Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.3. Affaires du Tessin
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 159
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#2029* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 13 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 14.02.1853 (1853–1853) |
dodis.ch/41158CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 14 février 18531 629. Tessin, die Angelegenheit in der Lombardie betr.
Die Regierung von Tessin meldet durch telegraphische Depesche 1.) vom 22. ds.2[sic] pour 12] (12 Uhr Mittags) dass in Chiasso der Eintritt ohne Ausnahme allen und jeden, selbst den mit regelmässigen Pässen versehenen, verweigert werde. Die Gränzen im Mendrisioschen und Luganesischen seien mit Truppen bedekt, 2.) vom 12. ds., 2 Uhr Nachmittags und 13. ds. 2 Uhr Nachmittags3
: der Blocus sei auch auf die Getreidezufuhr ausgedehnt. Keine Notiz über die Flüchtlinge im Kanton; von Mazzini keine Spur. Saffi soll vor drei Wochen gesehen worden sein; seine Verhaftung wurde angeordnet, er verschwand jedoch aus dem Kanton; der Kanton ist ruhig, aber in Besorgnis; man wünsche bei dem Statthalter in Mailand Erkundigung über den Blocus und über die Ausführung des Vertrages betr. die Getreideeinfuhr einzuziehen4 und hierüber Antwort zu erhalten.
Es wird verfügt, der Regierung von Tessin hierauf zu erwidern: sie wolle die Einziehung von Erkundigung über den Blocus und die Getreidesperre bei der k. Statthalterei in Mailand unterlassen, dagegen dem Bundesrathe genauen und einlässlichen Bericht über die Vorfälle seit den ersten ihr zugekommenen Gerüchten bis zur gegenwärtigen Stunde, so wie über die Lage des Kantons und alles dasjenige, was sie in Sachen verfügt habe, unverweilt erstatten.
630. Graubünden. Angelegenheit der Lombardie
Die Regierung von Graubünden macht sub 10. ds. die Mittheilung5, dass sie, durch eine Depesche der Regierung von Tessin darauf aufmerksam gemacht, dass Waffen und Militärkleidungsstüke nach Puschlav spedirt worden seien, welche Sendungen mit der lezter Tage in der Lombardie beabsichtigten Erhebung in Verbindung zu stehen scheine, in Erfahrung gebracht habe, dass bei einem Giov. Pola in Poschiavo eine Anzahl Tornister und Patrontaschen nebst 60 Gewehren entdekt und mit Beschlag belegt worden sei. Ebenso seien zwei Lombarden Cazola und Clementi mit piemontesischen Pässen versehen, aufgegriffen und nach Chur in Haft genommen worden, weil dieselben mit obigem Waffendepot in Verbindung zu stehen scheinen. Zu nähern Erhebungen sei das Kreisamt Puschlav aufgefordert. Im Fernern macht die Regierung mit telegraphischer Depesche vom 12. ds. die Anzeige, dass Radetzky jeden Verkehr mit der Schweiz abgebrochen habe.6
Es wird verfügt: an Graubünden zu erwidern: der Bundesrath verdanke diese Mittheilung und billige die getroffenen Verfügungen betr. des Waffendepots und der zwei verdächtigen Lombarden; im Fernern Mittheilung der von Tessin eingegangenen bisherigen Anzeigen und endlich die Regierung um weitere Berichte über allfällige Vorgänge einzuladen.
Im Weitern wurde verfügt, den Geschäftsträgern in Wien und Paris von den telegraphischen bisherigen und anderweitigen Mittheilungen über die lombardische Angelegenheit und dessen, was von Seite der Eidgenossenschaft und Tessin gethan worden, Kenntnis zu geben, um sie in den Stand zu sezen, eventuell Auskunft ertheilen und im Interesse der Schweiz schiefen Urtheilen über dieselbe entgegentreten zu können.
Bei diesem Anlasse wurde das Präsidium eingeladen, auf ein Chiffernsystem zur telegraphischen Korrespondenz mit den Geschäftsträgern in Wien und Paris bedacht zu sein.
- 1
- E 1004 1/13.↩
- 2
- E 2/353.↩
- 3
- Idem.↩
- 4
- Convention du 7 juin 1818 entre le Canton du Tessin et le Gouverneur de la Lombardie, où il est stipulé: Qualora per ispeciali circostanze, e per vedute eminenti di stato piacesse a S.M.I.R. Apostolica di sospendere la libera estrazione dei grani dalla Lombardia, attualmente in corso l’I.R. governo di Milano accorda sin d’ora e per sempre, a quello del Ticino, una tratta permanente ossia limitazione di moggia milanesi settenta mila, una volta ogni anno, da dividersi sul frumento, segale, grano turco, miglio e riso [.. ./(Compendio del Bullettino officiale del Cantone Ticino, vol. I, p. 102). Voir aussi No 211.↩
- 5
- E 2/363.↩
- 6
- E 2/353.↩