Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.15. ITALIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 274
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#922* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 405 | |
Dossier title | Rom, Politische Berichte des schweizerischen Handelsdelegierten in Italien, Legationsrat Troendle, Band 46 (1944–1945) |
dodis.ch/47878
Unter Bezugnahme auf meinen Bericht vom 9. Oktober2, die jüngsten Ereignisse in Domodossola betreffend, und auf die am 17. Oktober vom Chef der Abteilung für Auswärtiges erhaltenen mündlichen Instruktionen, beehre ich mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass mir der Praefekt von Como zu Beginn der vergangenen Woche die als Beilage in Abschrift mitfolgende Notiz3 des Aussenministeriums der republikanisch-faschistischen Regierung, d.d. 14. Oktober, übermitteln liess.
Zum Text dieser Note darf zunächst festgestellt werden, dass er geschickt abgefasst und in konziliantem Ton gehalten ist. Ich stehe nicht an hervorzuheben, dass ich während meiner vierjährigen Tätigkeit in Rom vom dortigen Aussenministerium in politischen Angelegenheiten nie eine so korrekt gehaltene Mitteilung gelesen habe.
Am 25. dieses Monats hatte ich eine weitere Besprechung mit Unterstaatssekretär Mazzolini, wobei ich instruktionsgemäss folgendes zur Geltung gebracht habe:
1. Intervention in Domodossola der Königlich-Italienischen Gesandtschaft in Bern:
Graf Mazzolini gab in Ergänzung der eingangs erwähnten schriftlichen Mitteilung bekannt, es lägen einwandfreie Nachrichten darüber vor, dass sich Legationssekretär Bombassei mehrere Tage in Domodossola aufgehalten habe, um mit dem dortigen Partisanenkommando in Fühlung zu treten. Auch königlich-italienische, in der Schweiz tätige Konsularbeamte hätten sich während der Herrschaft der Partisanen ins Ossolatal begeben, wobei Vorbehalten werde, diese nötigenfalls namhaft zu machen.
Ich erwiderte, diese Reisen seien wohl ohne Wissen des Politischen Departementes erfolgt, was nichts aussergewöhnliches an sich habe nachdem die ausländischen Diplomaten in der Schweiz volle Bewegungsfreiheit gemessen, und auch keinem fremden Vertreter verwehrt werden könne, in sein Land zurückzukehren. Es dürfe indessen als sicher angenommen werden, dass es den königlich-italienischen Diplomaten und Konsularbeamten nicht möglich war, von der Schweiz aus die Partisanen in Domodossola in irgend einer Weise in ihrer Kampftätigkeit zu unterstützen, denn der Versuch einer solchen Unterstützung wäre der Wachsamkeit der schweizerischen Behörden an der Grenze und im Innern des Landes nicht entgangen. Wenn nicht von Seiten des Aussenministeriums der republikanisch-faschistischen Regierung in dieser Hinsicht neue Tatsachen angeführt werden, so kann wohl dieser Punkt der Notiz als erledigt betrachtet werden.
[...]4
3. Fühlungnahme eines Mitgliedes der Tessiner Regierung mit dem Kommando der Partisanen in Domodossola:
Ich versuchte, die unter diesen Titel fallenden Vorhaltungen mit der Begründung abzutun, Herr Canevascini habe sich nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied der Tessiner Regierung nach Domodossola begeben, sondern als Vertreter des im Kanton Tessin ins Leben gerufenen Hilfskomitees zur Unterstützung der Bevölkerung des Ossolatales mit Lebensmitteln und Kleidern. Eine Fühlungnahme mit den damaligen Machthabern an Ort und Stelle sei im Interesse der Hilfsaktion zweifelsohne am Platze gewesen. Man erwiderte mir indessen, Herr Regierungsrat Canevascini habe nicht nur wegen der durchaus anerkennenswerten freundnachbarlichen Hilfe unterhandelt, sondern es sich nicht nehmen lassen, in Domodossola öffentlich eine Rede zu halten, die vornehmlich politischen Inhalt hatte. Man war nicht in der Lage, mir den Text dieser Rede ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, behauptete aber, dass dieselbe in sozialistischem Sinne tendenziös gewesen sei. Angesichts dieser Behauptung sah ich mich gezwungen, die Diskussion abzubrechen mit dem Vorbehalt, nach Fühlungnahme mit dem Politischen Departement auf die Angelegenheit zurückzukommen.
4. Verhalten der schweizerischen Presse angesichts der Ereignisse in Domodossola:
Den in der italienischen Note enthaltenen Vorwürfen wegen der über das Ziel hinausschiessenden Publizität, die den Hilfsmassnahmen für Domodossola gegeben worden ist, bin ich mit dem üblichen Hinweis begegnet, die schweizerischen Behörden hätten - entgegen der einschlägigen Verhältnisse in Diktaturstaaten - keine Möglichkeit, der Presse Befehle über ihr Verhalten zu erteilen. Daraus gehe aber auch hervor, das allenfalls dem Ausland missliebige Veröffentlichungen keineswegs als Wiedergabe der offiziellen schweizerischen Ansicht gewertet werden dürfen.
Ich schloss meine Ausführungen mit dem Hinweis, die kompetenten schweizerischen Behörden seien wie immer auch anlässlich der Ereignisse in Domodossola bemüht gewesen, neutralitätswidrige Handlungen zu verhindern. Wenn vielleicht dennoch unter dem Deckmantel freundnachbarlicher Hilfe etwas Neutralitätswidriges vorgekommen sein sollte, so müsse dies dem für die Überwachung besonders ungünstigen geographischen Grenzverhältnissen zugeschrieben werden. Schwerwiegendes könne sich nicht ereignet haben, zumal in mehreren Fällen die Überwachungsorgane rechtzeitig einschreiten konnten.
Ich darf feststellen, dass die Besprechung mit Graf Mazzolini in ausgesprochen freundschaftlicher und verständnisvoller Atmosphäre erfolgte.
Dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mich so bald als möglich in die Lage versetzen lassen wollten, zu den noch nicht erledigten Punkten dem Aussenministerium in Salo gegenüber Stellung zu nehmen, das heisst hauptsächlich hinsichtlich des Informationsbulletins der Königlich-Italienischen Gesandtschaft in Bern und hinsichtlich des Inhalts der durch Regierungsrat Canevascini in Domodossola gehaltenen Rede.