Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
19. Polen
19.1. Handelsbeziehungen und Stabilisierungsanleihe
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 438
volume linkBern 1980
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1551#6490* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1551 222 | |
Dossier title | 7% Intern. Stabilisierungsanleihe Polens von 1927 (1927–1939) | |
File reference archive | C.42.11.1 • Additional component: Polen |
dodis.ch/45455
Das Direktorium der schweizerischen Nationalbank an den Vorsteher des Volks wirtschaftsdepartementes, E. Schulthess1
Wir beehren uns, mit folgender dringlicher Angelegenheit an Sie zu gelangen:
Wie Ihnen bekannt ist, ist die Nationalbank an dem letztes Jahr von einer Reihe der namhaftesten Notenbanken der Bank Polski gewährten Valutastabilisierungskredit im Gesamtbetrage von $ 20 Millionen mit einem Anteil von Vi Mill. $ beteiligt. Die Grundlagen des bezüglichen Abkommens haben wir seinerzeit den Bundesbehörden bekanntgegeben und wir dürfen uns hier wohl darauf beschränken, auf diese Akten Bezug zu nehmen. Grundlegend ist dabei für die Beteiligung der Nationalbank, dass eine Inanspruchnahme des von ihr gewährten Kredites gegen Deckung in Wechselportefeuille zu erfolgen hat, welche Wechsel vom Treuhänder der beteiligten Notenbanken, d.i. die Niederländische Bank, an Stelle der Kreditgeber in Verwahrung und Verwaltung genommen werden.
Laut Abkommen sollte der auf 1 Jahr eingeräumte Kredit auf den 18. dieses Monats dahinfallen. Wie der Erstunterzeichnete2 mit Schreiben vom 22. pto.3 dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement mitteilte, soll nun aber der Kredit für ein weiteres Jahr erneuert werden. Die Gründe, die eine solche Verlängerung als notwendig erscheinen lassen, liegen darin, dass die Sanierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Polen sich nicht in dem Masse und Tempo verwirklicht hat, wie seinerzeit beim Abschluss des Kreditabkommens vorausgesehen wurde. Laut einer dem Direktorium der Bank zugegangenen Mitteilung des Gouverneurs der Federal Reserve Bank von New York ist die Angelegenheit im Hinblick auf den nahe bevorstehenden Ablauf des jetzigen Kreditabkommens dringlich geworden. Wir haben denn auch erfahren, dass die übrigen am Notenbanken-Kredit beteiligten Institute sich mit der Erneuerung des Kredites bereits einverstanden erklärt haben, und man erwartet auch die Zusage der Schweizerischen Nationalbank bis nächsten Donnerstag, den 11. ds.
Auf Grund des mit dem Politischen-, Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement in dieser Angelegenheit geführten Schriftwechsel hat das Direktorium aus den gleichen Erwägungen, die letztes Jahr zur erstmaligen Beteiligung der Nationalbank an dieser Kreditaktion geführt haben, beschlossen, den Bankbehörden die Erneuerung dieser Beteiligung für ein weiteres Jahr zu empfehlen, zumal, nachdem die Bank sich einmal engagiert hatte, ein Zurücktreten bei den gegenwärtigen Umständen wohl geeignet wäre, dem polnischen Kredit, vor allem aber auch unsern Handelsbeziehungen zu diesem Lande zu schaden. Im Hinblick auf die Tragweite dieser Interessen lässt sich nach Ansicht des Direktoriums die neuerliche Übernahme des mit der Kreditbeteiligung verbundenen Risikos von den zuständigen Bankbehörden wohl verantworten.
Inzwischen ist auch die Angelegenheit wegen der Valutastabilisierungsaktion zugunsten Rumäniens soweit gediehen, dass die Nationalbank auch hier in der Frage ihrer Beteiligung an dem vom Notenbanken-Konsortium zugunsten der rumänischen Nationalbank zu erteilenden Kredit von ca. 20 Millionen $, wobei eine Beteiligung der Nationalbank, wie bei der polnischen Aktion, mit einer halben Million $ in Betracht kommt, definitiv Stellung nehmen muss. Wir dürfen uns wohl auch hier der Kürze halber auf die mit den oben genannten Departementen des Bundesrates in der Sache geführten Korrespondenz beziehen. Aus den gleichen Erwägungen, wie sie bei der polnischen Aktion bestimmend sind, hat das Direktorium beschlossen, den Bankbehörden eine Beteiligung an dieser rumänischen Aktion im genannten Betrage ebenfalls zu empfehlen.
Die Anträge des Direktoriums an die Bankbehörden erfolgen in beiden Fällen unter der Voraussetzung, dass die hauptsächlichsten übrigen Notenbanken ebenfalls mitmachen, sowie dass ferner zuhanden der die Verantwortung tragenden zuständigen Bankbehörden die Bestätigung vorliegt, dass der Bundesrat von der Sachlage Kenntnis genommen hat und die vorgesehene Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank an diesen beiden Kreditaktionen aus allgemein-schweizerischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen begrüssen würde.
Angesichts der Dringlichkeit, insbesondere des polnischen Geschäftes, ist unser Bankausschuss zur Behandlung dieser Angelegenheiten zu einer Extrasitzung auf nächsten Mittwoch, den 10. ds., nachmittags nach Bern einberufen worden und es wäre uns sehr gedient, wenn wir in dieser Sitzung die im vorangehenden Absatz genannte Bestätigung vorlegen könnten4. Der Erstunterzeichnete wird bereits nächsten Dienstag, den 9. ds., sich in Bern befinden und zwecks allenfalls gewünschter weiterer Aufschlusserteilung gerne zu Ihrer Verfügung stehen.
Tags