Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.1. ALLEMAGNE
III.1.1. ALLEMAGNE - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 70
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1967/32#46657* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1967/32 1742 | |
Dossier title | Verhandlungen (1944–1944) | |
File reference archive | 900 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/47674
Compte-rendu d’une séance de préparation des négociations économiques germano-suisses1
PROTOKOLL ÜBER DIE SITZUNG DER SCHWEIZERISCHEN GESAMT-DELEGATION VOM 20. JANUAR 1944 14.30 UHR IM KONFERENZZIMMER III PARLAMENTSGEBÄUDE.
Anwesend: HH. Direktor Hotz[Vorsitzender], Direktor Hornberger, Direktor Feisst, Generaldirektor Blass vom Komitee Deutschland der schweizerischen Bankiervereinigung, Vize-Direktor Zurlinden von der Schweiz. Kreditanstalt, Direktor Schwab von der Schweiz.
Nationalbank, Vize-Direktor Borei vom Schweiz. Bauernverband,
Generaldirektor König von der Schweiz. Lebensversicherungsund Rentenanstalt, Direktor Hunziker vom Schweiz. Fremdenverkehrsverband, Direktor Steiger von der Schweiz. Verrechnungsstelle, Dr. Lacher und Fürsprecher Ingold von der Abteilung für
Auswärtiges, Pro[bst], Gy[gaxj, M[eine]r, Mfartji.
Direktor Hotzberichtet über den Gang der Verhandlungen seit dem Zustandekommen der Übergangslösung für Januar 1944, worüber sämtliche Mitglieder der Delegation durch Zusendung des Antrages an den Bundesrat vom 3. Januar2 und des Vertrags Werkes orientiert worden sind. Nachdem auch die Vereinbarungen vom 31. Dezember 1943 nicht vom deutschen Delegationsvorsitzenden, Herrn Wiehl, sondern von seinem Stellvertreter, Herrn Seyboth unterschrieben worden sind, überliess Herr Wiehl die Führung der weitern Verhandlungen Herrn Seyboth, vermutlich um sich nicht wegen der weitem Reduktion der schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland zu exponieren.
Es bestehen folgende grundsätzliche Differenzen bezüglich des Zustandekommens eines neuen Vertrages:
a) Deutschland lehnt die schweizerischerseits mit Wirkung ab 1. Januar ds. Js. erfolgte weitere Reduktion der Kriegsmaterialexporte nach Deutschland ab. Es handelt sich jedoch wohl lediglich um einen theoretischen Protest, da die Januar-Regelung bereits auf der Basis der reduzierten Ausfuhrkontingente für Kriegsmaterial beruht.
b) Deutschland verlangt, dass die Schweiz ausser dem Kohlenkredit weitere Kreditmittel zur Verfügung stellt. Das deutsche Begehren geht darauf, dass die Schweiz einen weitern Wartefrist-Kredit von 100 Millionen, der sich aus der Verlängerung der Wartefrist von 3 auf 6 Monate ergibt, zur Verfügung stellt. Dieser Wartefrist-Kredit von 200 Millionen wurde im April 1943 von der schweizerischen Delegation im Rahmen einer Verlängerung des Abkommens für ein Jahr in Vorschlag gebracht. Da das Abkommen vom 1. Oktober jedoch nur für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 1943 abgeschlossen worden ist, also für 1/2 Jahr lediglich, reduzierte sich der gewährte Wartefrist-Kredit auf 100 Millionen3. Ein vertraglicher deutscher Anspruch auf Zurverfügungstellung der weitern 100 Millionen besteht nicht. Diese Reserve von 100 Millionen ist übrigens bereits weitgehend belastet, indem für Januar Deutschland zusätzliche Clearingmittel von ca. 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt worden sind. Dazu kommen 10-15 Millionen, um welche das Clearingbudget für das 4. Quartal 1943 überzogen war, und die zweifellos sehr beträchtliche Belastung aus dem schweizerischerseits gewährten Entgegenkommen infolge der Streichung der Vorbelastung der An- und Vorausbezahlungen ab 1. Januar. Eventuell könnte anstatt einem zusätzlichen Betrage von 10 Millionen Fr. ab Februar monatlich 5 Millionen Deutschland zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es würde für einen Vertrag bis Ende Juni einschliesslich des Kreditbetrages pro Januar von 10 Millionen ca. 35-40 Millionen ergeben. Wie stellen sich jedoch die Westmächte dazu?
c) Auch bei einem reduzierten Clearingbudget für die Zeit ab 1. Februar wird schweizerischerseits verlangt werden müssen, dass Deutschland die Reichsbankspitze ungefähr im Umfange von ca. 2 Millionen, d.h. soweit sie nicht für die Erfüllung der deutschen vertraglichen finanziellen Leistungen ausserhalb Clearing erforderlich ist (Versicherungsverkehr, Goldhypotheken etc.) zur Verfügung stellt.
d) Eine weitere Differenz besteht mit Bezug auf die Frage der Anerkennung diverser Geschäfte der Firma Bührle mit dem Oberkommando der Kriegsmarine als altes Geschäft, woraus sich eine zusätzliche Clearingbelastung von ca. 20 Millionen ergeben würde.
e) Deutschland offeriert der Schweiz 10000 Wagen Hafer im Werte von 58 Millionen, zahlbar in freien Devisen, anstelle entsprechender schweizerischer Bezüge aus Rumänien, welche frachttechnisch nicht durchgeführt werden können. Deutschland ist insofern an diesem Geschäft interessiert, als es die Devisen für seine eigenen Ankäufe in Rumänien benötigt und wobei es vermutlich dafür doppelt so viel Ware einkaufen kann als es der Schweiz abgibt. Mit Rücksicht auf die Beziehungen zu den Westmächten ist dieses Geschäft nur möglich falls über Clearing zahlbar.
f) Eine weitere Schwierigkeit, die aufgetaucht ist, betrifft den Transit Italien-Deutschland durch die Schweiz. Gemäss der Haager-Konvention von 1907 ist die Schweiz als neutraler Staat berechtigt, die Durchfuhr von Kriegsmaterial im weitern Sinne zu verbieten. Die italienischen Transitlieferungen nach Deutschland haben nun in der letzten Zeit einen gewaltigen Umfang angenommen, weil Deutschland in grösserem Umfange industrielle Rohstoffe als Beutegut aus Italien abtransportiert, was schweizerischerseits einschränkende Massnahmen erforderlich macht. Dieses Problem ist deshalb besonders heikel, weil die schweizerischen Bezüge aus Übersee bis auf weiteres die von Deutschland besetzten Gebiete transitieren müssen.
g) Umstritten sind ferner die üblichen schweizerischen Begehren für den Bezug von Kohle, Eisen sowie auf dem Gegenblockade-Gebiet. Auch der Wunsch der Schweiz, einen Flugverkehr mit Barcelona aufzunehmen sowie den Flugverkehr Zürich-Stuttgart wieder auf Berlin auszudehnen ist noch offen. Dazu kommen auch Begehren der Kriegstechnischen Abteilung für den Bezug von deutschem Flugzeugmaterial.
Direktor Feisstweist darauf hin, dass das Haferimportgeschäft versorgungsmässig von grösster Bedeutung sei. Auch die Armee ist daran sehr interessiert. Doch versteht er, dass die Bezüge aus Übersee den Vorrang haben müssen.
Direktor Hornberger beleuchtet die derzeitige Situation und die sich bei den Verhandlungen stellenden Schwierigkeiten nach folgenden Gesichtspunkten:
1. Die Ausfuhrkontingentierung sowie die Durchfuhr durch die von Deutschland besetzten Gebiete und durch die Schweiz haben einen nationalen sowie internationalen Aspekt. Das Abkommen vom 1. Oktober befriedigte die Westmächte nicht. Es wurden bloss für I1/2 Quartalskontingente Navicerts erteilt; was sich aber besonders unangenehm aus wirkte war der Umstand, dass die Alliierten die gesamte schweizerische Maschinenindustrie mit der Versetzung auf die schwarze Liste bedrohten. Ohne weitere Ausfuhrrestriktionen konnte es deshalb nicht gehen. Die Halbjahrsausfuhr bei kriegswichtigen Exporten nach Deutschland und den übrigen Achsenstaaten wurde von 40 % der Ausfuhr 1942 auf 20% reduziert. Deutschland musste sich für die Januar-Regelung mit dieser Reduktion abfinden. Es handelt sich jedoch dabei nicht um eine erledigte Sache. Möglicherweise kann Deutschland sich in globo mit der Reduktion abfinden, wird aber jedoch eine andere Lagerung der Exporte verlangen. Wenn auch auf Grund der Verhandlungen mit den Westmächten an den Ausfuhrkontingenten nichts zu ändern ist, so sind doch verschiedene Möglichkeiten vorhanden, die Regelung der deutschen Seite geniessbarer zu machen. Nur um das Opfer weiterer Ausfuhrbeschränkungen konnte verhindert werden, dass die Schweiz zum Tummelplatz fremder Einwirkungen wird. Nachdem die Frage der weitern Ausfuhrbeschränkungen entschieden ist, ist das Problem lediglich das folgende: Wie können Deutschland diese weitern Ausfuhrbeschränkungen erklärt und verständlich gemacht werden? Die deutsche Delegation, insbesondere ihr bisheriger Chef, Herr Wiehl, ist sich der Situation genau bewusst.
2. Noch schwieriger als die Frage der Ausfuhrkontingentierung ist die Kreditfrage. Hier können die innerschweizerischen Belange «übereinanderpurzeln». Deutschland wird weitere Kredite verlangen. Als Ersatz für weitere Kredite kann die weitere Gewährung des Kohlenkredites und ein zusätzlicher Wartefrist-Kredit in Erwägung gezogen werden. Deutschland hat den zweiten Teil der aus der Verlängerung der Wartefrist von 3 auf 9 Monate freigewordenen Mittel von 100 Millionen verlangt. Diese Kreditgewährung bildet jedoch einen Stein des Anstosses bei den Westmächten. Eine Abmachung mit den Westmächten über den Rahmen weiterer Kreditgewährung an Deutschland wie bei der Ausfuhrkontingentierung ist natürlich ausgeschlossen. Eine Koordinierung ist jedoch angezeigt um nicht alles aufs Spiel zu setzen. Dazu kommt die zweifelhafte Zuversicht mit bezug auf die deutschen Warenlieferungen in die Schweiz. Trotz dem bis jetzt an sich bewunderungswürdigen Umfange der deutschen Lieferungen erreichten diese in den letzten Monaten nicht den budgetierten Durchschnitt. Verschiedene Faktoren lassen befürchten, dass die Importe aus Deutschland zurückgehen werden. An das Budget, das vor ca. 1 Jahr schweizerischerseits aufgestellt worden ist, können wir uns natürlich nicht mehr als gebunden erachten. Die deutsche Delegation hat auf die Einwendungen der schweizerischen Seite ihren Standpunkt fallen gelassen. Sie hält jedoch grundsätzlich an dem Begehren auf einen weitern Wartefrist-Kredit fest. Dieser muss jedoch in Reserve bleiben. Das Budget für eine allfällige weitere Verlängerung des Abkommens stellt sich wie folgt:
[...]4
Dieser Betrag wäre aufzuteilen in die Transfer kontingente für die verschiedenen Warenpositionen. Dabei ist davon auszugehen, dass für die ausfuhrkontingentierten Positionen der Rahmen bereits gegeben ist, durch die bereits Deutschland bekanntgegebenen reduzierten Ausfuhrkontingente. Es hat dies zur Folge, dass für den übrigen Warenexport die Transferkontingente von ca. 45% pro halbes Jahr gemessen an der Ausfuhr 1942 auf 25% reduziert werden müssen, also eine ganz gewaltige Reduktion der Warenausfuhr. Deutschland hat zudem die Beanspruchung der Reichsbankspitze, wodurch die Mittel für die schweizerische Warenausfuhr erhöht worden sind, beanstandet und droht mit Gegenmassnahmen, die in der Reduktion der Zuteilungen an den Transferfonds beruhen. Deutschland behielt sich zudem vor, auch seine weitern finanziellen Leistungen in einem ändern Licht zu betrachten.
Es stellt sich nun die Frage, entweder gelingt es, die Transferkontingente sehr tief anzusetzen - unter Beanspruchung einer gewissen Quote der Reichsbankspitze - (Wobei noch immer die Gefahr besteht, dass die Transferkontingente doch zu hoch sind), was ein starkes Zusammenschrumpfen der schweizerischen Warenlieferungen zur Folge hat, oder dann werden die unsichtbaren schweizerischen Exporte von Deutschland zusammengeschlagen.
Wenn man diese unsichtbaren Exporte, wofür jährlich ca. 200 Millionen erforderlich sind, hätte opfern wollen, so wäre es ohne weiteres möglich gewesen, das Clearing im Sinne eines Warenclearings selbsttragend zu gestalten, ohne dass Kreditmittel erforderlich gewesen wären.
Wenn es gelingen sollte, unter Wahrung der unsichtbaren schweizerischen Exporte, die gewahrt werden müssen, ansonst sie nicht mehr wiedergewonnen werden können, mit Deutschland zu einer Verständigung zu gelangen ohne einen weitern Wartefrist-Kredit, dann müssten die Transferkontingente auf 25% herab. Kann dies aber intern verantwortetet werden? Es kann gesagt werden, dass ein Exportausfall von 100 Millionen 100000 Arbeiter in der Maschinenindustrie zur Arbeitslosigkeit bringt. Ein Ausgleich des Exportausfalles Deutschland durch Mehrexport nach ändern Ländern ist aus Gegenblockadegründen nicht möglich. Die Reduktion der Transferkontingente kann sich nur in einer Verschlechterung der Wirtschaftslage äussern. Es sollte unbedingt das Tempo des Abbaues des Exportes verzögert und eine stossartige Krisenwelle, die sich in einer massiven Arbeitslosigkeit äussert, vermieden werden. Wir wissen ja auch nicht, was an sozialen Störungen in der nächsten Zeit in den Nachbarstaaten eintreten wird. Diese sozialen Störungen sollten bei uns einen intakten sozialen Körper antreffen. Die vorgesehenen Notstandsarbeiten können nur als letztes Mittel für Arbeitsbeschaffung durchgeführt werden. Nach wie vor ist unser Kredit der beste Rohstoff.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein weiterer Wartefristkredit Deutschland zu gewähren ist, darf nicht übersehen werden, dass nunmehr aus den erhaltenen Navicerts für 400000 T Waren aus Übersee ungefähr 100-120 Millionen $ als Import-$ hineinkommen, sodass entsprechend Export-$ blockiert werden. Eventuell könnte doch in einem reduzierten Umfang ein weiterer Wartefrist-Kredit gewährt werden, sodass anstatt von einer Reduktion der Transferkontingente von 45 auf 25% lediglich von einer solchen von 35% ausgegangen werden könnte. Die Entscheidung wird vom Bundesrat getroffen werden müssen.
3. Beim Transit ist eine Kollision zwischen den Kriegszielen der kriegführenden Mächte beinahe unvermeidlich. Wir sind darauf angewiesen, dass Deutschland uns die Durchfuhr durch die besetzten Gebiete weiterhin gewährt, ansonst unsere Blockadevereinbarungen wertlos sind.
Was das Hafergeschäft anbelangt, so lautete unsere Antwort an die deutsche Seite dahingehend, dass die Schweiz schon derart mit blockierten Guthaben überladen sei, dass sie eine Zahlung in freien Devisen nicht verantworten könne. Die schweizerische Stellungnahme veranlasste die Deutsche Gesandtschaft in einer sehr perfiden Art und Weise ihren Standpunkt in einem Pro memoria niederzulegen, dessen Inhalt den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird.
Generaldirektor Königberichtet einleitend über seine Unterredung mit Herrn Schmidt, einem früheren deutschen Staatsminister und Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft, der ihn in Zürich besuchte5
. Herr Schmidt soll ihm eröffnet haben, er komme offiziell zu ihm als Mitglied der schweizerischen Delegation. Anlässlich der Geburtstagsfeier Görings, an welcher auch der neue Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums, Heiler, ein Freund Hitlers und Himmlers, anwesend gewesen sei, habe dieser mit ihm gesprochen. Er solle feststellen lassen, ob grundsätzlich Animosität gegen Deutschland bestehe und man annehme, das Schicksal Deutschlands sei besiegelt. Der frühere Verhandlungsführer Hemmen sei in der Tat vollkommen ungeeignet gewesen, doch komme Wiehl auch nicht weiter, sodass Schmidt angefragt worden sei, ob er die Verhandlungsleitung annehmen wolle, was er jedoch abgelehnt habe. Heiler verstehe es durchaus, dass die Schweiz ihre Kriegsmaterialexporte nach Deutschland reduziere. Deutschland müsse jedoch dafür mehr andere Waren bekommen. Mit bezug auf die Reduktion der Reichsbankspitze sei die deutsche Seite unerbittlich. Deutschland braucht diese Devisen um notwendiges Kriegsmaterial zu beschaffen. Herr Generaldirektor König schliesst daraus, dass im Falle einer Kürzung der Devisenspitze entweder ein Vertrag überhaupt nicht möglich sei oder Deutschland seine finanziellen Leistungen im Clearing und ausserhalb des Clearings kürze. Zum Schlüsse seines Gespräches mit Schmidt habe Herr Heiler die Auffassung vertreten, es sei für Deutschland nicht angezeigt, es mit der Schweiz verderben zu lassen. Er sehe ein, dass man die Schweiz jetzt und später noch brauchen werde.
Generaldirektor Blassverdankt die Berichterstattung von Herrn Direktor Hotz und Herrn Direktor Hornberger und versteht es, dass die Gesamtdelegation nicht so oft Zusammenkommen kann. Er stellt mit Genugtuung fest, dass an der Quote des Transferfonds schweizerischerseits nicht gerüttelt werden soll. Über die Kreditfrage wird der Bundesrat letzten Endes entscheiden müssen. Die Banken wären zu einer Erhöhung des Kohlenkredites durchaus bereit6 (Herr Direktor Hotz ersucht Herrn Generaldirektor Blass nach aussen hin nichts von einer allfälligen Erhöhung des Kohlenkredites verlauten zu lassen. Er glaube eher an eine Lösung über eine gewisse Ausdehnung des Wartefrist-Kredites, doch wäre hierüber eine einlässliche Diskussion mit dem Bundesrat notwendig. Wenn wir zu haushälterisch sind, hat dies grosse Gefahren für unsere Wirtschaft zur Folge.) Beim Hafergeschäft dürfte es sich vom Clearingstandpunkt aus ev. eine 50% Zahlung in Devisen empfehlen.
Direktor Schwabvertritt ebenfalls die Auffassung, dass man nicht allzu schroff in der Kreditfrage urteilen soll. Es wird sich ebenfalls noch fragen, ob eine Erhöhung des Kohlenkredites den Westmächten gegenüber tragbar ist. An der Reichsbankspitze sollte man es nicht scheitern lassen7.
Vizedirektor Borei erkundigt sich noch wie es sich mit dem beidseitigen landwirtschaftlichen Verkehr im Falle eines Nichtzustandekommens eines Vertrages verhalte.
Dr. Gygaxverweist darauf, dass, sofern nicht ganz ausserordentliche Verhältnisse eintreten, das landwirtschaftliche Programm, das gemäss dem Landwirtschaftsbrief bis zum 30. April 1944 abgewickelt werden muss, auch über den 31. Januar hinaus mit Transfergarantie ausgeliefert werden kann. Er weist überdies darauf hin, dass, wenn von Transferkontingenten die Rede ist, dies die Gewährung der Transfergarantie des Bundes mit all den Risiken, die damit in Verbindung stehen, bedeute. Es sollte dies Deutschland gegenüber andauernd herausgestrichen werden8.
- 1
- E 7110 1967/32/900 Deutschland/1944/13. Ce document a été rédigé par H. Marti, de la Division du Commerce du DEP.↩
- 2
- Cf. PVCF No 23 du 4 janvier 1944, E 1004.1 1/441, publié ci-dessus: No 64.↩
- 3
- Cf. No 16.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47674. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47674. For the table, cf. dodis.ch/47674. Per la tabella, cf. dodis.ch/47674.↩
- 5
- Cf. No 71.↩
- 6
- Une séance au sujet du crédit pour l’importation de charbon réunira des représentants des banques et de l’administration fédérale le 24 janvier 1944, cf. la notice de Reinhardt pour Nobs du 26 janvier 1944, E 6100 (A) 22/1952.↩
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