Classement thématique série 1848–1945:
VI. LE RAVITAILLEMENT DE LA SUISSE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 115
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7800#1000/1961#105* | |
Old classification | CH-BAR E 7800(-)1000/1961 16 | |
Dossier title | Wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland (1919–1920) | |
File reference archive | 01.10.09 |
dodis.ch/44326 Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Berlin, A. von Planta1
Im Besitze Ihrer diversen Mitteilungen über die Kohlenlieferungen aus der Zeche «Präsident»2 beehren wir uns, Ihnen gemäss dem in Ihrem Schreiben vom 8. dieses Monats3 geäusserten Wunsche folgende nähere Mitteilungen zu machen. Die von Ihnen erwähnten Verhandlungen bezüglich eines Vertrages zwischen der Contag und der Schweizerischen Kohlengenossenschaft in Basel haben stattgefunden und zu dem in Kopie beiliegenden Vertrag geführt.4 Im weitern hat die Contag Verhandlungen mit den Bundesbahnen angeknüpft über Kohlenlieferungen von total 3 Millionen Tonnen während eines Zeitraumes von 10 Jahren. Diese Verhandlungen führten zu keinem Resultat, indem die Bundesbahnen sich nicht dazu entschliessen konnten, angesichts der Unsicherheit aller Verhältnisse einem so langfristigen und finanziell weittragenden Abkommen zuzustimmen. Dagegen ist dann das gleiche Resultat erzielt worden, dadurch, dass an Stelle der Bundesbahnen als Käufer die beiden bedeutendsten schweizerischen Kohlenfirmen, die Firma A. Suter und Cie. in Basel und J. Hirter in Bern den Vertrag abgeschlossen haben. Dieser Vertrag schliesst zeitlich an denjenigen mit der Kohlengenossenschaft an, d. h. seine Wirksamkeit beginnt erst ungefähr nach Jahresfrist. Sollten alsdann die Kohlengenossenschaft und das ihr eingeräumte Einfuhrmonopol noch bestehen, so ist vorgesehen, dass sie für die Dauer ihrer Wirksamkeit in den Vertrag eintreten wird.
Nach diesem zweiten Vertrag5 mit den Firmen Suter und Hirter verpflichtet sich die Contag zur Lieferung folgender ungefährer Menge aus den Zechen «Präsident» in Bochum und «Herbeder Steinkohlenbergwerke» in Herbeden an der Ruhr: im 1. Vertragsjahr im 2. Vertragsjahr rund 200,000 Tonnen rund 250,000 Tonnen rund 300,000 Tonnen im 3. Vertragsjahr im 4. bis 9. Vertragsjahr rund 400,000 Tonnen
Die Contag übernimmt die Verpflichtung, von diesen voraussichtlich verfügbaren Mengen mindestens 75% jährlich zu liefern. Die Lieferungen sollen in ungefähr gleichen Monatsmengen erfolgen und aus Stück-Kohlen, Förder-Kohlen, gewaschene Nusskohlen verschiedener Körnerung, grobstückigem Koks und Brechkoks bestehen. Von den zu liefernden Mengen sollen 40–60% aus Koks bestehen, wovon Brechkoks in den von den Käufern zu bestimmenden Quantitäten. Die Käufer verpflichten sich, den Bundesbahnen auf deren Begehren bis zu 50% der jährlichen Lieferungen abzutreten. Die Lieferpreise für die verschiedenen Sorten von Kohle und Koks werden von den Kontrahenten jeweilen für die gleichen Zeiträume festgesetzt, wie sie mit dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat für die Lieferungen nach der Schweiz vereinbart sind.
Was nun den von deutscher Seite gemachten Vorschlag anbelangt, es möchte die Schweiz Deutschland einen neuen Kredit eröffnen unter der Bedingung, dass die Kohlentransporte aus «Präsident» eine Vorzugsbehandlung geniessen, um namentlich auch das Reichsfinanzministerium an der Vertragserfüllung zu interessieren, so teilen wir Ihre Meinung, dass diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden kann. Abgesehen von der ganz ausserordentlichen Beanspruchung des schweizerischen Finanzmarktes, der weitere Kreditierungen an das Ausland sozusagen unmöglich macht, hätte natürlich eine neue Kreditgewährung an Deutschland zur Folge, das sofort von vielen ändern Seiten an uns ähnliche Begehren gerichtet würden, denen nicht entsprochen werden könnte. Sie schlagen nun vor, anstatt eines neuen Kredites, die früheren Kredite, deren Rückzahlungstermin verlängert werden musste6, in einer gewissen Höhe zu diesem Zwecke zu benützen. Wir sind nun schon seit langer Zeit den deutschen Wünschen in dieser Beziehung immer sehr weit entgegengekommen. Wir haben uns jeweilen, sobald ein Kredit fällig war, geeinigt, gegen Rückzahlung eines bescheidenen Teils den Rest zu verlängern. Besser gesagt, wir haben jeweilen die schweizerischen Gläubiger, denn es handelt sich ja um staatliche Kredite, zu bewegen gesucht, diesen Weg einzuschlagen, so beispielsweise hinsichtlich des bekannten Industriekredites von 18 Millionen Franken, der ja seit längster Zeit fällig gewesen wäre, von dem auf 15. August die Hälfte zurückbezahlt, die andere Hälfte neuerdings um 6 Monate verlängert wurde. Wir sind gerne bereit, und es liegt indes unserer Meinung nach auch im Interesse der schweizerischen Gläubiger, diese Politik weiter zu verfolgen. Sie können also dem Reichsfinanzministerium ohne weiteres mitteilen, die Schweiz würde eine prompte Erfüllung des Kohlenabkommens sehr begrüssen und ihrerseits diesen deutschen Anstrengungen bei den Verhandlungen betreffend Rückzahlung fälliger Kredite nach Möglichkeit Rechnung tragen.