Die Schweiz hat weder die Absicht, das Regime von Bao-Dai, noch jenes von Ho-Chi-Minh anzuerkennen. Dies trotz einer französischen und britischen Anfrage. Das Konsulat in Saigon muss erhalten bleiben.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 18, doc. 36
volume linkZürich/Locarno/Genève 2001
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1967/113#2128* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1967/113 154 | |
Dossier title | Beziehungen zu Indochina (Bao Dai), Laos, Cambodge, Frage der Anerkennung (1946–1951) | |
File reference archive | B.15.11.1 • Additional component: Indochina |
dodis.ch/7040 Der Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Zehnder, an den schweizerischen Gesandten in New Delhi, A. Daeniker1
Für Ihren Brief vom 8. Februar (B.1.13./J.2.21.10/L/mf)2 bin ich Ihnen sehr dankbar. Alles was Sie in der nächsten Zeit näheres darüber erfahren könnten, würde mich lebhaft interessieren. Ich teile durchaus Ihre Auffassung, dass damit die kriegerische Austragung der Spannung zwischen Ost und West in greifbare Nähe gerückt ist und vermutlich nicht auf den Südosten Asiens beschränkt bleiben wird.
Was nun die schweizerische Anerkennung des Regimes Bao Dai anbetrifft, so haben wir hier eine Note der französischen3 und englischen Vertretung4 darüber erhalten. Sowohl der Botschafter wie der englische Gesandte haben mündlich beigefügt, ihre Regierungen würden grossen Wert darauf legen, dass die Anerkennung durch die Schweiz bald erfolge. Gleichzeitig wurden wir in einer mündlichen Demarche des sowjetrussischen Gesandten5 eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Bedingungen für die Anerkennung Ho Chi Minh’s gegeben seien. Die Russen stützen sich dabei auf die Tatsache, dass die Franzosen selber in den Jahren 1946 und 1947 mit Ho Chi Minh als gleichberechtigtem Partner verhandelt hätten.
Unsere Auffassung, die ich auch den erwähnten Gesandten offen zum Ausdruck gebracht habe, ist die, dass wir gar keinen Grund sehen, im jetzigen Augenblick Stellung diesem Konflikt gegenüber zu beziehen. In absehbarer Zeit werden wir also weder Bao Dai noch Ho Chi Minh anerkennen. Immerhin knüpfte ich an diese Erklärung den Vorbehalt des Schutzes der schweizerischen Interessen in Indochina an. Ich lasse jetzt den Umfang dieser Interessen prüfen. Es ist dies notwendig, weil der französische Botschafter mir erklärte, wir hätten in Saigon einen Konsul, dessen Exequatur vielleicht erneuert werden müsste, was uns unter Umständen zwingen könnte, zumindest de facto-Beziehungen zu Vietnam, Laos und Cambodge aufzunehmen6. In Viet Minh haben wir, wenn ich richtig orientiert bin, überhaupt keine Interessen.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 2001(E)1967/113/154. Paraphe: VT.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von A. Daeniker an A. Zehnder. Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Vgl. die diplomatische Note der französischen Botschaft vom 4. Februar 1950. Am gleichen Tag überreichte der französische Botschafter dem Politischen Departement zwei ähnliche Noten betreffend die Anerkennung von Kambodscha und Laos. Nicht abgedruckt.↩
- 4
- Vgl. die diplomatische Note der britischen Gesandtschaft vom 9. Februar 1950. Nicht abgedruckt.↩
- 5
- Nicht ermittelt.↩
- 6
- Trotz fehlender Anerkennung gestalteten sich die Beziehungen des schweizerischen Konsulates in Saigon mit den lokalen Behörden unproblematisch. Vgl. das Schreiben von J. Studer an A. Zehnder vom 20. September 1952, E 2001(E)1972/33/78 (dodis.ch/7043).↩