Classement thématique série 1848–1945:
XI. LA RECONNAISSANCE DES ÉTATS
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 271
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1501#976* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(B)1000/1501 26 | |
Dossier title | Armenische Gesandtschaft (1918–1920) | |
File reference archive | B.22.11 • Additional component: Armenien |
dodis.ch/44482
CONSEIL FÉDÉRAL
Proposition du Chef du Département politique1
Proposition du Chef du Département politique
Am 7. Januar hat die Delegation der Armenischen Republik bei der Friedenskonferenz durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Paris den Wunsch ausgesprochen, mit der Schweiz «de facto» Beziehungen anknüpfen zu können2, dies ohne Präjudiz für die endgültige Anerkennung dieses neuen Staates. Bereits am 29. Oktober 19183 hatte der Bundesrat sich bereit erklärt, eine armenische Abordnung zu empfangen, sich aber gleichzeitig die Anerkennung Vorbehalten.
Wir haben uns seither über die in Paris und London tätigen Delegationen erkundigt.
In Paris bestanden zwei solche Delegationen: 1. diejenige des ehemals russischen Armenien am Kaukasus, welches Frankreich «de facto» anerkannt hat; 2. diejenige des türkischen Armenien, an deren Spitze der Führer der nationalen Bewegung, Boghos Nubar Pascha, steht; mit letzterer wird nur unverbindlich verhandelt. Über diese Pariser Delegationen gibt das Ministerium des Äussern günstige Auskunft.
Seither haben sich beide Delegationen unter Nubar Pascha und dem armenischen Patriarchen von Konstantinopel in London mit der bereits dort tätigen Delegation verschmolzen.
In England, wie übrigens in der Schweiz, herrschte immer, und besonders gegenwärtig, wo die Armenierverfolgungen seitens der Türkei wieder einsetzen, lebhaftes Interesse und Sympathie für dies Volk. Die armenischen Vertreter sind in London gerne gesehen.
In den letzten Tagen hat England namens der Alliierten den Türken eröffnet, dass ihnen Konstantinopel belassen werde, die Entente sich aber Vorbehalte, falls das Benehmen des türkischen Volkes zu Klagen Anlass geben sollte, auf diese Entscheidung zurückzukommen. Diese Drohung betrifft, wie wir aus London vernehmen, in erster Linie die Armenierverfolgungen.
Während England den grossarmenischen Aspirationen, die vom Kaukasus quer durch Kleinasien ans Mittelmeer (Alexandrette) reichen, unter gewissen Vorbehalten fördert, will Frankreich nur ein viel kleineres Armenien schaffen, das für die Wahrung der Selbständigkeit des Landes kaum ausreichen dürfte. So scheint man in Paris nur die vollständige Unabhängigkeit des ehemals russischen Armenien anzustreben, dem ein nur formell autonomes Cilicien (in welchem neuerdings Armenierverfolgungen seitens der Türken begonnen haben) unter französischer Verwaltung angegliedert würde. Dieser Tendenz gegenüber, die Lloyd George zu unterstützen scheint, wollen im englischen Unterhause Lord RobertCecil, der Erzbischof von Canterbury, Lord Bryce und andere angesehene Führer Cilicien dem selbständigen Armenien vollständig einverleiben.
Nachdem Frankreich, England und neulich auch Japan Armenien «de facto» anerkannt haben, glauben wir, dass die Schweiz dem Wunsche der armenischen Delegation entsprechen kann, und stellen deshalb den Antrag:
der Bundesrat wolle sich grundsätzlich bereit erklären, einen «de facto» Vertreter der armenischen Republik zu empfangen.4
- 1
- (Copie): E 2001 (B) 1/26. Paraphe: AJ. Anerkennung Armeniens.↩
- 2
- Pour le T no 9 de Dunant, expédié de Paris le 7.1.1920, faisant état de cette démarche, cf. E 2001 (B) 1/26.↩
- 3
- Cf. E 1004 1/269 no 3130.↩
- 4
- Cette proposition a été acceptée par le Conseil fédéral dans sa séance du 19 mars 1920, cf. E 1004 1/273 no1035.↩
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Questions concerning the Recognition of States