Bedingungen der Deblockierung der schweizerischen Vermögenswerte in den USA. Zahlungsprobleme und Konjunktur.
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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 16, doc. 103
volume linkZürich/Locarno/Genève 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
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Old classification | CH-BAR E 2001(E)1968/78 440 | |
Dossier title | Transfer von Warenzahlungen. Allgemeines, Band I (1946–1948) | |
File reference archive | C.47.Am.215.0 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/1957 Interne Notiz des Politischen Departements1 NOTIZ ÜBER EINE KONFERENZ2 VOM 27. NOVEMBER 1946 UM 15.15 UHR IM BANKAUSSCHUSSAAL DER SCHWEIZERISCHEN NATIONALBANK IN BERN
Dir. Hotz erinnert einleitend an die letzte Sitzung vom 6. November3, deren Ergebnis die einstimmige Ablehnung der Anregungen von Nationalrat Duttweiler zur Dollardevisen- und Goldpolitik war. Es dürfte zur Beschwichtigung der Malaisestimmung beitragen, dass seit dem 6. November etliches «gegangen» ist. So ist die schweizerisch-amerikanische Vereinbarung über die Bedingungen für die Deblockierung der schweizerischen Vermögenswerte in Amerika4 in dieser Zeit zustande gekommen, und die Nationalbank hat in Aussicht gestellt, in naher Zukunft mit dem Transfer der Zinsen aus diesen Guthaben zu beginnen. Was die Verhandlungen mit Argentinien anbetrifft, so wird nach der neuesten Entwicklung von der schweizerischen Delegation folgende Haltung eingenommen: Die Schweiz ist zur Goldübernahme bereit, aber erst nachdem sie von Argentinien feste Zusagen für Warenlieferungen erhalten hat. Im Verkehr mit England wird unser Export derart eingeschränkt werden, dass er dem Vorkriegsstand plus 50% entspricht. Für den Tourismus ist eine Limite von 50 Mil. Franken für den nächsten Winter festgesetzt, und diese Zahlungen sollen überwacht werden. Holland will unsere Ware gegen Kredit. Auch Italien will einen Kredit für Warenkäufe. Dir. Hotz erinnert sodann an einen Artikel von Frédéric Jenny in der «Schweiz. Handelszeitung» «La peur de l’or». Er gibt Kenntnis von einem Brief, den der Verband der Uhrenindustriellen an die Handelsabteilung5 gerichtet hat und worin der Vorschlag gemacht wird, es sollten Exporte über die heutigen Kontingente hinaus ermöglicht sein, und zwar gegen Bezahlung in Gold. Dieses Gold wäre Eigentum der Uhrenfabrikanten, würde aber bei der Nationalbank deponiert. Die vorgeschlagenen Zusatzexporte sollten sich im Rahmen des Exportvolumens der letzten zwei Jahre halten.
Dr. Homberger: Wirtschaftspolitisch befinden wir uns zurzeit in einer eigentümlichen Lage. In der öffentlichen Diskussion um die Hochkonjunktur ist der Export vor allem Zielscheibe der Kritik. Anderseits sieht sich der Export heute aber immer mehr Einschränkungen gegenüber, die die Folge von Transferschwierigkeiten sind. Für viele Exporteure haben diese Einschränkungen wie Blitze aus heiterem Himmel gewirkt. Besonders schwerwiegend sind die Schwierigkeiten, die sich im Verkehr mit dem Sterlingkreis ergeben haben. Die Kontingente, wie sie hier neu festgesetzt wurden, liegen unter dem «courant normal». Bei dieser Lage wurden die von der Exportindustrie auf lange Sicht getroffenen Dispositionen über den Haufen geworfen. Es herrscht darum heute in diesen Kreisen Pessimismus für die Zukunft. Die Einschränkungen müssen darum als besonders schwerwiegend empfunden werden, weil die Hauptabnahmeländer, Schweden und England, die «Spitzen» im Zahlungsverkehr mit Goldzessionen auszugleichen bereit sind. Wenn eine Kreditgewährung in der Form staatlicher Kredite zur Exportfinanzierung abgelehnt wird, bliebe immer noch die Möglichkeit der privaten Kreditgewährung in Verbindung mit einer staatlichen Exportrisikogarantie. Auch diese Lösung wäre indessen bei der heutigen Lage darum sehr gefährlich, weil mit einer rechtzeitigen Rückzahlung der Kredite durch die Schuldnerländer im Rahmen normaler zwischenstaatlicher Zahlungsabkommen nicht gerechnet werden kann. Wenn aber zwischen den beiden Möglichkeiten der Exportfinanzierung: Kreditgewährung in staatlicher oder privater Form oder Goldübernahme bei Sterilisation des Goldes zu Lasten der Wirtschaft gewählt werden muss, so ist zweifellos der letztere Weg zu bevorzugen.
Direktionspräsident Weber gibt bekannt, die Nationalbank habe dem Bund in letzter Zeit für 50 Mil. Franken Gold abgekauft, und zwar zum Selbstankaufspreis, was bedeutet, dass der Bund dabei noch einen Gewinn macht. Die Nationalbank wird dem Bund für weitere 30 Mil. Franken abkaufen.
Die grundlegende Frage, die sich stellt und die von den Wirtschaftssachverständigen zu beantworten ist, ist die: Soll die heutige Konjunktur auf der Zahlungsseite gebremst werden oder nicht? Wenn nicht, dann wird entweder eine Kreditgewährung ans Ausland oder die Goldübernahme notwendig. Beides kommt konjunkturpolitisch genau auf das gleiche hinaus, nur mit dem Unterschied, dass das Gold von uns überall verwendet werden kann.
Die Nationalbank ist in letzter Zeit dazu gelangt, das Gold stärker auszumünzen und in vermehrtem Masse ans Publikum abzugeben. Es ist aber nicht vorauszusehen, wie gross die Aufnahmebereitschaft des Publikums für das Gold sein wird. Schon heute erklären gewisse Banken, sie hätten keine Absatzmöglichkeiten mehr. Die Nationalbank steht der Goldabgabe eigentlich nicht sympathisch gegenüber. Diese Sterilisation ist nur eine halbe Sterilisation. Eine endgültige Sterilisation ist nur mit Hilfe des Bundes möglich.
Direktor Hotz gibt die Antwort auf die von Präsident Weber gestellte Frage nach der grundsätzlichen Linie unserer Aussenhandelspolitik. Die Stellung des Bundesrates ist heute ganz eindeutig die: Grundsätzlich gibt es keine neuen Kredite mehr, und zwar keine Kredite in privater noch in staatlicher Form. Die Kredite bedeuten für uns latente Einfuhren. Gerade darin, in der Einfuhrwelle, die im Zeitpunkt der Rückzahlung der Kredite durch die Schuldnerstaaten kommen wird, liegt die grosse Gefahr. Im Vergleich zu Krediten liegt der Vorteil des Goldes, wie Herr Präsident Weber richtig ausgeführt hat, in seiner allseitigen Verwendbarkeit. Über die Haltung des Bundesrates herrscht also Klarheit: Die Konjunktur wird durch Massnahmen der Kontingentierung gedämpft. Es handelt sich nur um die Frage des Masses. In jedem einzelnen praktischen Fall, der sich uns stellen wird, werden wir prüfen müssen, wie dieses Prinzip darauf anzuwenden ist.
Prof. Keller: Die Lage ist heute so, dass wir uns ohnehin nach Massnahmen zur Exportdämpfung hatten umsehen müssen. Die Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr sind also gerade auf den richtigen Zeitpunkt gefallen. Auch ich bin gegen eine weitere Kreditierung in den Handelsverträgen. Der Grundsatz kann aber nicht gegenüber allen Staaten starr angewendet werden, mit anderen Worten: Die Kontingentierung ist massvoll zu handhaben. Der schmale Kanal, der zur Kontingentierung führt, muss etwas verbreitert werden. Über die Übergangsschwierigkeiten müssen wir hinweghelfen.
Das Problem der Sterilisation des Goldes stellt sich bereits für dasjenige Gold, das uns heute beim System der Exportkontingentierung zufliesst. Von einer Goldsterilisation mit dem Zweck einer Verbreiterung der Exportbasis über das heutige Mass hinaus kann daher keine Rede sein.
Fürsprech Schaffner: Man muss unterscheiden zwischen 1. kurzfristigen Wareneinkaufskrediten und 2. dauerhaften Anlagen.
Die Frage muss jedenfalls ernstlich geprüft werden, wie es dem überschüssigen schweizerischen Privatkapital ermöglicht wird, Anlagen im Ausland zu schaffen. Auch Goldübernahmen bedeuten für uns potentielle Einfuhren.
Dir. Hotz pflichtet seinem Vorredner darin bei, dass die Frage der Kreditgewährung ans Ausland generell geprüft werden muss. Heute stehen indessen nur die Warenkredite zur Diskussion. Das andere Problem der privaten Kapitalanlagen im Ausland wird uns vielleicht später noch beschäftigen.
Vizepräsident Rossy: Im Volk herrscht die eindeutige Meinung: Keine Kredite ans Ausland mehr! Anderseits aber wird es im Publikum nicht verstanden, wenn wir uns weigern, vom Ausland Gold entgegenzunehmen. Es ist Sache der Wirtschaftsbehörden, die Kontingentierung des Exportes so zu handhaben, dass sich der Zahlungsverkehr reibungslos abwickeln lässt. Es ist aber völlig unhaltbar, zunächst mit dem Ausland Abkommen zu treffen und nachher bei der Abwicklung der Zahlungen Schwierigkeiten zu machen.
Der Goldanfall wird in Zukunft grösser sein als bisher. Die von uns heute praktizierte Methode der Goldabgabe ans Publikum ist nicht sehr gut. Die einzig sicher wirksame Methode wäre die der Sterilisierung durch den Bund, aber sie kommt den Bund zu teuer zu stehen und fällt deshalb ausser Betracht. Darum müssen wir mit der Abgabe des Goldes ans Publikum so weit gehen, wie wir nur können. Wir müssen allerdings damit rechnen, dass bei einer Sättigung des Marktes mit Gold, dieses wieder an die Nationalbank zurückfliessen wird. Ich hätte keine allzu grossen Bedenken, die Zurücknahme des Goldes vom Publikum in diesem Fall zu verweigern. Wenn wir mit der Goldabgabe ans Publikum im heutigen Rahmen fortfahren, sollten wir damit, soweit der kommerzielle Zahlungsverkehr in Frage steht, durchkommen.
Legationsrat Dr. Hohl: Ich bin einverstanden damit, dass keine weiteren Kredite für Warenkäufe ans Ausland erteilt werden. In diesem Zusammenhang ist aber an das Problem der Nationalisierung zu erinnern. Bestrebungen zur Nationalisierung gewisser Industrien sind in Frankreich, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslavien im Gange. Gewisse dieser Staaten sind bereit, die Enteigneten zu entschädigen. Auf welcher Basis, ist noch nicht entschieden. Aber man wird nicht darum herumkommen, solche Entschädigungssummen teilweise nach der Schweiz zu transferieren. Zu diesem Zweck werden wir ev. doch wieder zu Kreditgewährungen gezwungen sein. Diese Kredite würden aber nicht konjunkturfördernd wirken. Es ist nicht zu übersehen, dass gerade durch die Rückführung von Auslandsinvestitionen infolge Nationalisierung die Notwendigkeit gesteigert wird, unseren Devisenüberschuss wieder irgendwo anzulegen.
Generaldirektor Hirs ist erschreckt über das Eintretensvotum von Herrn Homberger, da dieser eine Möglichkeit der Goldsterilisation zum Zweck der Ausdehnung des Exportvolumens will. Herr Hirs gibt einige Zahlen bekannt. Im Jahre 1946 haben Bund und Nationalbank zusammen für 320 Mil. Franken Dollars und Gold übernommen. Davon entfallen 20 Mil. Franken auf den Bund. In den letzten zwei Jahren handelte es sich um Beträge im Gegenwert von 850, resp. 900 Mil. Franken.
Auf den 1. Januar 1947 sollten wir einmal eine Liste aller Erleichterungen in der Dollartransferregelung aufstellen, die in Aussicht genommen werden sollten, um eine Gleichbehandlung der Interessenten zu gewährleisten. Herr Hirs ist mit Herrn Rossy der Meinung, dass im Warensektor mit der heutigen Goldabgabe ans Publikum auszukommen sein sollte.
Dr. Homberger antwortet Herrn Hirs: Ich befürworte in keiner Weise eine schrankenlose Expansion des Exportes. Die Kontingentierung soll vielmehr bei Bestand bleiben. Ich spreche nur Zusatzkontingenten im Rahmen des normalen Exportvolumens das Wort. Es sollte eine Lösung der Goldsterilisation gesucht werden, die auch auf die Dauer gangbar wäre und die Kontinuität im Export sicherstellen würde.
Was uns heute fehlt, ist ein Kapitalexport. Heute besteht dazu kein grosser Anreiz, denn vorläufig sind die Interessenten noch zu sehr «gebrannt». Die Verhältnisse können sich indessen plötzlich wieder ändern. Wir sind vielleicht eines Tages froh über das Gold, das bei einem Bedürfnis nach Kapitalexport verwendet werden kann.
Der Unterschied in der Wirkung von zusätzlichen Goldübernahmen und Krediten auf unsere Konjunktur liegt darin, dass es bei der Goldübernahme keine Schuldner gibt, die nachher in einem für uns ungünstigen Zeitpunkt ihre Schuld durch Warenlieferungen zurückzahlen wollen. Auch die von der Nationalbank als ideal bezeichnete Form der Sterilisierung ist nicht unbedingt ideal. Es lassen sich noch andere Möglichkeiten denken. Ihre Verwirklichung ist indessen heute noch nicht reif.
Eine Statistik über den kommerziellen Zahlungsverkehr mit den Dollarländern bis zum Oktober dieses Jahres zeigt folgende Zahlen: Dollarzahlungsverpflichtungen im Gegenwert von 692 Mil. Franken. Dollarzahlungszertifikate im Gegenwert von 566 Mil. Franken.
Die Nationalbank hat also für 130 Mil. Franken mehr Dollars zur Bezahlung der Importe abgeben können, als sie aus den Exporten hat aufnehmen müssen.
Prof. Jacot macht aufmerksam, dass die Diskussion über den Dollarzahlungsverkehr in nächster Zeit auch im Parlament geführt werden wird. In der Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. November 1946 beantragte Nationalrat Eder nämlich das folgende Postulat: «Der Bundesrat wird eingeladen, die der Bundeskasse aus der Übernahme von Exportdollars entstehenden Zinsverluste durch eine Sondergebühr auf dem Export in das Dollargebiet auszugleichen.»6
Die Finanzverwaltung will in einem Brief an die Handelsabteilung einen zusammenfassenden Überblick über alle Massnahmen geben, die im Kampf gegen die Teuerung und die Inflation von den Bundesbehörden bereits getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollten. Prof. Jacot lässt allen Anwesenden den Wortlaut des Entwurfes zu einem solchen Schreiben verteilen. Ein Exemplar7 davon ist dem Original dieser Notiz beigeheftet.
Was im besonderen die Goldpolitik anbelangt, so ist dazu zu sagen, (vgl. Seite 5 des Entwurfes): Es ist mit einem erhöhten Goldzufluss für die nächste Zukunft zu rechnen. Dieses Gold muss sterilisiert werden. Der normalste Weg dazu wäre eine Sterilisierung durch den Bund. Wegen zu grosser Kosten einer solchen Aktion kann aber der Bund darauf nicht eintreten.
Prof. Jacot möchte die Meinung der Anwesenden über folgende Punkte kennen lernen:
1. Sind Sie in grossen Zügen mit dem Plan einverstanden, wie er im Briefentwurf der Finanzverwaltung dargelegt ist?
2. Sind sie einverstanden, dass eine Kampagne in der Öffentlichkeit geführt wird, um zu zeigen, was gegen die Teuerung schon getan wurde und noch getan werden soll?
3. Sind Sie mit der Idee der Finanzverwaltung einverstanden, eine Transfergebühr von 2% auf allen Zahlungen zu erheben, die uns aus dem Ausland zukommen? Diese Gebühr würde nicht nur bei Warenzahlungen, sondern auch bei Finanzzahlungen erhoben. Sie ist vor allem nötig im Sektor Tourismus.
Direktionspräsident Weber: Jetzt tritt die Finanz auf den Plan. Der Finanztransfer kann nun nicht mehr zurückgestellt werden. Wir wollen darum heute das Problem der Sterilisation von Gold für die Finanzzahlungen prüfen. Der Zinstransfer aus Amerika wird der Nationalbank noch dieses Jahr einen Anfall von Dollars im Wert von 50 Mil. Franken bringen.
Dr. Homberger hebt noch einmal hervor, sein Vorschlag gehe auf eine Goldsterilisation, die zu Lasten des Exporteurs durchgeführt wird. Dieser müsste indessen nur insoweit an die Sterilisationskosten beitragen, als es sich um Zusatzkontingente über die heutigen Kontingente hinaus handeln würde. Herr Homberger hält dafür, eine solche Lösung liesse sich mit dem Entgegenkommen der Nationalbank im Finanzsektor vereinbaren.
Dir. Hotz bricht die Sitzung hier ab um 12.30 Uhr, nachdem vereinbart worden ist, Generaldirektor Hirs werde in Zusammenarbeit mit dem Vorort eine Liste der in Aussicht zu nehmenden Dollarzahlungserleichterungen zusammenstellen und den Sitzungsteilnehmern zugehen lassen. Diese Frage wird Gegenstand einer nächsten Sitzung sein, zu der Dir. Hotz die Anwesenden auf Mittwoch, den 11. November8 9.00 Uhr in die Nationalbank in Bern einlädt.
- 1
- E 2001 (E) 1968/78/440. Diese undatierte Notiz wurde vom EPD-Beamten J. Iselin verfasst und unterzeichnet.↩
- 2
- Bei dieser Konferenz trafen sich unter dem Vorsitz von J. Hotz: P. Keller, H. Schaffner, F. Real und Th. Brändle, Handelsabteilung des EVD; R. Hohl, F. Kappeler und J. Iselin, EPD; L. Jacot und M. Heimo, Finanzverwaltung des EFZD; E. Weber, P. Rossy und A. Hirs, Schweizerische Nationalbank; H. Homberger, E. Stopper und E. Frey, Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins.↩
- 3
- Siehe die Notiz über die Konferenz betreffend Vorschläge von Nationalrat G. Duttweiler zur Dollardevisen und Goldpolitik, E 7800/1/1.Zu diesem Themenkreis vgl. auch E 2001 (E) 1968/78/387 und 440.↩
- 4
- Zur Problematik dieser schweizerisch-amerikanischen Vereinbarung vgl. Thematisches Verzeichnis in diesem Band: Allgemeine Finanzbeziehungen; vgl. auch BR-Prot. Nr. 2909 vom 19. November 1946, dodis.ch/1495, sowie die Vereinbarung zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Deblockierung der schweizerischen Vermögenswerte in Amerika vom 22. November 1946, dodis.ch/1827.↩
- 5
- Das vom 17. November 1946 datierte Schreiben stammt genau genommen von der Schweizerischen Uhrenkammer; siehe E 7110/1967/32/861.0.USA/4; vgl. auch E 2001 (E) 2/648 –649.↩
- 6
- Protokoll der Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates vom 18., 19. und 20. November 1946, S. 65; vgl. E 1050.3 (A) I/5.↩
- 7
- Nicht abgedruckt. Vgl. auch E 6100 (A) 25/2328 oder 2339.↩
- 8
- Eine Sitzung über die Fragen des Dollartransfers und das Problem der Goldsterilisation findet am 11. Dezember 1946 statt. Vgl. die nicht abgedruckte Notiz.↩
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