Unter Bezugnahme auf die nächsthin in München stattfindende Industrieausstellung der Zollvereinsstaaten in München, wohin Abgeordnete von Vereinswie auswärtigen Staaten gesendet werden dürften, weisen Sie mit gefälliger Depesche vom 19.1. Mts.2 darauf hin, dass dieser Zeitpunkt vorzüglich günstig sein dürfte, die abgebrochenen Unterhandlungen mit dem deutschen Zollverein wieder aufzunehmen, und anerbieten sich, im Falle diesseits eine solche Abordnung für zweckdienlich erachtet würde, zur Übernahme der diesseitigen Mission.
Wir geben uns die Ehre, Ihnen diese Mittheilung sowol als Ihr dienstgefälliges Anerbieten bestens zu verdanken, sehen uns jedoch nicht veranlasst, eine herwärtige Abordnung nach München von uns aus, d. h. von Staatswegen anzuordnen, einmal darum nicht, weil die Eidgenossenschaft keine offizielle Einladung zur Beschikung der fraglichen Ausstellung erhalten hat und dann auch deshalb, weil nach unserm Dafürhalten diese Exhibition des Zollvereins für die schweizerischen Produzenten von keiner grossen Bedeutung ist, da sich der herwärtige Export nach den Vereinsstaaten auf wenige bekannte Artikel beschränkt, endlich eine allfällige Betheiligung in Sachen der bekannten Thätigkeit und dem Unternehmungsgeist unseres vaterländischen Handelsstandes um so mehr überlassen bleiben muss, als derselbe die ihm gebotenen Gelegenheiten zur Bereicherung seiner Kenntnisse und zur Vervollkommnung seiner Produkte sich selbst zu Nuzen zu ziehen versteht, welcher Selbständigkeit unverkennbar unsere Industrie grösstentheils ihren gegenwärtig blühenden Zustand verdankt, und welcher es ist, die sie der potenzirten Gewerbsthätigkeit der umliegenden Länder überlegen macht.
Indem wir somit auf Ihre anerkannte Dienstgefälligkeit in vorliegender Angelegenheit keinen Anspruch zu machen im Falle sind, [...].