Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
9. Grossbritannien
9.1. Handel mit Kanada
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 326
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1001#1000/6#35* | |
Old classification | CH-BAR E 1001(-)1000/6 35 | |
Dossier title | Anträge des Eidg. Politischen Departementes 1911-1912 (1911–1912) | |
File reference archive | 1.2 |
dodis.ch/43181
Durch Beschluss vom 18. Dezember 1911 haben Sie unser Departement und das Handelsdepartement beauftragt, die Frage der Reorganisation unserer konsularischen Vertretung in Canadazu prüfen.
Ganz abgesehen davon, dass der seither verstorbene Herr Rey, unser Konsul in Montreal, damals schon seit VA Jahren in der Schweiz weilte und dass der dortige Vize-Konsul, Herr Huguenin, seine Demission eingereicht hatte, war der ausserordentliche Aufschwung, den das Dominion von Canada in den letzten Jahren genommen hat, und die grossartigen Möglichkeiten, welche sich namentlich für den schweizerischen Handel eröffnen, die Veranlassung zu diesem Beschlüsse.
Was zunächst unsere Handelsbeziehungen anbetrifft, so ist zu bemerken, dass es in einem sozusagen neu erschlossenen Lande für die Schweiz von Wichtigkeit ist, wenn sie sich gleich von Anfang an ihre Stellung sichert; die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten und nach Japan wird infolge der Industrialisierung dieser Länder immer schwieriger und wir müssen trachten, unserm Exporthandel neue Absatzgebiete zu erschliessen; Canada ist in dieser Beziehung vielversprechend und wir dürfen nichts unterlassen, was unserem Handel zur Stütze dienen kann. Der offizielle Vertreter der schweizerischen Interessen wird seine ganze Zeit und Arbeitskraft dieser Aufgabe widmen müssen. Unser Export hat seit 10 Jahren, besonders aber seit 1908 in ganz hervorragender Weise zugenommen; so ist er in der letzterwähnten Zeitspanne von 13,4 auf 21,8 Millionen gewachsen, der Import aus Canada von 1,3 Millionen im Jahre 1908 auf 8,3 Millionen im Jahre 1910. Die schweizerische Auswanderung nach Canada, die anno 1900 nur 36, anno 1901 gar nur 2 Personen betrug, ist im Jahre 1911 auf 227 Auswanderer angewachsen, wozu noch ca. 100 über Amerika jährlich einwandernde Schweizer kommen. Neben diesen direkt wirtschaftlichen Interessen ist aber bei der Neuorganisation unserer konsularischen Vertretung in Canada der Umstand in Betracht zu ziehen, dass dieses sog. Dominion wie die ändern sich selbst regierenden britischen Kolonien auf dem Punkte steht, aus dem Vertragsverhältnisse mit der Schweiz, wie es sich aus unserem allgemeinen Vertrage mit Grossbritannien vom 6. September 1855 ergibt, auszutreten, um seine Beziehungen zum Auslande selbständig ordnen zu können. Das betreffende Protokoll zwischen der Schweiz und Grossbritannien soll demnächst unterzeichnet werden. Es kann sich somit für uns in absehbarer Zeit darum handeln, direkt mit Canada ein neues Handelsabkommen zu treffen und stets über die von ändern Staaten verfolgten Ziele und errungenen Vergünstigungen auf dem Laufenden gehalten zu werden, was beim Vertreter der Schweiz in Canada eine bis zu einem gewissen Grade diplomatische Tätigkeit erfordern wird.
Aus diesen verschiedenen Gesichtspunkten glauben wir, dass einzig und allein ein Berufsgeneralkonsulat im Stande sein wird, den gestellten Anforderungen zu genügen. Aus dem Gutachten des Handelsdepartements vom 13. April 19122 und aus dem Berichte des Vorortes des Handels- und Industrievereins vom 19. März 19123 ergibt sich, dass sich auch diese beiden Stellen ganz entschieden für diese Lösung aussprechen. Wir fügen übrigens bei, dass wir die ganze Frage ebenfalls durch unsern Gesandten in Washington haben prüfen lassen und dass Herr Ritter, welcher speziell zu diesem Zwecke eine Reise nach Canada unternommen hat, zu den gleichen Schlüssen gelangt. Auch unsere Gesandtschaft in London ist von der Wichtigkeit einer tüchtigen Vertretung in Canada überzeugt. Man hat sich fragen können, wo der Sitz eines schweizerischen Generalkonsulats aufgeschlagen werden sollte, in Ottawa, der politischen Hauptstadt und dem Sitz der Regierung, oder in Montreal, dem grössten Handelszentrum, einer Stadt von jetzt schon 600,000 Einwohnern. Das Handelsdepartement hätte zunächst, mehr Gewicht auf die politische Seite des Postens legend, an Ottawa gedacht, doch ist es, auf die neueren Berichte des Herrn Ministers Ritter hin, zur Überzeugung gelangt, dass doch am Handelszentrum des Landes der richtige Standort für unseren Vertreter sei. Übrigens ist die Entfernung zwischen den beiden Städten keine so grosse, dass nicht von Montreal aus mit der Regierung unterhandelt und die nötige Fühlung gewahrt werden könnte; die Eisenbahnfahrt beträgt ca. 3 Stunden, das Distanzverhältnis ist also ungefähr das gleiche wie zwischen Bern und Genf, und bekanntlich sind auch gewisse fremde Generalkonsulate dort und nicht in Bern etabliert, zeitweise haben sogar Gesandte ihren Wohnort in Genf gehabt. Massgebend für uns ist, dass Montreal zweifellos das Handelszentrum von Canada ist. Die Generalkonsulate anderer Staaten sind ziemlich gleichmässig auf beide Städte verteilt.
Zunächst verfolgen wir nur die Ernennung eines Generalkonsuls: wenn dieser einmal an Ort und Stelle ist, wird er sich Rechenschaft geben können, ob ihm Hilfskräfte z.B. in der Person eines Vize-Konsuls, den wir uns als Honorar-Beamten aus der Zahl der dort ansässigen Schweizer entnommen denken, von Nöten sind. Auch über die Wünschbarkeit der Gründung von ändern (Honorar-)Konsulatsposten im Dominion wird man erst nach den Berichten des zu ernennenden Generalkonsuls einen Entscheid treffen können. Bis jetzt hatte die Schweiz, ausser in Montreal, nur noch in Toronto einen Konsul, Belgien dagegen hat nicht weniger als 13 Konsulate in Canada; im ganzen Lande befinden sich 334 fremde Konsuln.
[...]4
- 1
- E 1001 1/EPD Anträge 1911-1912. Generalkonsulat in Kanada.↩
- 2
- E 2001 (A), Archiv-Nr. 1255.↩
- 3
- E 2001 (A), Archiv-Nr. 1255.↩
- 4
- Es folgen Bemerkungen betreffend die Kosten der geplanten Neugründung und der Vorschlag, H. Martin aus Genf zum Generalkonsul zu ernennen, sodann die entsprechenden Anträge. Der Bundesrat wies letztere am 13. August 1912 an das Politische Departement zurück mit dem Auftrag, den schweizerischen Handels- und Industrieverein einzuladen, sich über die vorgeschlagene Person zu äussern. Am 8. November 1912 erhob der Bundesrat die Anträge des Politischen Departementes zum Beschluss (E 1004 1/250).↩
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