Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 110
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.41-02#1000/1671#9346* |
Old classification | CH-BAR E 2200 Paris 1 1564 |
Dossier title | Accord franco - suisse - du 25 mars 1919, Teil 1 (1919–1919) |
File reference archive | 1356 |
dodis.ch/43855
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Paris, A. Dunant1
Wir haben mit Herrn Botschafter Dutasta bereits hier über Lieferungen nach Frankreich gesprochen und wir würden es natürlich an und für sich eminent begrüssen, wenn wirklich unsere Industrie ernstliche Bestellungen aus Frankreich bekommen könnte. Allein es muss nun in diesem Zusammenhang auf die folgenden Schwierigkeiten verwiesen werden. Unsere eigentlichen Exportindustrien (Seide, Stickerei, Uhren, Bijouterie usw.), sind seit Beginn des Jahres zufolge Ablauf des Handelsübereinkommens ohne Ausfuhrmöglichkeit nach Frankreich, nachdem ihnen zuvor zufolge des Abkommens ganz minime Quantitäten zur Verfügung standen, d.h., allen zusammen nur Ausfuhren im Werte bis zu 3 1/2 Millionen im Monat.
Will man also wirklich ernstlich der Schweiz und ihren Industrien helfen und unsern Arbeitern Verdienst geben, so muss man den Export unseren bestehenden und bisher expandierenden Industrien ermöglichen und nicht nur solche Bestellungen machen, an denen nun Frankreich gerade ein besonderes Interesse hat und wozu die Industrien mehr künstlich gezüchtet werden müssen wie es mit der Munition der Fall war. Wir betonen auch, dass unsere bereits erwähnten Industrien Bestellungen haben, aber eben nicht in der Lage sind, sie auszuführen, weil Frankreich die Einfuhrerlaubnis nicht gibt.3
Es wird gut sein, wenn Sie Herrn Dutasta auf diese Verhältnisse hinweisen und auch sc^st Schritte in diesem Sinne tun, damit von den Worten zur Tat geschritten und an Stelle von Versicherungen sichtbare Konzessionen treten. Mit den Redensarten st uns nicht geholfen.
Was nun die Kreditfrage anbetrifft, so kennen Sie unsern Auftrag und unsere Note4. Unsere Banken wehren sich um jeden Preis, weitere Kredite zu gewähren und wir finden, mit Recht. Wir sehen auch nicht ein, wie der grosse volkswirtschaftliche Körper der Alliierten inklusive Amerika auf Kredite angewiesen sein kann, die für uns sehr drückend sind, bei den Alliierten aber nicht helfen.
Herrn Minister Sulzer in Washington haben wir unter gewissen Vorbehalten ermächtigt, das Handelsabkommen einstweilen zu unterzeichnen. Immerhin geschieht dies in Beziehung auf die Kredite unter Vorbehalt, da wir solche nicht zugestehen können.
Die Alliierten wünschen nun, dass die Verhandlungen in Paris fortgesetzt und abgeschlossen werden. Wir werden daher zu diesem Zwecke eine Delegation nach Paris schicken, über deren Komposition wir Ihnen noch berichten werden. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie jetzt schon sich orientieren könnten, um den Herren Quartier zu sichern. Es dürfte sich um zwei Unterhändler mit zwei Begleitpersonen handeln.
- 1
- Lettre: E 2200 Paris 1/1564.↩
- 2
- Non retrouvée↩
- 3
- Le chef de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, A. Eichmann, a résumé dans une lettre du 6 décembre 1918 au ministre de Suisse à Paris l’objectif des relations économiques franco-suisses en termes analogues: [...] . Wir wollten uns durch das Abkommen [Accord du 29 décembre 1917] nicht verpflichten, Frankreich Waren zu liefern, namentlich nicht solche, die es haben muss, sondern Frankreich sollte sich uns gegenüber verpflichten unsere Luxuswaren zuzulassen. Dafür leisten wir die Vorschüsse. Wir bitten Sie, bei jeder Gelegenheit auf diesen Charakter des Abkommens aufmerksam zu machen. [...] (EVD KW Zentrale 1914-1918/9-10). 3. Cf. no 89.[Accord du 29 décembre 1917] nicht verpflichten, Frankreich Waren zu liefern, namentlich nicht solche, die es haben muss, sondern Frankreich sollte sich uns gegenüber verpflichten unsere Luxuswaren zuzulassen. Dafür leisten wir die Vorschüsse. Wir bitten Sie, bei jeder Gelegenheit auf diesen Charakter des Abkommens aufmerksam zu machen. [...] (EVD KW Zentrale 1914–1918/9–10).↩
- 4
- Cf. no 89.↩