Également: Lettre de C. de Stoutz-Ott à E. Thalmann du 20.11.1973.
Darin: Meldung der Schweizerischen Depechenagentur vom 20.11.1973.
Également: Article de la Tribune de Lausanne du 23.11.1973.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 51
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
more… |▼▶2 repositories
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003A#1988/15#1094* | |
| Old classification | CH-BAR E 2003(A)1988/15 486 | |
| Dossier title | Hongrie - URSS (1973–1975) | |
| File reference archive | o.365.2.Uch |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#4866* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 754 | |
| Dossier title | Vorführung von Schweizerfilmen in Russland (1973–1975) | |
| File reference archive | B.38.51.11.0 • Additional component: Russland |
dodis.ch/38766
SCHWEIZER FILMWOCHEN IN DER USSR
1. Wie der beiliegenden Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur vom 20. November zu entnehmen ist, hebt die Presseagentur Nowosti im Zusammenhang mit den Schweizer Filmwochen in der USSR die «realis tische Ausrichtung der schweizerischen Filmkunst» hervor, ein Bestreben, den sozialen Problemen des Lebens auf den Grund zu gehen und nicht Werbung im Stil schöner Postkarten für Touristen zu treiben (Beilage 1)2. Entsprechend die «Tribune de Lausanne» vom 23. November: «La critique soviétique relève l’orientation réaliste et sociale du cinéma suisse» (Beilage 2)3.
2. Im Gegensatz dazu beanstandet unsere Botschaft in Moskau in ihrer Meldung vom 20. November4 die destruktiv wirkende Tendenz der im Rahmen dieser Filmwochen gezeigten Schweizer Filme «Storia di confine» und «Blackout». Die Aufführung dieser Filme habe beim Publikum in Moskau einen völlig verfälschten Eindruck von den sozialen Verhältnissen in der Schweiz und von den Beziehungen zwischen Bürger und Staat hinterlassen müssen. Im Falle der «Storia di confine» erfahre insbesondere die Tätigkeit des schweizerischen Grenzwachtkorps eine krass verzerrte Darstellung. Dazu komme eine un geschickte Übersetzung der Dialoge, welche bei einem Teil des Publikums den Eindruck erweckt habe, bei den Uniformierten handle es sich um deutsche Besatzungstruppen. In der «Storia di confine» und in «Blackout» seien die brutalen und niederträchtigen Charakterzüge ausschliesslich in Personen mit deutscher Sprache oder deutschen Namen verkörpert, was dieses Vorurteil noch verstärke. Das russische Publikum sei nämlich infolge des absoluten staatlichen Meinungsmonopols nicht in der Lage, solche kritischen Filme über die Schweiz zu verarbeiten, sondern nehme die vordergründigen Eindrücke mit sich nach Hause: materielle Schwierigkeiten, menschliche Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten, und es habe keinerlei Gelegenheit, dieses Bild irgendwie zu differenzieren5.
In einem persönlichen Schreiben von Frau Claude de Stoutz an den Generalsekretär6 unseres Departements vom 20. November finden diese Bedenken ebenfalls ihren klaren Ausdruck (Beilage 3)7.
3. Dass es sich hier um ein Anliegen handelt, das mit der Stiftung Pro Helvetia als Veranstalterin und der Sektion Film des Eidgenössischen Departements des Innern sowie im Schosse der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland8 sorgfältig geprüft werden muss, ist offensichtlich. Auch sind die beiden Filme nach unseren Erkundigungen verfügbar, so dass eine Aussprache darüber zugleich auch mit ihrer Vorführung verbunden werden kann.
Da die von unserer Botschaft anhand eines Beispiels aufgeworfene grundsätzliche Frage sich immer wieder stellen wird, begrüssen wir es sehr, dass uns die beiden deutlichen Vernehmlassungen aus Moskau den Anlass bieten, uns damit auseinanderzusetzen.
4. Unsere Botschaft ist von den zuständigen sowjetischen Stellen bereits angefragt worden, ob alle Schweizer Filme auch nach Abschluss der offiziellen Festwochen von Moskau, Leningrad und Tiflis auch noch weiter gezeigt werden könnten. Die Pro Helvetia sei zwar damit einverstanden, aber die Botschaft gedenke von dieser Möglichkeit nur beschränkten Gebrauch zu machen; sie überlasse es uns, ob und in welcher Form wir bei den für die Filmauswahl zuständigen Stellen eine Demarche unternehmen. In einer vorläufigen Antwort9 an unsere Botschaft in Moskau teilten wir ihr mit, dass ihre Stellungnahme die volle Beachtung aller interessierten Stellen unseres Departements findet, dass die Rücksprache mit der für diese Filmwochen zuständigen Stiftung Pro Helvetia und mit dem Eidgenössischen Departement des Innern in Gang ist, und dass wir umgehend antworten werden. Inzwischen seien die Filme den sowjetischen Stellen vorläufig noch nicht für die Weiterverwendung nach Beendigung der Filmwochen freizugeben.
5. Angesichts des Engagements schweizerischer Filmschaffender bei diesen Filmwochen und angesichts der vertraglichen Abmachungen der Pro Helvetia mit den sowjetrussischen Stellen über die gegenseitige freie Filmauswahl vertritt die Kultursektion die Auffassung, es wäre nicht opportun, einzelne Filme aus der weiteren Zirkulation in der USSR (gedacht wird z. B. an Taschkent) nachträglich herauszuziehen, weil dies den Eindruck einer Zensur der schweizerischen Filmschaffenden und der in ihrer kulturpolitischen Tätigkeit un abhängigen Stiftung Pro Helvetia durch das Politische Departement erwecken und daher Anlass zu einer entsprechenden Pressepolemik bieten könnte; auf alle Fälle fühlte sie sich verpflichtet, auf dieses Risiko aufmerksam zu machen. Die beanstandeten Filme sind nun einmal in den offiziellen Filmwochen gezeigt worden und haben offenbar zum günstigen russischen Presseurteil über unsere soziale Aufgeschlossenheit beigetragen; sie nachträglich zurückzunehmen, könnte nach aussen wie eine Desavouierung unserer eigenen Haltung wirken.
6. Demgegenüber stehen die Kenner der russischen Verhältnisse in unserem Departement, namentlich aus früheren Jahren, welche uns dringend nahelegen, die Bedenken unserer Botschaft in Moskau unbedingt voll ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Aussprache mit der Pro Helvetia, die ungeachtet ihrer Selbständigkeit durchaus auf unseren Rat hört, über das weitere Vorgehen drängt sich daher auf, wobei wir aber nichts befehlen dürfen, sondern lediglich versuchen können, sie von unseren Argumenten zu überzeugen. Auch dies spricht gegen ein abruptes und für ein schrittweises Vorgehen.
7. Unser Staat hat bis jetzt den Abschluss von offiziellen Kulturabkommen mit anderen Staaten strikte abgelehnt. Sollen und müssen wir von diesem Grundsatz im Verhältnis z. B. zur USSR abgehen, um zu verhindern, dass dort allzu selbstkritische und daher missverständliche schweizerische Kulturprodukte gezeigt werden10? Würden wir aber damit nicht unsere eigenen freiheitlichen Grundsätze aufgeben und uns das Gesetz des Handelns von einer uns innerlich fremden Mentalität aufzwingen lassen? Diese Frage lässt sich sicherlich nicht ohne weiteres beantworten, sondern bedarf der Prüfung.
8. Die Pro Helvetia, deren Direktor Luc Boissonnas soeben noch erreicht werden konnte, macht in diesem Zusammenhang geltend, dass der Wunsch, es seien in der USSR schweizerische Spielfilme zu zeigen, von unserer Botschaft in Moskau ausging, welche dieses Postulat unter der Leitung des verstor benen Botschafters Jean de Stoutz mit grossem Enthusiasmus verfocht. Da es in der jüngeren Generation der schweizerischen Filmschaffenden aber niemanden mehr gibt, dessen Grundhaltung gegenüber unserem eigenen Wesen nicht ausgesprochen selbstkritisch wäre, bedingte dieser Wunsch aus Moskau zwangsläufig den Einschluss des sozialkritischen Elements innerhalb solcher filmischer Darbietungen. Um für das erfolgreiche Gegenstück in der Form der kommenden russischen Filmwochen in der Schweiz eine Qualität zu erreichen, welche den Anforderungen unseres eigenen kritischen Publikums entspricht11, musste die Pro Helvetia darauf beharren, dass die schweizerischen Partner die bei uns vorzuzeigenden russischen Filme vollständig frei auswählen können, ein Ziel, das natürlich nur auf dem Wege der Reziprozität, d. h. durch Einräumung des gleichen Rechts an die russische Seite für ihre Auswahl von Schweizerfilmen erreichbar war. Mit dem schweizerischen Filmschaffenden Dr. Alexander Seiler aus Zürich, welcher bei der Einrichtung der Schweizer Filmwochen in der USSR mitgewirkt hat, konnte Herr Boissonnas noch nicht sprechen, da jener soeben erst aus Russland zurückgekehrt ist; er wird uns aber dessen Eindrücke umgehend auch noch unterbreiten.
Auch die Pro Helvetia begrüsst die Gelegenheit zu einer gründlichen Aussprache über den ganzen Themenkreis12, und wir bitten Sie, dies anlässlich Ihrer bevorstehenden Aussprache mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern13 ebenfalls zu erwähnen.
9. Zusammenfassend bestätigen wir die Feststellung, dass die Bereitschaft zu einer solchen Aussprache auf allen Seiten vorhanden ist, während inbezug auf die Erledigung der akuten Frage einer Weiterverwendung bestimmter von unserer Botschaft in Moskau beanstandeter Filme in der USSR Meinungsverschiedenheiten bestehen, die umgehend abgeklärt werden müssen.14
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2003A#1988/15#936* (o.301). Verfasst von L. Burckhardt und unterzeichnet von R. Keller. Kopie an P. A. Nussbaumer.↩
- 2
- Für die Beilage vgl. dodis.ch/38766.↩
- 3
- Für die Beilage vgl. dodis.ch/38766.↩
- 4
- Telegramm Nr. 280 von W. Hold an die Sektion für kulturelle und UNESCO-Angelegenheiten des Politischen Departements vom 20. November 1973, CH-BAR#E2001E-01#1987/78#4839* (B.15.11.(14)).↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von H. Zimmermann an R. Keller vom 15. Januar 1974, dodis.ch/38797. Allgemein zur Entwicklung der sowjetischen Kulturpolitik vgl. das Schreiben von H. Zimmermann an P. F. Stauffer vom 8. Oktober 1974, dodis.ch/38798.↩
- 6
- E. Thalmann.↩
- 7
- Für die Beilage vgl. dodis.ch/38766.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 135, dodis.ch/40560.↩
- 9
- Telegramm Nr. 323 von L. Burckhardt an die schweizerische Botschaft in Moskau vom 23. November 1973, Doss. wie Anm. 1.↩
- 10
- Allgemein zu den kulturellen Beziehungen zur Sowjetunion vgl. das Schreiben von J. de Stoutz an R. Keller vom 22. Mai 1973, dodis.ch/38799 und die Notiz von P. F. Stauffer vom 28. Februar 1975, dodis.ch/38800.↩
- 11
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 57, dodis.ch/38848, Punkt III.↩
- 12
- Zur Aussprache vom 19. Dezember 1973 zwischen dem Departement des Innern, dem Politischen Departement und der Pro Helvetia vgl. die Notiz von L. Burckhardt vom 17. Dezember 1973, dodis.ch/38796 sowie die Notiz von A. Bänninger vom 4. Januar 1974, dodis.ch/39263.↩
- 13
- H.- P. Tschudi.↩
- 14
- Eine weitere Vorführung der Filme konnte schliesslich wegen des Zusammenfallens mit staatlichen Feiertagen nicht stattfinden. Vgl. das Telegramm Nr. 288 von W. Hold an das Politische Departement, Doss. wie Anm. 1.↩
Tags
Russia (Politics) Russia (Others)


