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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1992, doc. 9
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#7118* | |
Dossier title | Handelsbüro der Schweizer Industrie in Taipei, Band 1 (1991–1992) | |
File reference archive | C.41.145.1.1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#6094* | |
Dossier title | Asiatischer und pazifischer Raum, Band 1 (1991–1992) | |
File reference archive | B.75.75 |
dodis.ch/61266Notiz der Politischen Abteilung II des EDA1
Wichtige Angelegenheiten im Dossier Asien-Ozeanien
a) Die Schweiz kann Taiwan nicht als souveränen Staat anerkennen, da sowohl Beijing als auch Taipeh für sich in Anspruch nehmen, ganz China zu vertreten. Die Anerkennung zweier, dasselbe Gebiet beanspruchender Staaten ist völkerrechtlich ausgeschlossen. Die Schweiz hat im Jahre 1950 die Volksrepublik China anerkannt.2 Diese Situation verunmöglicht es der Schweiz mit Taiwan diplomatische oder konsularische Beziehungen aufzunehmen.3
b) Taiwan ist eine aufstrebende dynamische Wirtschaftsmacht, es gehört mit Südkorea, Hongkong und Singapur zu den sogenannten 4 asiatischen Tigern.4 Das schweizerisch-taiwanesische Handelsvolumen übersteigt dasjenige der Schweiz mit der Volksrepublik China. Seit 1982 werden die schweizerischen Wirtschafts- und Handelsinteressen durch das TOSI wahrgenommen.5
Getragen wird dieses Büro von der Swiss Taiwan Trading Group (STTG), einer Gruppierung von schweizerischen Unternehmen. Seit einigen Jahren bekundet die STTG zunehmend Schwierigkeiten, die finanziellen Bedürfnisse des TOSI abzudecken.
Die Finanzierung geschieht zur Zeit wie folgt:
– Einkünfte aus Dienstleistungen des Büros
– Finanzierung eines Handelsassistenten durch das EDA über die OSEC (seit 1991)
– Ab 1991 Anerkennung als schweizerische Handelskammer im Ausland. Dies erlaubt dem EDA aus dem für diese Handelskammern zur Verfügung stehenden Kredit zur Abgeltung von Leistungen, die sie anstelle schweizerischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen erbringen, dem TOSI einen gewissen Beitrag auszurichten (1991: Fr. 15 000.–)
– Einkünfte, die sich aus der Visaerteilung an taiwanesische Geschäftsleute ergeben (dazu ist das TOSI in Zusammenarbeit mit unserem Generalkonsulat in Hongkong seit 1.10.89 berechtigt) Ertrag: ca. Fr. 10 000.–
– Fr. 400 000.– durch das BAWI, aus dem Kredit von 1 Million Franken für Exportförderungsmassnahmen durch andere Organisation als die OSEC. (Nicht unproblematisch)
c) Das zwischen 1992–1995 zu erwartende Defizit wird durch die STTG auf jährlich Fr. 500 000.– geschätzt.
d) Zur Verbesserung der finanziellen Situation der TOSI und professioneller Wahrnehmung von konsularischen Interessen (Visaerteilung auch an Touristen) in Taipeh sieht das EDA (DVA) vor: Detachierung eines Konsularbeamten nach Taipeh, der im Büro der TOSI integriert und nach aussen nicht als Beamter in Erscheinung treten würde; Übernahme der Büromiete und gewisser Kosten durch den Bund.
Wir sind gegenwärtig daran, in enger Zusammenarbeit mit dem BAWI und dem EFD einen entsprechenden Antrag an den Bundesrat auszuarbeiten.6 Das BAWI hat eine sogenannte «Task Force Taiwan» ins Leben gerufen, die mit der Überprüfung sämtlicher Aspekte unserer Beziehungen zu Taiwan betraut ist.7 Das EDA ist darin durch die DVA, DV und Pol. Abt. II vertreten.
e) Eine grosse Anzahl anderer Staaten hat zur Wahrnehmung ihrer Interessen analoge Lösungen in die Tat umgesetzt («getarnte» Diplomaten oder Konsularbeamte). Als politische Maxime gilt: Vermeidung von Handlungen, die von der Volksrepublik China als Schritte in Richtung Anerkennung der staatlichen Souveränität Taiwans ausgelegt werden könnten.
a) Die Schweiz ist zusammen mit Schweden, Polen und der Tschechoslowakei8 in der NNSC vertreten. Dieses Organ wurde durch das Waffenstillstandsabkommen (WA) von 1953 geschaffen.9 Aufgabe: Kontrolle der Einhaltung derjenigen Bestimmungen des WA, die eine Wiederaufrüstung der Kriegsparteien verhindern sollen. Die unterschiedliche Bereitschaft der Vertragsparteien, den Inspection Teams (NNIT) die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und die uneinheitlichen Kontrollmethoden der NNSC-Delegationen schufen von Beginn weg Probleme. Im Juni 1956 wurden die NNIT’s auf Verlangen des United Nation Command (Südseite) zurückgezogen, ab 1957 unterliess die Südseite «einstweilig» Meldungen an die NNSC betreffend Veränderungen hinsichtlich Kriegsmaterialienbestand. Dies geschah angesichts der vertragswidrigen von Nordkorea betriebenen massiven Wiederaufrüstung.10
b) Seit der Ernennung eines südkoreanischen Generals11 anstelle eines Amerikaners zum Leiter der Delegation, welche die Südseite in der militärischen Waffenstillstandskommission (MAC) vertritt, boykottiert die Nordseite sowohl die MAC wie die NNSC. Sie sieht in der Ernennung eine Verletzung des WA. Bisher durch Nordkorea an die NNSC erfolgte, rein formelle Meldungen betreffend Rotation von Militärpersonal und Kriegsmaterial unterbleiben seither. Ausserdem erging an die Vertreter der NNSC die Aufforderung, sie sollten über einen Abzug nachdenken.12
c) Um die durch Nordkorea gegenüber der NNSC ergriffenen Massnahmen zu evaluieren, organisierte unser Departement am 8. August 1991 ein Treffen mit Vertretern der Aussenministerien Schwedens, Polens und der Tschechoslowakei (Vorsitz Botschafter Simonin).13 Dabei wurde ein Memorandum ausgearbeitet und in diejenigen Staaten überreicht, die im United Nation Command (UNC) (WA-Partei der Südseite) vertreten sind, sowie der Volksrepublik China und Nordkorea (WA-Partei der Nordseite).14
Das Memorandum hat folgenden Inhalt:
– Hinweis, dass das WA von 1953 das einzige international anerkannte völkerrechtliche Instrument zur Sicherung des Friedens auf der koreanischen Halbinsel ist.
– NNSC bildet integralen Bestandteil des WA und hat ihren Nutzen in der Vergangenheit bewiesen. Die ihr auferlegten Restriktionen machen eine korrekte Durchführung ihres Mandats schwierig, was das Risiko eines Vakuums im Friedensprozess auf der koreanischen Halbinsel schafft.
– Hoffnung und Erwartung, dass die WA-Parteien wieder Bedingungen schaffen, die es der NNSC ermöglichen, ihre Aufgabe korrekt zu erfüllen.
– Hinweis auf Art. V WA, wonach Vertragsänderungen nur aufgrund gegenseitigen Einverständnisses unter den Vertragsparteien vorgenommen werden können.
Die Reaktionen fielen im allgemeinen positiv aus. Die Arbeit der NNSC wurde als wichtig und deren Funktionsfähigkeit als eine Notwendigkeit anerkannt. Nordkorea plädiert seither nicht mehr für einen Rückzug der NNSC.15
d) Zur Entwicklung auf der koreanischen Halbinsel sei noch auf die Unterzeichnung des bilateralen Abkommens über «la Réconciliation, la Non-agression, les Échanges et la Coopération», unterzeichnet am 13. Dezember 1991, verwiesen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es nicht einem Friedensabkommen gleichzustellen ist und damit das WA ersetzt?16 Angesichts von dessen Art. 5 «Le Nord et le Sud s’efforceront en commun pour convertir l’actuel état de cessez-le-feu par un état de paix durable entre eux et observeront l’actuel accord d’armistice militaire jusqu’à ce que se réalise cet état de paix» ist die gestellte Frage negativ zu beantworten. Dies heisst, dass die Grundlage der NNSC zur Zeit weiterbesteht.17
a) Hinsichtlich der Gestaltung unserer bilateralen Beziehungen verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Frage Spielmann anlässlich der Fragestunde vom 2. Dezember 1991 (Beilage 1)18
Zu ergänzen ist, dass Botschafter Fonjallaz die angekündigte Dienstreise unternommen und ausführlich berichtet hat.19
b) Bezüglich der schweizerischen Mitwirkungsmöglichkeiten am Wiederaufbau verweisen wir auf die Notiz 4. Dezember 1991 der DIO an den Departementschef (Beilage 2)20
Zu ergänzen ist, dass sich gegenwärtig eine Abklärungsmission des SKH in Kambodscha aufhält.21
a) Nach dem Tienanmen-Massaker sind Kriegsmaterialienexporte nach China verboten und der Transfer von militärischem Know-How unterbunden worden.22 Der Bundesrat hat die vom EMD vorgeschlagene Aufrechterhaltung dieser Massnahmen an seiner Sitzung vom 2. März 1992 beschlossen.23
b) Als Reaktion auf Tienanmen wurden zunächst offizielle Kontakte auf hohem Niveau unterbunden. Mit der Reise Staatssekretär Jacobis nach China (Mai 1991)24 und dem Empfang Ministerpräsident Li Pengs in Bern durch BRF [Bundespräsident Felber] und Bundesrat Delamuraz (29. Januar 1992)25 haben sich die Beziehungen im Bereich der bilateralen Kontakte wieder normalisiert
Bundesrat Delamuraz wird an der Spitze einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation im Juli in die Volksrepublik China reisen.26
c) Menschenrechte: Im Dezember 1991 reiste eine unter der Leitung von Herrn Vigny stehende Delegation schweizerischer Menschenrechtsexperten nach China, wobei sie auch Tibet besuchen konnte.27 Diese Mission ging auf eine Initiative Staatssekretär Jacobis zur Aufnahme eines zwischenstaatlichen Dialogs in Menschenrechtsfragen zurück.28 In der Aufnahme dieses Dialogs ist ein Fortschritt zu sehen, bedeutet er doch die Abkehr Chinas von der bisher verfolgten Politik, sich der Erörterung von Menschenrechtsfragen mit dem Hinweis auf das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staats zu verschliessen.29 Der Empfang Li Pengs kann als eine Fortsetzung dieses Dialogs gesehen werden, da während der 2-stündigen Gespräche 40 Minuten den Menschenrechten gewidmet waren. Auf chinesischer Seite besteht offensichtlich der Wunsch nach einer Weiterführung des Dialogs: über unsere Botschaft in Beijing liess sie anfragen, ob wir bereit wären, im kommenden Juni 1992 eine Delegation von Beamten des Justizministeriums zu empfangen. Wir werden wohl positiv antworten.30
Peking wünscht im weiteren, dass wir im Herbst/Winter 1992 eine Delegation der chinesischen Staatsanwaltschaft empfangen. Wir haben diese Anfrage letzte Woche kompetenzhalber an das EJPD weitergeleitet. Dieser Besuch darf sicher auch zum Bereich «Dialog von Menschenrechten» gerechnet werden.
1. Kittu, früherer militärischer Kommandant von Jaffna, hielt sich zu medizinischer Pflege in Grossbritannien auf, das ihn nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung auswies, nachdem er seinen dortigen Aufenthalt zur Förderung terroristischer Aktivitäten missbraucht hatte (Eintreibung von Geldmitteln durch Erpressung etc.). Nachdem auch Frankreich es abgelehnt hatte, ihm Asyl zu gewähren, reiste er im September 1991 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Das BFF gewährte ihm aus humanitären Gründen eine temporäre Aufenthaltsbewilligung.31
2. Dies veranlasste die Botschaft Sri Lankas mit Sitz in Bonn in einer Note die Deportation Kittus nach Sri Lanka zu verlangen.32 Unser Botschafter in Colombo wurde verschiedentlich ins Aussenministerium zitiert.33
Indien liess über unsere Botschaft in New Delhi ebenfalls wissen, dass Kittu kein Asyl gewährt werden sollte, da es letzteren verdächtigt, bei der Planung des Mordes an Rajiv Ghandi beteiligt gewesen zu sein.34
3. Das BAP beurteilte die Note nicht als rechtsgültige Grundlage zur Einleitung eines Auslieferungsverfahrens, womit das Geschäft in die Kompetenz des BFF fiel.35
4. Herr Arbenz entwickelte in der Folge eine Art «Paralleldiplomatie» hinsichtlich der Leistung guter Dienste durch die Schweiz.36 Dies veranlasste unsere Abteilung zu einer Intervention beim EJPD (vgl. dazu Noten vom 12.11./12.12.1991 an Generalsekretär Walpen, EJPD; in der Beilage.)37
5. Nach den letzten uns zugekommenen Informationen soll Kittu nun in den nächsten Tagen, mit uns unbekannten Zielen abgeschoben werden.
Im abgelaufenen Jahr ist uns über unsere Botschaft in Canberra zugetragen worden, dass Australien im Rahmen von Sparmassnahmen dabei sei, das ausländische diplomatische Vertretungsnetz zu überprüfen.38 Das Finanzdepartement habe u. a. die Schliessung der Botschaft in Bern vorgeschlagen.
Dies hat das EDA veranlasst, auf verschiedenen Kanälen und Niveaus (Staatssekretär Jacobi, Botschafter Simonin und, anlässlich Verabschiedung des bisherigen Botschafters, Bundespräsident Felber sowie unsere Botschaft in Canberra) auf die Bedeutung hinzuweisen, die wir einer Beibehaltung der Botschaft in Bern beimessen.39
Z. Z. wird die Botschaft von einem Geschäftsträger a. i.40 geleitet. Zwar ist ein Nachfolger des Ende 1991 in den Ruhestand getretenen Botschafters Brook designiert worden, doch hat er seinen Posten in Bern noch nicht angetreten, da das Kabinett noch keinen endgültigen Entscheid gefällt hat.41
a) Nordkorea fordert mit ziemlicher Insistenz den Besuch einer hochrangigen schweizerischen Delegation in Pyongyang, dies als Erwiderung eines Besuches des Vizeministers Kang Sok Dschu in Bern vom 3. April 1989 (Empfang durch Staatssekretär Jacobi, Höflichkeitsbesuch bei Bundesrat Felber).42 Mit 2 Noten hat uns nun die nordkoreanische Botschaft um eine Entsendung einer Delegation aus Anlass des am 15. April 1992 zu feiernden 80. Geburtstags Kim Il Sungs ersucht.43 Wir beabsichtigen, die Noten dilatorisch zu beantworten, möchten aber nicht ausschliessen, im Verlaufe dieses Jahres Pyongyang in ein Besuchsprogramm einzubeziehen, das auch andere asiatische Länder umfassen sollte.44
b) Besuch des vietnamesischen Aussenministers in Bern: BRF [Bundespräsident Felber] hat dem vietnamesischerseits vorgeschlagenen Besuch im Prinzip zugestimmt, sofern das noch vorzuschlagende Datum passt. Dieses ist durch Vietnam noch nicht definitiv festgelegt worden; nach neuesten Informationen soll eine Europareise des Aussenministers ab 10. April 1992 vorgesehen werden.45
- 1
- CH-BAR#E2010A#2001/161#6094* (B.75.75). Diese Notiz wurde von Christian Hauswirth von der Politischen Abteilung II des EDA verfasst und von dessen Stellvertreter Christian Fotsch unterzeichnet. Kopien dieser Notiz gingen an den Chef der Politischen Abteilung II, Botschafter Pierre-Yves Simonin, an dessen Stellvertreter Denis Feldmeyer sowie an den Verfasser und den Unterzeichner selbst.↩
- 2
- Zur Anerkennung des kommunistischen Chinas durch die Schweiz vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C1605.↩
- 3
- Für eine Übersicht zu den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Taiwan vgl. die Notiz der Politischen Abteilung II vom 15. Juli 1992, dodis.ch/62587.↩
- 4
- Vgl. dazu die Wirtschaftsmission des Vorstehers des EVD, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, nach Südkorea und Singapur im April 1991, DDS 1991, Dok. 10, dodis.ch/57647.↩
- 5
- Vgl. dazu die Notiz der Politischen Abteilung II vom 29. April 1991, dodis.ch/58104, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2397.↩
- 6
- Vgl. den Antrag des EDA und des EVD vom 20. Mai 1992 im BR-Prot. Nr. 1094 vom 9. Juni 1992, dodis.ch/60791.↩
- 7
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1106 vom 9. Juni 1992, dodis.ch/60792.↩
- 8
- Zu den Folgen der Auflösung der Tschechoslowakei auf die Neutrale Überwachungskommission des Waffenstillstands in Korea (NNSC) vgl. DDS 1992, Dok. 57, dodis.ch/61144, Punkt 7.↩
- 9
- Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung Neutrale Überwachungskommission des Waffenstillstands in Korea (NNSC), dodis.ch/T2067.↩
- 10
- Für eine Übersicht der Probleme und Zwischenfälle, die von Beginn weg die Arbeiten der NNSC erschwerten, vgl. dodis.ch/62617, S. 31–38.↩
- 11
- General Won-Tak Hwang. ↩
- 12
- Vgl. dazu das Fernschreiben Nr. 5688 der Politischen Abteilung II vom 7. Juni 1991, dodis.ch/60484, sowie den Wochentelex 41/91 vom 7. Oktober 1991, dodis.ch/60482.↩
- 13
- Vgl. dazu das Fernschreiben Nr. 5928 der Politischen Abteilung II vom 28. August 1991, dodis.ch/60096.↩
- 14
- Für das Memorandum vgl. das Dossier CH-BAR#E2010A#2001/161#5980* (B.73.0.1).↩
- 15
- Zu den Reaktionen auf das Memorandum vgl. das Schreiben des Delegationschefs der schweizerischen Mission der NNSC, Generalmajor Bernard Sandoz, vom 8. Januar 1992, dodis.ch/61318.↩
- 16
- Vgl. dazu den Politischen Bericht Nr. 11 des schweizerischen Botschafters in Seoul, Walter Fetscherin, vom 30. Dezember 1991, dodis.ch/61459, sowie den Politischen Bericht Nr. 1 von Generalmajor Sandoz vom 21. Februar 1992, dodis.ch/61452.↩
- 17
- Zur weiteren Diskussion über die Zukunft der NNSC und der schweizerischen Beteiligung vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2086.↩
- 18
- Vgl. das Dossier CH-BAR#E2010A#2001/161#6094* (B.75.75) sowie Amtl. Bull. NR, 1991, V, S. 2192.↩
- 19
- Botschafter Gérard Fonjallaz war vom 12. bis zum 17. Dezember 1991 in Kambodscha und führte Gespräche mit zahlreichen Personen, vgl. dodis.ch/58347. Vgl. dazu ferner den ausführlichen Reisebericht vom 13. Januar 1992, dodis.ch/62961.↩
- 20
- Vgl. die Notiz an den Vorsteher des EDA, Bundespräsident René Felber, dodis.ch/63116.↩
- 21
- Für den Bericht über die Abklärungsmission vgl. dodis.ch/63132.↩
- 22
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1053 vom 12. Juni 1989, dodis.ch/55266, sowie die thematische Zusammenstellung Tian’anmen (1989), dodis.ch/T1714.↩
- 23
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 408 vom 2. März 1992, dodis.ch/60636.↩
- 24
- Vgl. DDS 1991, Dok. 21, dodis.ch/57590.↩
- 25
- Vgl. DDS 1992, Dok. 4, dodis.ch/61393.↩
- 26
- Vgl. DDS 1992, Dok. 29, dodis.ch/59914.↩
- 27
- Für den Bericht über den Besuch vgl. dodis.ch/59214.↩
- 28
- Vgl. dazu die Notiz über das Gespräch des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Klaus Jacobi, mit dem Vertreter Chinas in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, Botschafter Tian Jin, am 7. Mai 1991, dodis.ch/57777.↩
- 29
- Zum Prinzip der Nichteinmischung vgl. auch dodis.ch/62650.↩
- 30
- Vgl. den Punkt Dialogue avec la Chine sur les droits de l’homme. Visite d’une délégation chinoise en Suisse im Wochentelex 50/92 vom 7. Dezember 1992, dodis.ch/61272.↩
- 31
- Vgl. dodis.ch/63123.↩
- 32
- Für die Note der srilankischen Botschaft vom 20. September 1991 vgl. das Dossier CH-BAR#E2010A#2001/161#4943* (B.41.24.0).↩
- 33
- Vgl. bspw. dodis.ch/63204.↩
- 34
- Vgl. dodis.ch/63205.↩
- 35
- Vgl. das Schreiben des Bundesamts für Polizeiwesen (BAP) an das BFF vom 27. September 1991, CH-BAR#E2010A#2001/161#4943* (B.41.24.0).↩
- 36
- Vgl. bspw. dodis.ch/63109. Vgl. auch DDS 1992, Dok. 37, dodis.ch/61413.↩
- 37
- Vgl. die Notizen vom 12. November 1991, dodis.ch/59773, und vom 12. Dezember 1991, dodis.ch/63117.↩
- 38
- Vgl. dazu das Fernschreiben Nr. 67 der schweizerischen Botschaft in Canberra vom 22. August 1991, dodis.ch/58078.↩
- 39
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1939.↩
- 40
- William Robert Jackson.↩
- 41
- Im August 1992 entschied die australische Regierung, ihre Botschaft in Bern zu schliessen. Vgl. dazu das Fernschreiben Nr. 81 der schweizerischen Botschaft in Canberra vom 10. August 1992, dodis.ch/58082.↩
- 42
- Vgl. dazu den Wochentelex 15/89 vom 10. April 1989, dodis.ch/63384, Punkt 4.↩
- 43
- Für einen Bericht von Generalmajor Sandoz über seine Teilnahme an den Feierlichkeiten anlässlich des 80. Geburtstags Kim Il Sungs vgl. dodis.ch/61320.↩
- 44
- 1992 besuchte keine schweizerische Delegation Nordkorea. Am 2. und 3. November weilte eine nordkoreanische Delegation unter der Leitung des Vizeaussenministers Cho Song Bom in Bern und wurde unter anderen vom Direktor der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, empfangen, vgl. dodis.ch/61375.↩
- 45
- 1992 fand kein Besuch des vietnamesischen Aussenministers Nguyễn Mạnh Cầm in der Schweiz statt. Zu den Gesprächen von Staatssekretär Jacobi mit dem vietnamesischen Vizepremierminister Phan Văn Khải am Rande des World Economic Forums in Davos im Januar 1992 vgl. dodis.ch/63367.↩
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