Sprache: Deutsch
7.8.1992 (Freitag)
Erklärung der Schweiz zur Menschenrechtslage in Kaschmir
Aktennotiz / Notiz (No)
Aus Sicht des Völkerrechts wäre eine öffentliche Demarche des Bundesrats zur angespannten Menschenrechtssituation in Kaschmir durchaus möglich. Da eine solche «historische Erklärung» von der indischen Regierung in diesem Konflikt als Parteinahme der Schweiz auf politischer Ebene zugunsten von Pakistan verstanden werden könnte, empfiehlt die Völkerrechtsdirektion darauf zu verzichten. Eine diskrete Demarche erschiene hingegen als angebracht.
Aktenzeichen: B.73.Pak.0o.713-57
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