Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 34
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1535#383* | |
Dossier title | Rapport sur l'oeuvre du Conseil et de Secrétariat général (1930–1930) | |
File reference archive | B.56.01.23.1 |
dodis.ch/45576
f.../
Durch die Anträge der englischen Delegation an der Völkerbundsversammlung vom September 1929 und die daraufhin gefassten Resolutionen..-2 ist nach unserer Auffassung die Behandlung des Abrüstungsproblems in ungünstiger Weise beeinflusst worden. Die vorbereitende Abrüstungskommission hatte eine Reihe von Streitfragen in ihrem Schosse bereinigt. Man war berechtigt anzunehmen, dass damit ein erheblicher Teil der Schwierigkeiten endgültig aus dem Wege geräumt sein werde. Einzelne dieser Fragen, insbesondere diejenige nach den ausgebildeten Reserven, waren namentlich auch für die Schweiz von grösster Bedeutung. Durch die Vorschläge von Lord Cecil3 und durch Annahme der Resolution Politis4 vom September 1929 sind alle diese Fragen erneut zur Diskussion gestellt. Der Streit der Meinungen kann also von neuem losgehen. Die ganze von der vorbereitenden Abrüstungskommission bis jetzt geleistete Arbeit erscheint damit in Frage gestellt.
Der Experte der Generalstabsabteilung, Herr Oberst Züblin, hat denn auch bereits in einem Bericht vom 19. Juli5 geschrieben: «Man darf also sagen, dass der Abrüstungsvertrag in der Berichtsperiode nicht nur nicht gefördert, sondern mit ausserordentlicher Mühe erzielte Beschlüsse der vorbereitenden Abrüstungskommission wieder in Frage gestellt sind, darunter auch der für uns besonders wichtige wegen der ausgebildeten Reserven».
Auch bezüglich des Londoner Seeabkommens6 sind wir, in Übereinstimmung mit unserer Generalstabsabteilung, ausserordentlich skeptisch. Einmal darf man sich nach unserer Auffassung der Tatsache nicht verschliessen, dass zum mindesten für die Vereinigten Staaten von Nordamerika das Londoner Abkommen nicht eine Abrüstung oder Rüstungsbeschränkung auf den jetzigen Stand bedeutet, sondern eine Aufrüstungserlaubnis, da die den Vereinigten Staaten bewilligte Tonnage an Kreuzern über das hinausgeht, was Amerika heute an diesen Kriegsschiffen besitzt. Ferner wird man sich nicht verhehlen dürfen, dass die Konferenz7 bezüglich zweier Hauptmächte, Frankreich und Italien, zum mindesten ergebnislos verlaufen ist, wenn sie nicht die Gegensätze sogar aktiver gestaltet hat.
Unsere Generalstabsabteilung kommt daher zu folgendem Schlüsse:
«Wir glauben daher nicht, dass es klug wäre, einen allfälligen Antrag auf baldige Einberufung der Abrüstungskonferenz selbst zu unterstützen. Man muss an der ersten, als richtig erkannten Entschliessung festhalten, dass eine solche Konferenz nur Erfolg haben kann, wenn sie genügend vorbereitet ist. Das ist aber heute zweifellos nicht der Fall. Es ist keineswegs vorauszusehen, dass bei einer ungenügend vorbereiteten Abrüstungskonferenz mehr herausschauen werde als in der vorbereitenden Abrüstungskommission. Es ist mit Recht s. Zt. erklärt worden, die endgültige Konferenz müsse einen Vertragsentwurf behandeln können. Ein solcher besteht aber noch gar nicht. Die Differenzen sind zum Teil beseitigt worden, sollen nun aber nach Lord Cecils Wunsch alle wieder neu aufgerollt werden können. Wer ernsthaft den Vertrag will, muss sich sagen, dass, wenn die Abrüstungskonferenz ohne Entwurf an die Frage herantritt, nicht nur nicht mehr herauskommt als bisher bei der an Mitgliedern weniger zahlreichen vorbereitenden Abrüstungskommission, sondern dass die Gefahr vorliegt, das Ganze werde scheitern, womit ganz unabsehbare Folgen entstehen können und der Völkerbund selbst aufs Spiel gesetzt wird. Es scheint uns zwecklos, Bestrebungen zu unterstützen, die zu diesem Ende führen müssten und vielleicht - wir sagen vielleicht - gerade diesen Zweck haben.
Die schweizerische Delegation sollte also sehr zurückhaltend sein und eher gegen die Einberufung einer ungenügend vorbereiteten Abrüstungskonferenz Stellung nehmen. Wir haben zudem noch alle Veranlassung, uns nicht auf einen Vertrag einzulassen, der die ausgebildeten Reserven auch treffen würde.»8
Wir halten diese Auffassung für richtig und möchten namentlich unterstreichen, dass eine Abrüstungskonferenz, die ihre Verhandlungen nicht auf Basis eines sorgfältig ausgearbeiteten Vertragsentwurfes stützen kann, von vornherein dem sichern Misserfolg ausgesetzt erscheint. Auf die möglichen Folgen eines derartigen Misserfolges hat die Generalstabsabteilung hingewiesen.
- 1
- Lettre: E 2001 (C)5/26.↩
- 2
- Sur la réduction effective du matériel de guerre et des effectifs dans le cadre d’une réduction progressive et générale des armements dans le monde entier. Cf. FF, 1929, III, pp. 933ss. Rapport du Conseil fédéral sur la Xe assemblée de la SdN et DDS vol.9, nos 183 (dodis.ch/45200), 216 (dodis.ch/45233), 257 (dodis.ch/45274), 417 (dodis.ch/45434) et 500 (dodis.ch/45517).↩
- 3
- Délégué britannique.↩
- 4
- Suppléant du Chef de la délégation grecque. Sa résolution renvoie à la commission préparatoire du désarmement les suggestions anglaises.↩
- 5
- Non reproduit.↩
- 6
- Signé le 24 avril 1930.↩
- 7
- La conférence de Londres sur la limitation des armements navals entre la Grande-Bretagne, les Etats-Unis, le Japon, la France et l’Italie s’est tenue du 21 janvier au 22 avril.↩
- 8
- Le Conseil de la Société des Nations décide finalement, le 14 janvier 1931, la convocation de la Conférence sur la réduction et la limitation des armements en 1932 à Genève (FF, 1931, I, p. 157, rapport du Conseil fédéral sur la XF assemblée de la SdN). Cf. aussi procès-verbal de la séance tenue le 1er septembre 1930 pour la discussion des instructions à la délégation suisse à la XF Assemblée de la SdN, p. 12 (E 2001 (C) 5/26).↩
Tags
League of Nations
Geneva Disarmament Conference (1932–1934)