Gründung der EFTA vor 60 Jahren

Am 4. Januar 1960 wurde durch die Unterzeichnung der Stockholmer Konvention die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) gegründet. In Kraft trat das Übereinkommen am 3. Mai 1960. Die Schweiz war neben Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal und Schweden eines der sieben Gründungsmitglieder. Ausschlaggebend für die Schaffung der EFTA waren das Nichtzustandekommen einer grossen Freihandelszone in Westeuropa und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG in Rom 1957 gewesen.

Wahl zwischen «Isolierung und dem Zusammengehen mit den Sieben»

Der Schweizer Spitzendiplomat Robert Kohli fasste die Optionen der Schweiz folgendermassen zusammen: «Die Schweiz hatte angesichts der Unmöglichkeit für sie, dem gemeinsamen Markt beizutreten, nur die Wahl zwischen der Isolierung und dem Zusammengehen mit den Sieben.» (dodis.ch/15432). Ziel der EFTA war einerseits ein gemeinsames Auftreten ihrer Mitgliedsstaaten gegenüber der EWG, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, und andererseits zu beweisen, dass eine Freihandelszone in Europa funktionieren könnte.

Dokumente zu den Anfängen der EFTA

Zur Gründung der EFTA und zur Rolle, welche die Schweiz dabei gespielt hat, können Sie beispielsweise folgende Dokumente als pdfs herunterlanden:

  • Bundesratsbeschluss zur Ministerkonferenz in Stockholm vom 20. Juli 1959 (dodis.ch/14494);
  • Notiz des Generalsekretärs des Politischen Departements, Robert Kohli, zur EFTA vom 18. November 1959 (dodis.ch/15432);
  • Erklärungen zur EFTA von Bundesrat Max Petitpierre vor der Ministerkonferenz in Stockholm am 19. und 20. November 1959 (dodis.ch/15944, dodis.ch/16433).
     
  • Alle Dodis-Dokumente zur EFTA finden sich unter dodis.ch/D426.