dodis.ch/41613
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 22 avril 1867
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1650. Gesandtschaft nach Preussen u. die süddeutschen Staaten.
Politisches Departement, Vortrag v. 22. diess.
Mit Rüksicht auf die von Hrn. Nationalrath Dr. J. Heer dem Bundespräsidenten sub. 20. diess2. mitgetheilten Bedingungen, unter welchen er sich zur temporären Übernahme des Postens eines schweizerischen Gesandten in Berlin und bei den drei süddeutschen Staaten entschliessen könnte, ist vom Bundesrathe beschlossen worden:
1. Es sei dem Hrn. Landammann Heer auf obige Zuschrift zu erwidern, der Bundesrath genehmige die von ihm gestellten Bedingungen und erkenne darin die Annahme der Mission auf unbestimmte Dauer, jedoch immerhin nicht über 6 Monate hinaus, auf welche Zeit Hr. Dr. Heers Resignation angenommen werden müsse, sofern nicht vorher die Motive, welche zur Erstellung der Gesandtschaft Veranlassung gegeben, wegfallen. Was den Antritt seiner Funktionen betreffe, so sei der Bundesrath vollkommen damit einverstanden, dass Hr. Heer wenigstens bis zum 5. Mai a.c. in Glarus noch verbleiben könne zur Abhaltung der Landesgemeinde und zur Vorbereitung auf seine Abreise.
2. seien die Notifikationen von der Ernennung des H. Landammann Dr. Heer, als eidg. ausserordentlicher Gesandter u. bevollmächtigter Minister bei Preussen und den drei an die Schweiz gränzenden süddeutschen Staaten, überallhin, wo es nöthig ist, zu machen, jedoch ohne Erwähnung der Bedingungen, unter welchen Hr. Heer die Sendung übernommen hat.
3. Anzeige an die preuss. Gesandtschaft zuhanden ihrer Regierung mit dem Bemerken, der Bundesrath hege die Hoffnung, dass sein Repräsentant in Berlin günstig aufgenommen werde und es ihm gelinge, die guten Beziehungen zwischen beiden Staaten noch weiter auszudehnen.
4. vorläufige telegraphische Anzeige an das badische Ministerium, den badischen Gesandten in Stuttgart, hernach die gleiche Anzeige an dieselben schrift
5. Mittheilung an die Gesandtschaften von Bayern u. Württemberg.
6. Mittheilung an die Schweiz. Gesandten in Paris, Florenz u. Wien.
7. Kreisschreiben an die Kantone.