Language: German
3.3.1970 (Tuesday)
Die Lage in Panmunjom (4)
Letter (L)
Die Einfuhr und das Tragen von automatischen Waffen ist in der demilitarisierten Zone verboten, trotzdem wurden jüngst Wachen des schweizerischen und schwedischen Lagers damit gesichtet. Sollte die Nordseite feststellen, dass die schweizerische Delegation eine solche Verletzung des Waffenstillstandsvertrages duldet, könnte die Glaubwürdigkeit ihrer Neutralität in Frage gestellt werden.
File reference: B.73.Corée.0.1
How to cite: Copy

Printed in

Sacha Zala, Yves Steiner und Dominik Bär (Hg.)

Die Schweiz und die NNSC. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte der Neutral Nations Supervisory Commission in Korea 1951–1995, vol. 21, doc. 42

volume link

Bern 2023

more… |
How to cite: Copy
Cover of QdD, 21

Repository

PDF