dodis.ch/47170
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 22 novembre 1940
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Politisches Departement. Mündlich
Der Vorsteher des Politischen Departements berichtet, er habe letzthin den Besuch einer Delegation der Regierung des Fürstentums Liechtenstein empfangen. Diese habe ihm erklärt, dass sie keinerlei Gedanken habe sich von ihren gegenwärtigen vertraglichen Bindungen mit der Schweiz loszumachen, oder diese Bindungen zu lockern; im Gegenteil möchte sie sich noch mehr der Schweiz nähern. Andererseits möchte die liechtensteinische Regierung die Möglichkeit für ihre Staatsangehörigen schaffen, in der Schweiz zu arbeiten oder in die Lehre einzutreten; sie möchte daher die schweizerischen Fremdenpolizeivorschriften auch auf ihr Land anwenden und infolgedessen ein Verhältnis schaffen, wonach die Erschwerungen oder Verbote betreffend Einreise, Niederlassung, berufliche Betätigung für die Liechtensteiner nicht gelten. Dafür würde die liechtensteinische Grenze nach dem Osten so geschlossen, dass der Eintritt in das Fürstentum Liechtenstein aus Deutschland nur nach Massgabe der schweizerischen Fremdenpolizeivorschriften möglich und gestattet wäre. Der Vorsteher des Politischen Departements erklärt, er habe diese Mitteilungen lediglich zur Prüfung entgegengenommen, aber keinerlei Zusicherungen gegeben, dass den Wünschen Liechtensteins entsprochen würde. Er bittet nun, dass die zuständigen Amtsstellen (Abteilung für Auswärtiges, Polizeiabteilung, Biga) ermächtigt würden, die Begehren Liechtensteins und die ganze Angelegenheit zum Zwecke der Unterbreitung eines Antrages an den Bundesrat, zu prüfen.
Der Rat ist mit einer derartigen Prüfung einverstanden. Dabei soll die Führung in dieser Sache dem Politischen Departement übertragen sein.