dodis.ch/41610
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 17 avril 1867
1
1583. Aufstellung eines Schweiz, diplomatischen Agenten in Berlin.
Politisches Departement, Vortrag v. 15. diess.
Bezüglich der Frage über die Nothwendigkeit der Aufstellung einer schweizerischen diplomatischen Vertretung in Berlin, mit Rüksicht auf die neuste Umgestaltung Deutschlands in eine starke Föderativmacht, ist nach Anhörung des einlässlichen Berichts des politischen Departements und seiner Anträge2 und nach stattgehabter allseitiger Berathung in Sachen beschlossen worden:
es seien die Vorschläge des politischen Departements in nachfolgend spezialisirter Weise genehmigt:
a. Es ist provisorisch ein schweizerischer diplomatischer Posten für Deutschland zu erstellen;
b. der Gesandte ist in Berlin zu akkreditiren unter dem Vorbehalte, denselben auch bei dem deutschen Bunde zu beglaubigen, wenn letzterer sich konstituirt haben wird. Der nemliche Gesandte ist auch bei den süddeutschen Staaten zu akkreditiren.
c. er führt den Titel «ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister»;
d. Die Jahresbesoldung des Gesandten beträgt fs 22’000 – nebst Entschädigung für amtliche Reisen.
e. Das Militärdepartement sei beauftragt, Bericht und Antrag darüber zu hinterbringen, ob nicht dem Gesandten ein Schweiz. Offizier beizugeben sei, welchem insbesondere die Berichterstattung in Militärsachen obläge.