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18.3.1994 (Friday)
93.3427. «Mani pulite» und die Schweiz
93.3427. Scandale des pots-de-vin en Italie. Lien avec la Suisse
Interpellation (Int)
Der Bundesrat verfügt nicht über genaue Angaben zu den auf dem Finanzplatz Schweiz angelegten Geldern aus dem italienischen Schmiergeldskandal. Der Kanton Tessin hat alle im Jahr 1993 an ihn gerichteten Rechtshilfegesuche beantwortet, Verzögerungen sind auf eingereichte Beschwerden zurückzuführen. Die Bestechung ausländischer Beamter gilt in der Schweiz, wie teilweise auch in anderen Ländern, nicht als Straftat und ist steuerlich abzugsfähig.

Darin: Interpellation von Rechsteiner vom 23.9.1993 (Beilage).
Darin: Antwort des Bundesrates vom 24.11.1993 (Beilage).
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