dodis.ch/42173 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 30. Mai 18811 2665. Generalkonsul Hitz
Politisches Departement. Antrag vom 28. Mai 1881
Unterm 2. Dezember 1879 hat der Bundesrat dem Antrag des politischen Departements, Herrn Generalkonsul Hitz, mit Rüksicht auf den gegen ihn waltenden Strafprozess pt0 Unterschlagung einen Urlaub von 2 Monaten zu erteilen, abgelehnt2 und in Übereinstimmung unterm 27. April 1880 eine Anfrage der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission, ob er Hrn. Hitz einen Urlaub zu erteilen gedenke, verneinend beantwortet.3
Laut Mitteilung des Geschäftsträgers der Vereinigten Staaten von Amerika, Hrn. Fish, ist seither in dem Prozess gegen Herrn Hitz von dessen Frau als Klägerin, mit Rüksicht auf dessen amtlichen Charakter als agent politique, seine Verweisung vor den Statsgerichtshof statt vor das gewöhnliche Gericht verlangt worden. Doch gesteht die Regierung der Vereinigten Staten Herrn Hitz jenen Charakter nicht zu.4 Wenn nun Herr Fish diese Mitteilung in schonendster Weise gemacht hat, so geht aus derselben doch hervor, dass der Prozess gegen Herrn Hitz eine Wendung genommen hat, welche der Regierung ein längeres Verbleiben des leztern im Amte als unangemessen erscheinen lässt.
Die Angelegenheit ist bereits am 24. ds. Gegenstand der Berathung der Behörde gewesen und damals übereinstimmend dahin aufgefasst worden, dass, nachdem von Seite des Bundesrates bisher gegen Herrn Hitz, in Anbetracht von dessen Dienstleistungen und in der Erwartung eines günstigen Ausganges des Prozesses, möglichste Rüksicht beobachtet worden, nunmehr das Interesse des Landes dessen Rüktritt verlange. Das Departement ist damals eingeladen worden, einen Antrag in dem Sinne vorzulegen, Hrn. Hitz zur Einrichung seiner Demission einzuladen und anlässlich die Frage zu prüfen, ob nicht statt des bisherigen Generalkonsulates in Washington ein diplomatischer Posten zu kreiren sei.
Das Departement hat inzwischen seine daherigen Anträge vorgelegt und in Gutheissung derselben wird heute vom Bundesrate beschlossen:
1. Das Departement ist eingeladen, Herrn Hitz durch Schreiben nach vorgelegtem Entwurf zur Einreichung seiner Entlassung einzuladen5;
2. Von der Verwandlung des Generalkonsulats in einen diplomatischen Posten wird einstweilen Umgang und lediglich die Übertragung der interimistischen Leitung des Generalkonsulats an den zeitherigen Vizekonsul, Herrn Rudolph Gebner, in Aussicht genommen.
Das Departement ist eingeladen, die erstere Frage weiter zu prüfen und mit Bezug auf die leztere dem Bundesrat Anträge vorzulegen.6