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E-Dossiers

Die Schweizer Luftwaffe eskortiert die algerische Delegation nach Evian

Abkommen von Evian und Kriegsende in Algerien

1962 endete nach acht Jahren der blutige franko-algerische Krieg mit der Unabhängigkeit Algeriens von der einstigen Kolonialmacht Frankreich. Die Schweiz hatte einen entscheidenden Beitrag zum friedvollen Ende des Konflikts – der Unterzeichnung des Waffenstillstandvertrags vor sechzig Jahren, am 18. März 1962 in Evian – geleistet. Seit den Anfängen des Algerienkriegs waren Schweizerinnen und Schweizer involviert gewesen: Journalisten, Aktivistinnen und Verleger waren besonders aktiv, wenn es etwa darum ging, über die Situation im Kriegsgebiet zu informieren, den algerischen Flüchtlingen oder französischen Deserteuren zu helfen. Bitte um Schweizer Vermittlung Nachdem 1960 die Waffenstillstandsverhandlungen auf französischem Boden gescheitert waren, baten Frankreich und Algerien um die Vermittlungsdienste der Schweiz. Bundesrat Max Petitpierre, Vorsteher des Politischen Departements (heute EDA) erklärte sich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, die im Einklang mit der von ihm propagierten «aktiven Neutralitätspolitik» war. «Wahrung einer lückenlosen Diskretion» 1961 und 1962 organisierte der Schweizer Diplomat Olivier Long an verschiedenen Orten in der Schweiz und in Frankreich Geheimverhandlungen zwischen den Konfliktparteien. Während den offiziellen Verhandlungsrunden in Evian war die algerische Delegation in der Nähe von Genf, später in Signal de Bougy (VD) untergebracht, und die Schweizer Behörden waren für ihre Sicherheit, den Transport an den Konferenzort sowie die «Wahrung einer lückenlosen Diskretion» besorgt. Prestigegewinn für die «aktive Neutralität» Diese Vermittlerrolle Berns wurde von Paris und Algier ausdrücklich gelobt. «Neben dem direkten Nutzen unserer guten Dienste für den Waffenstillstand in Algerien war besonders auch die Gelegenheit willkommen, in einem Zeitpunkt, in dem die schweizerische Neutralität gewissen Anfechtungen ausgesetzt ist, den Wert dieser Neutralität aktiv unter Beweis zu stellen», resümierte der spätere EDA-Staatssekretär Raymond Probst 1962: «Die von uns gespielte Rolle ist in der Weltöffentlichkeit vermerkt worden […] und hat uns einen beachtlichen Prestigegewinn gebracht.» (dodis.ch/10397) Dokumente zu Evian Zum Abkommen von Evian können Sie z. B. folgende Dokumente im PDF-Format herunterladen: Berichte des Schweizer Diplomaten Olivier Long (dodis.ch/9709, dodis.ch/10392 und dodis.ch/34258); Bundesratsbeschlüsse zur Organisation der Konferenz in Evian (dodis.ch/10413 und dodis.ch/10389); Notizen des Diplomaten Raymond Probst über das Abkommen (dodis.ch/10397 und dodis.ch/10398); Dokumente zur Flüchtlingshilfe (dodis.ch/30357, dodis.ch/10384, dodis.ch/10387 und dodis.ch/10414); Bildimpressionen aus der Schweizerischen Filmwochenschau (dodis.ch/61701, dodis.ch/61702, dodis.ch/61656, dodis.ch/61651, dodis.ch/61529 und dodis.ch/61675).
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Die Schweiz und das Jahr Afrikas

1960 ging als das Jahr Afrikas in die Geschichte ein. 17 afrikanische Länder erlangten damals die Unabhängigkeit. Die Anerkennung durch die schweizerische Eidgenossenschaft erfolgte rasch und unproblematisch, weil der Unabhängigkeitsprozess dieser Länder in  «geregelten Rechtsformen», d.h. mit dem Einverständnis der Kolonialmächte verlief.Primat der EntwicklungszusammenarbeitDie Schweiz war bestrebt, gute Beziehungen zu diesen neuen, oft wirtschaftlich interessanten Staaten aufzubauen. Seit Beginn der 1960er Jahre stand Afrika in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit an vorderster Stelle: Mehrere afrikanische Länder wurden als Schwerpunktländer ausgewählt, so zum Beispiel Ruanda und Kamerun. Ferner beteiligte sich die Schweiz aktiv an der UNO-Friedensmission in der Demokratischen Republik Kongo, wo kurz nach der Unabhängigkeit im Sommer 1960 ein Konflikt ausgebrochen war. Die Schweiz lieferte Lebensmittel, stellte Flugzeuge zur Verfügung, entsandte eine Ärztemission und verschiedene Experten für Beratertätigkeiten.  Unbelastete und belastete BeziehungenDer Umstand, dass sich die Eidgenossenschaft nie direkt an den kolonialen Eroberungen in Afrika beteiligt hatte, brachte ihr bei den jungen afrikanischen Staaten ein gewisses Prestige ein. Demgegenüber belasteten die besonders engen Kontakte mit Südafrika und die Nichtbeteiligung an den UNO-Sanktionen gegen die rassistischen Regimes im südlichen Afrika die politischen Beziehungen mit den anderen afrikanischen Staaten.Dokumente zur Anerkennung afrikanischer StaatenZur Anerkennung und Beziehungsaufnahme mit den neuen afrikanischen Staaten kann man beispielsweise folgende Dokumente als pdf herunterladen:Zwei Bundesratsbeschlüsse zur Anerkennung neuer Staaten in Afrika im Mai (dodis.ch/15540) und Juli 1960 (dodis.ch/15541) Reisebericht über die Westafrikareise eines hohen Bundesbeamten über seine Eindrücke von Westafrika 1961 (dodis.ch/15536) Notiz für Bundesrat Max Petitpierre zu den humanitären Aktionen der Schweiz im Kongo (dodis.ch/15341) Aktennotiz über den Besuch einer Regierungsdelegation aus Ruanda, die sich für schweizerische Entwicklungshilfe interessiert (dodis.ch/30687) Politischer Bericht der schweizerischen Gesandtschaft in Kapstadt über das Massaker von Sharpeville 1960, als die südafrikanische Polizei einen Protest gegen das Apartheidsystem niederschlug (dodis.ch/16420)
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Der Schweizer Hitler-Attentäter Maurice Bavaud

Im November 1938 versuchte der Schweizer Maurice Bavaud (dodis.ch/P3807) mehrfach Hitler umzubringen. Er wurde von den deutschen Behörden verhaftet, eingesperrt und im Dezember 1939 zu Tode verurteilt. Am 14. Mai 1941 wurde er hingerichtet. Die Briefe des Vaters Ab Januar 1939 richtete Alfred Bavaud (dodis.ch/P43200), der Vater von Maurice, verschiedene Briefe an das Eidgenössische Politische Departement (EPD), um für seinen Sohn diplomatischen Schutz zu erwirken (vgl. dodis.ch/32432, dodis.ch/32435, dodis.ch/32439, dodis.ch/32440, dodis.ch/32441, dodis.ch/32442, dodis.ch/32443). In Alfred Bavauds Briefen spiegelt sich dessen wachsende Unruhe und Angst wider. In einem Schreiben vom 14. Mai 1939 (dodis.ch/32433) betont er, sein Sohn sei eigentlich apolitisch. «Doch in der heutigen Zeit werden Ausländer, besonders in einigen Ländern, schon nur wegen einer Entgleisung ins Gefängnis gesteckt und sehr oft auch in Konzentrationslager deportiert, aus denen sie nicht mehr lebend zurückkehren.» (Original französisch) Maurice Bavaud selbst schrieb mehrere Briefe, die von den deutschen Behörden vernichtet wurden. Dennoch konnte er Briefe an seine Familie schreiben, die zwei davon, einen vom 17. August 1938 (dodis.ch/32434) und einen vom 5. April 1940 (dodis.ch/32438), an das EPD weiterleitete.  Die Briefe der Schweizer Behörden Die Schweizer Diplomaten in Bern schrieben ihrerseits Briefe (dodis.ch/32436, dodis.ch/32457 und dodis.ch/32452), in denen sie die Gesandtschaft in Berlin (dodis.ch/R371) zum Handeln aufforderten. Doch die Mitarbeiter der schweizerischen Gesandtschaft in der deutschen Hauptstadt betonten, es wäre unnütz und sogar gefährlich zugunsten von Maurice Bavaud bei den Behörden zu intervenieren (dodis.ch/32451 und dodis.ch/32460). Diese Argumentation wurde von Bern akzeptiert (vgl. dodis.ch/32453). Die Schweizerische Bundesanwaltschaft (dodis.ch/R993) übermittelte auf Anfrage der Sicherheitspolizei des Dritten Reichs vom 16. Juli 1940 (dodis.ch/32459) an Gestapo-Chef Heinrich Müller (dodis.ch/P4886) einen ausführlichen Bericht zu Maurice Bavaud (dodis.ch/32458). Die Dokumente der Nachkriegszeit Nach dem Krieg entwickelt die schweizerische Diplomatie eine vermehrte Aktivität. Sie bewirkte, dass die Bundesrepublik Deutschland sich zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtete. Ein deutsches Gericht milderte 1955 das Todesurteil ab, wandelte es jedoch in eine Gefängnisstrafe um (dodis.ch/32454). Das Eidgenössische Politische Departement legte Rekurs ein und 1956 wurde in einem zweiten Entscheid das Todesurteil gegen Bavaud aufgehoben (dodis.ch/32455 und dodis.ch/32456). Die Erklärung des BundesratesIn der Zwischenzeit wurden verschiedene Bücher publiziert, die vom tragischen Schicksal des Maurice Bavaud erzählen. Am 7. November 2008 würdigte Bundespräsident Pascal Couchepin Bavaud und drückte sein Bedauern darüber aus, dass die Schweizer Diplomaten damals unzureichend gehandelt hatten.
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Berlinkrise und Mauerbau

Berlinkrise und Mauerbau

«Seit Sonntag früh ein Uhr befindet sich Berlin virtuell in einem Belagerungszustand», kabelte die Schweizerische Delegation in Berlin am Montag dem 14. August 1961 nach Bern: «Stacheldrahtverhaue, Spanische Reiter, Panzerspähwagen, ein Riesenaufgebot von schwerbewaffneten Volksarmisten und Volkspolizisten, versteckten MG-Nestern haben die bisherige Sektorengrenze in eine scharf kontrollierte und bewachte Staatsgrenze verwandelt.» (dodis.ch/30568) Explosive StimmungDie Behörden der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wollten durch die Abriegelung der Stadt verhindern, dass immer mehr ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Westen flohen. Die Situation in der Stadt sei «explosiv», rapportierten die Schweizer Diplomaten. Zehntausende Menschen aus Westberlin würden gegen die «Gewaltaktion» der ostdeutschen Behörden demonstrieren. Wie würden die Supermächte nun reagieren?Im Brennpunkt des Ost-West-Konflikts Der Kalte Krieg war mit der zweiten Berlinkrise 1958 bis 1962 in eine seiner «heissesten Phasen» getreten. Hautnah erlebten die Mitarbeiter der schweizerischen Vertretung die Ereignisse vor 50 Jahren, am 13. August 1961, mit, und wurden Zeugen der Errichtung der Berliner Mauer durch die DDR. Die Schweizerische Delegation war in denselben Räumlichkeiten untergebracht wie die heutige Botschaft – in unmittelbarer Nähe zur damaligen Grenze zwischen den von der Sowjetunion und den westlichen Alliierten kontrollierten Sektoren der Stadt. Die Berichte der Delegationsmitglieder sind wertvolle Zeugnisse für den Nachvollzug der Ereignisse im Brennpunkt der Auseinandersetzung zwischen Ost und West. Schweizer Quellen zur BerlinkriseZur Berlinkrise können Sie z. B. folgende Dokumente als pdfs herunterladen:Telegramm (dodis.ch/30568) und ausführlicher Bericht (dodis.ch/30446) der Schweizerischen Delegation in Berlin zur «Abschnürung Ostberlins»; Schreiben der Delegation über die Lage von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die in der DDR leben (dodis.ch/30447) und Bericht eines Diplomaten über seinen Besuch in Ostberlin (dodis.ch/30570);Brief des schweizerischen Geschäftsträgers in Köln über die Reaktionen zur Berlinkrise in Westdeutschland (dodis.ch/30569).
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Beginn der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit

Mit dem Prozess der Dekolonisation in Asien und Afrika in den 1950er Jahren, wurden auch für die Schweiz die Beziehungen zu diesen neuen Staaten immer wichtiger. Die Schaffung des Amtes eines Delegierten des Bundesrates für technische Zusammenarbeit – der heutigen DEZA – durch den Bundesrat am 17. März 1961, gilt als die Geburtsstunde der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Sie ist seither ein fester Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik.Vorbild für die EntwicklungsländerDie Schweiz sah sich «mit ihrem durch Arbeit erwirkten Reichtum, mit ihrer auf Disziplin gründenden Unabhängigkeit und ihrem durch den Föderalismus erreichten Frieden der Religions- und Sprachgruppen» als wirtschaftliches und politisches Vorbild für die Entwicklungsländer (dodis.ch/15105, S. 11, Original französisch). Das Land betrachtete die Zusammenarbeit auch als Versuch, seine während des Zweiten Weltkriegs international in Misskredit geratene Neutralitätspolitik aufzuwerten. Die «technische Zusammenarbeit» war auch eine Möglichkeit für die Schweiz, ihre Absenz von der UNO zu kompensieren.SchwerpunktländerZu Beginn bestand die schweizerische Entwicklungshilfe v. a. aus Materiallieferungen (z. B. Milchpulver), der Entsendung von Experten und der Gewährung von Stipendien. Schwerpunktländer wie Nepal oder Ruanda wurden auf Grund ihrer günstigen geografischen Lage, ihrer Kleinstaatlichkeit und einer schon bestehenden engen Verbindungen zur Schweiz ausgewählt.Dokumente zur EntwicklungszusammenarbeitZu den Anfängen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit können Sie z. B. folgende Dokumente als pdfs herunterladen:o Richtlinien, Motive und Grundsätze für die Entwicklungszusammenarbeit: dodis.ch/30144 und dodis.ch/30148;o Zur Wahl von Ruanda (dodis.ch/30255) und Nepal (dodis.ch/18986) als Schwerpunktländer der schweizerischen Entwicklungshilfe.
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Fehlendes Frauenstimmrecht – die aussenpolitische Komponente

Das fehlende Frauenstimmrecht war für die Schweiz auch ein Problem von aussenpolitischer Tragweite: «Durch die Berichte meiner Botschaften, durch das Lesen der ausländischen Presse, durch Gespräche mit wichtigen Besuchern weiss ich», so Friedrich Traugott Wahlen, 1961-1965 Aussenminister der Eidgenossenschaft, «in welchem Masse das Fehlen des Frauenstimmrechtes [...] dem Ansehen unseres Landes abträglich» ist. «...währenddem jeder Dubel mitreden kann...»Nicht nur deshalb sei er ein Anhänger des Frauenstimmrechts, äusserte sich der Bundesrat der Bauern- Gewerbe- und Bürgerpartei 1965 in seiner Antwort auf die Zuschrift einer aufgebrachten Bürgerin. Auch ganz einfach deshalb, «weil ich es nicht als recht empfinde, dass die Frauen vom Tragen der Mitverantwortung ausgeschlossen sein sollen, währenddem jeder männliche Bürger, auch wenn er nur ein Dubel ist, mit der Stimm- und Wahlkarte mitreden kann». (dodis.ch/31459) Konsternierung im Ausland1959 war die Einführung des Frauenstimmrechts vom Souverän verworfen worden, was das Ausland mit Konsternierung wahrnahm. Das Resultat schadete dem Ruf der Schweiz als freiheitliche Demokratie. Es verunmöglichte u. a. den Beitritt zur europäischen Menschenrechtskonvention. Am 7. Februar 1971 wurde das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen schliesslich angenommen. Die Schweiz war eines der letzten Länder Europas, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand.Dokumente zum Frauenstimmrecht Zu den aussenpolitischen Faktoren in der Diskussion um das Frauenstimmrecht können Sie z. B. folgende Dokumente als pdfs herunterladen: Beschwerde einer Bürgerin über das Engagement F. T. Wahlens für das Frauenstimmrecht (dodis.ch/31467) und dessen Antwort (dodis.ch/31459);Reaktionen der Medien im Ausland auf das fehlende Frauenstimmrecht, Beispiel Niederlande (dodis.ch/31464);Besuch einer Delegation des Bundes Schweizerischer Frauenvereine bei Bundesrat F. T. Wahlen (dodis.ch/31470 und dodis.ch/31472). Eine Zusammenstellung finden Sie unter dodis.ch/T881.
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Wissenschaft und Aussenpolitik

Mitte der fünfziger Jahre rücken wissenschaftliche Fragen zunehmend in den Fokus der Schweizer Dipomatie. Beginnend mit der Einrichtung eines Wissenschaftsrates in Washington 1958 schickte die Zentrale in Bern Delegationen ins Ausland und baute ein Netz an Experten auf, die auf ihren Posten in verschiedenen relevanten Staaten wissenschaftspolitische Fragen in die Diplomatie einbrachten. Zu Wissenschaft und Aussenpolitik können Sie auf Dodis folgende Dokumente einsehen: 1955 Der Schweizer Botschafter in Washington schlägt die Ernennung eines Wissenschaftsrats vor (dodis.ch/11215). Der Bundesrat ernennt Urs Hochstrasser, welcher 1958 den neugeschaffenen Posten antritt. Das Pflichtenheft orientiert sich an Hochstrassers Erfahrung (dodis.ch/30404, dodis.ch/30601, dodis.ch/30428). Gleichzeitig versucht der Bundesrat eine allgemeine Politik der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu definieren (dodis.ch/16053, dodis.ch/18874). 1957-1959 Die Finanzierung der wissenschaftlichen Forschungen in der Schweiz durch die amerikanische Armee löst Unruhen im Eidg. Militärdepartement aus (dodis.ch/14825). Die Schweizer Botsdchaft in Washington sprich sich gegen den Bundesratsbeschluss aus, der dies verbieten will (dodis.ch/14842). In der Folge wird beabsichtigt diesen Bundesratsbeschluss aufzuheben und durch einen Neuen zu ersetzen (dodis.ch/14848).1959-1960 Urs Hochstrasse zieht eine Bilanz der Schweizer Wissenschaftspolitik (dodis.ch/30694) und thematisiert auch den internationalen Informationsaustausch im Berich Wissenschaft (dodis.ch/30639). 1960-1970 Die Schweizer Wissenschaftsräte verfolgen in den Vereinigten Staaten die Entwicklungen der Atomenergie (dodis.ch/30636, dodis.ch/30643) sowie der Wissenschaftspolitik, welche als exemplarisch beurteilt wird (dodis.ch/30634, dodis.ch/30100). Die Situation der Auslandschweizer Forscher wird als problematisch bezeichnet; dies ruft verschiedene Überlegungen und Lösungsvorschläge hervor (dodis.ch/30491, dodis.ch/30695). 1967 Die Schweiz entsendet Wissenschaftsräte nach Tokio und Moskau (dodis.ch/30774), aber nicht in London (dodis.ch/30775). In Moskau wird schliesslich ein Wissenschafts- und Industrierat ernannt. 1969 Eine Schweizer Delegation erstattet dem staatlichen Komitee für Atomenergienutzung der UdSSR einen Besuch (dodis.ch/30283);die Gespräche führen zu einem Abkommen eine gemeinsame Zusammenarbeit (dodis.ch/30393). 1969-1975 Der erste Wissenschaftsattaché in Tokio bereitet sich auf seine Tätigkeit vor (dodis.ch/30467) und verfasst später einen Erfahrungsbericht (dodis.ch/30473). Die Neuausrichtung des Budgets durch das Parlament führt zur Abschaffung des Postens des Wissenschaftsrats in Tokio. Dessen Dossiers sind an den Kulturattaché übertragen worden. Mehrere Projekte der multilateralen Forschung kennzeichnen die 1980er Jahre. Im Jahr 1990 setzt die Schweiz einen Wissenschaftsrat für die Europäischen Gemeinschaften ein. Von 1995 an wird die Entwicklung des Netzwerkes in Europa, Amerika und Asien fortgesetzt.
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