktionen zu erteilen. Ich bedaure sehr, dass meine Intervention offenbar in der Schweiz eine gewisse Aufregung verursacht hat und zur Annahme beitragen konnte, die französische Regierung betrachte ganz Frankreich als gefährdet und für das schweizerische Gold nicht mehr sicher. Ich gebe zu, dass am Donnerstag bei der französischen Regierung Pessimismus herrschte, insbesondere wegen der Möglichkeit eines italienischen Angriffes gegen Frankreich.
Unter den heutigen Umständen kann ich der schweizerischen Nationalbank folgenden Vorschlag machen: Das schweizerische Gold wird grundsätzlich und verhältnismässig gleich behandelt wie das noch in Frankreich liegende französische Gold6. Dieses soll suksessive durch Kriegsschiffe nach den U.S.A. transportiert werden. Da wir aber für diesen Zweck nur ganz wenige Kriegsschiffe beanspruchen können, so wird diese Operation nur einen Teil umfassen und ziemlich lange dauern. Was nicht derartig nach den U.S.A. spediert werden kann, senden wir zunächst nach den französischen Kolonien in Nordafrika (Oran), deren Sicherheit mir durch Admiral Darlan ausdrücklich garantiert wurde. Von dort wird es dann später und suksessive nach den U.S.A. spediert. Ich bin nun bereit7:
1. das vorgestern und gestern bereits in Frankreich eingetroffene schweizerische Gold gemäss der ursprünglichen Offerte zu übernehmen und der schweizerischen Nationalbank die entsprechende Quantität in U.S.A. sofort abzutreten8,
2. schweizerisches Gold, das neu nach Frankreich gelangt, würde gemäss obigen Darlegungen teilweise direkt, teilweise indirekt (über Nordafrika) ebenfalls nach den U.S.A. spediert. Zur Bestimmung der Quantitäten des Schweizergoldes, das direkt nach den U.S.A. gesandt würde, ist massgebend das Verhältnis zwischen der Gesamtmenge französischen Goldes auf Schweizerterritorium und der Gesamtmenge des Schweizergoldes auf französischem Boden. Wenn also mit den erwähnten Kriegsschiffen z. B. ein Drittel des französischen Goldes direkt nach den U.S.A. ginge, so würde auch ein Drittel des von der Schweiz nach Frankreich gelangten Schweizergoldes mitgenommen. Der Rest käme zunächst in die Gegend Bordeaux-Toulon und später über Nordafrika nach Amerika9.
Die Banque de France wird der schweizerischen Nationalbank in diesem Sinne bald Vorschläge machen. Ich habe darauf gehalten, dass diese Vorschläge und ihre Begründung auch der Schweizerregierung durch Sie zur Kenntnis komme.
Da ich über die bisherigen Verhandlungen und Abmachungen absolut nichts weiss und auch weder die Absichten des Bundesrates noch der Nationalbank kenne, so habe ich mich selbstverständlich zu all diesen Ausführungen in keiner Weise geäussert. Dagegen betrachte ich es natürlich als meine Pflicht, Sie sofort zu orientieren.
Ich lege von diesem Schreiben zwei Kopien bei, die Sie je nach Gutfinden Herrn Bundesrat Wetter und der Nationalbank zukommen lassen können.
Falls Sie wünschen, dass ich mich mit dieser Angelegenheit in irgend einer Weise weiter befasse, so bitte ich um Ihre Instruktionen.
- 1
- Annotation de Pilet-Golaz en haut à droite: Conférer avec M. Rossy. Puis nous déciderons. Avant ne rien faire de plus que ce qui a été prévu vendredi[ 17 mai]. L’opération perdrait son caractère «commercial», 20.5.40. Annotation de Bonna en haut à gauche: j’ai téléphoné à M. Rossy. 11 n’est pas question de répondre nous-mêmes. M. Rossy écrira à M. Stucki et nous enverra copie, 20.5.40. Par une lettre du vendredi 17 mai adressée à Pilet-Golaz (qui la vise le 18 mai), P. Rossy transmet des copies de la correspondance (du 15 au 17 mai) de la Banque nationale avec la Banque de France (Fournier et Boisanger). Rossy écrit notamment au Président de la Confédération: (...) Après bien des ordres et contre-ordres, la Banque de Francea pris notre or ferme à Vallorbe et nous bonifie aujourd’hui 95 % du contrepoids à New York. Comme nous aurons à payer 3 % des frais de transport, le décompte final ne portera que sur 2%. L’opération s’est ainsi déroulée sur une base absolument commerciale (E 2001 (D) 2/28).↩
- 2
- Lettre: E 2001 (D) 2/28.↩
- 3
- Stucki se réfère à sa lettre du 2 mai et à la réponse de Pilet-Golaz du 6 mai (Cf. No 272 et note 1). Il n’a plus rien entrepris depuis cette date en vue de l’évacuation de l’or suisse.↩
- 4
- Pilet-Golaz a marqué ces passages d’un point d’interrogation dans la marge.↩
- 5
- Pilet-Golaz a marqué ces passages d’un point d’interrogation dans la marge.↩
- 6
- Pilet-Golaz a noté dans la marge: exclu.↩
- 7
- Pilet-Golaz a noté dans la marge: exclu.↩
- 8
- Pilet-Golaz a noté dans la marge du point 1: C’est la seule transaction possible.↩
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