dodis.ch/42568
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 13 décembre 1894
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5070. Zollfreie Zonen
Bericht vom 11. dies. Landwirtschaftsdepartement. Bericht vom 12. dies.
Das Departement des Auswärtigen hat dem Bundesrate in der Sitzung vom 6. Dezember einen Bericht über die Erklärungen unterbreitet, welche die Abordnung des Genfer Staatsrates am 1. dies vor den Vorstehern der Departemente des Auswärtigen, der Zölle und der Landwirtschaft abgegeben hat.2 Dieselbe formulierte im wesentlichen das Begehren, es möchten die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Zonen, Vieh und Wein, ohne Beschränkung zum Vertragstarif zugelassen werden, unter Vorbehalt der erforderlichen Kontrollmassregeln. Die Abordnung hält dafür, dass dieser Schritt sofort, ohne Rücksicht auf allfällige Unterhandlungen über ein neues Handelsabkommen mit Frankreich zu thun sei. Sie erinnerte daran, dass die Motion Ador nur auf Grund der vom Bundesrate abgegebenen Erklärung, die Angelegenheit werde zum Gegenstände einer erneuten Prüfung gemacht, zurückgezogen worden sei. Sie wies darauf hin, dass die Bevölkerung Genfs und der Zonen auf den Moment des Wiederzusammentritts der Bundesversammlung einen Beschluss oder wenigstens eine Mitteilung erwartet habe. Vom Staatsrat und den genferischen Vertretern in der Bundesversammlung sei bis jetzt alles gethan worden, um das Vertrauen zum Bundesrate und zu dessen Vorlage zu erhalten und vorzeitige Massendemonstrationen zu verhindern. Die Erregung infolge der drohenden Aufhebung der Zone und der Passivität des Bundesrates wachse indessen von Tag zu Tag, und die Vertreter des Kantons seien nicht länger im Stande, den Ausbruch des Volksunwillens zu unterdrücken und die Verantwortlichkeit für die Situation zu behalten. Von den Kammerdeputierten und Senatoren von Hoch-Savoyen und Ain sei erklärt worden, dass sie von Stund an die Aufhebung der Zonen beantragen werden, wenn ihnen die volle Meistbegünstigung länger vorenthalten bleibe. Diese Erklärung habe in Genf allgemeine Besorgnis erregt. Zudem sei bekannt, dass die französische Regierung dem Bundesrate ein umfassendes Kontrollsystem in aller Form offeriert habe, so dass die Verantwortlichkeit für eine längere Verzögerung in den Augen des Volkes ausschliesslich auf den Bundesrat falle. Wenn die Regierung von Genf bis Mitte dieses Monats keine Antwort erhalte, so bleibe den genferischen Abgeordneten zur Entlastung von ihrer Verantwortlichkeit nur die Alternative, entweder durch eine Interpellation eine grosse öffentliche Debatte zu provozieren oder aber mit einem motivierten Beschluss den Saal zu verlassen.
Das Departement des Auswärtigen, Handelsabteilung, erstattet nun über die Frage einlässlich Bericht und beantragt:
1) es sei dem Nationalrat schriftlich mitzuteilen, dass der Bundesrat die unbeschränkte Zulassung der Erzeugnisse des Bodens und der Landwirtschaft aus den zollfreien Zonen von Hochsavoyen und der Landschaft Gex zu den Ansätzen des Konventionaltarifs beschliessen werde, sobald er einen Kontrollmodus für die Ursprungsbestimmung dieser Erzeugnisse festgestellt haben werde;
2) es seien die Departemente der Zölle und der Landwirtschaft zu beauftragen, diesen Kontrollmodus vorzubereiten behufs Vollziehung des unter 1 genannten Beschlusses, und dem Bundesrate Bericht zu erstatten.
In seinem Berichte lässt sich das Landwirtschaftsdepartement dahin vernehmen, dass es nur eine Garantie gebe gegen den Missbrauch der unbeschränkten Zulassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Zonen nach der Schweiz, und zwar die Verlegung der Schutz- und Zollgrenze an die französische Grenze, aber daran sei nicht zu denken. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Maires könne nicht Zutrauen verdienen und die französischen Douaniers haben wohl ein Interesse an der Verhütung der Durchführung schweizerischer Erzeugnisse durch die Zone nach Frankreich, nicht aber daran, den Übertritt französischer Erzeugnisse durch die Zone nach der Schweiz zu verhindern.
Das Departement möchte daher Festhalten an der Begrenzung der Einfuhr von Bodenerzeugnissen aus den Zonen, als einziges Mittel, um zu verhüten, dass die Schweiz mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Frankreich überschwemmt werde und um die Stellung der Schweiz im Zollkrieg gegen Frankreich nicht zu schwächen.
Das Zolldepartement kommt in seinem Berichte ebenfalls zum Schlüsse, dass ihm keine Mittel zu Gebote stehen, um bei Gestattung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Zonen in unbeschränkter Menge eine auch nur einigermassen zuverlässige Kontrolle ausüben zu können.
Heute beantragt aber der Vorsteher des Zolldepartements, gegenüber dem Antrag des Departements des Auswärtigen, es sei an die Regierung von Genf ein konfidentielles Schreiben zu erlassen des Inhalts, der Bundesrat könne im jetzigen Moment auf die Zonenfrage nicht eintreten, wenn aber die neuen Tarifunterhandlungen mit Frankreich ohne Resultat sein sollten, halte der Bundesrat es in seiner Pflicht, die Zonenfrage für sich in Behandlung zu nehmen und in der auf den eventuellen Abbruch der Verhandlungen nächstfolgenden Bundesversammlung zu einer Lösung zu bringen.
Nach gewalteter Diskussion und nach Ablehnung eines Eventualantrages des Hrn. Bundespräsidenten, im Antrage des Departements des Auswärtigen vor dem Worte «Zulassung» das Wort «versuchsweise» und anstatt «sobald» «sofern» zu setzen, pflichtet der Rat mit 5 gegen 1 Stimme dem Antrag des Zolldepartements bei, vorbehaltlich endgültiger Redaktion durch die Chefs des Departements des Auswärtigen, des Zoll- und des Landwirtschaftsdepartements, immerhin in dem Sinne, dass, falls irgend ein Mitglied dieser Kommission mit der Redaktion nicht einverstanden sein sollte, die Frage wieder vor den Rat gebracht werden könne.3