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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 151
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#2305* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 484 | |
| Dossier title | Zahlungsdienst mit dem Ausland (1973–1975) | |
| File reference archive | C.41.125.0 • Additional component: Chile |
dodis.ch/38276
Interne Notiz des Politischen Departements1
CHILE – KONSOLIDIERUNG KOMMERZIELLER AUSSENSCHULDEN
1. Ziel einer Schuldenkonsolidierung
Mit der Einwilligung zur Konsolidierung der Schulden eines Landes be zwecken die Gläubigerländer in erster Linie dank einem realistischen Tilgungsplan die Interessen der eigenen Gläubiger zu schützen. Ohne einen solchen Plan hätten die Gläubiger wahrscheinlich nur noch geringe Möglichkeiten, ihre Guthaben einzutreiben. Der Vorteil einer Konsolidierungsaktion liegt nämlich darin, dass das Schuldnerland dank dem gemeinsamen Vorgehen der Gläubigerländer diese nicht untereinander ausspielen kann, sondern gezwungen ist, mit ihnen über annehmbare Konsolidierungspläne zu verhandeln und diese nachher auch einzuhalten. Ein namhafter Teil der privaten Guthaben ist jeweils durch die Exportrisikogarantie gedeckt. Es geht demnach vor allem um die Deckung der Garantieleistungen des Gläubigerlandes.
2. Bisherige Konsolidierungen
Chile ist seit Jahren mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert. Ende 1971 stellte es den Transfer von Zahlungen an das Ausland ein, worauf im Jahre 19722 zusammen mit den meisten Gläubigerländern eine Konsolidierungsoperation für die Schulden von November 1971 bis Ende 1972 zustande kam3.
1973 und 1974 fanden erneut Konsultationen im sogenannten «Pariser Club» statt4. Im März 1974 beschlossen Vertreter der meisten Gläubigerländer, ihren Regierungen zu empfehlen, im Anschluss an die Operation des Jahres 1972 auch chilenische Schulden der Jahre 1973 und 1974 zu konsolidieren. Im Januar 1975 stimmte der Bundesrat einem entsprechenden Antrag zu5.
Für den 24. und 25. März dieses Jahres war nun eine neue Zusammenkunft des Pariser Clubs vorgesehen, an welcher die Konsolidierung der Schulden von 1975 behandelt worden wäre.
3. Politische Vorbehalte
Bereits bei den Verhandlungen für die Schulden von 1973/1974 meldeten verschiedene Länder politische Bedenken an. Während Italien aus menschenrechtlichen Erwägungen den Verhandlungen fernblieb, haben die Niederlande und Schweden das entsprechende bilaterale Abkommen mit Chile aus politischen Erwägungen nicht abgeschlossen. Österreich, Norwegen und Finnland waren als Beobachter (unbedeutende Beiträge) vom Abschluss dispensiert. Belgien enthielt sich angeblich aus technischen Gründen.
Die für den 24. und 25. März 1975 vorgesehene Sitzung des Pariser Clubs fand nicht statt, weil zu viele Gläubigerländer aus politischen Gründen nicht teilnehmen wollten6. Um die Lage zu klären, führten die Gläubigerländer in der Folge am 5. und 6. Mai 1975 in Paris Besprechungen durch, zu denen Chile nicht eingeladen war. An diesen Besprechungen nahmen die USA, Kanada, Japan, die Bundesrepublik, Frankreich, Schweden, die Niederlande, Dänemark, Spanien und die Schweiz teil. Italien und Grossbritannien blieben der Tagung fern7. Belgien und Norwegen waren durch Beobachter vertreten. Die bisherigen Beobachter Österreich und Finnland waren abwesend.
Bei dieser Aussprache, die keine Lösungsmöglichkeit hervorbrachte, zeichneten sich zwei grundlegende Tendenzen ab8:
– Die eine Gruppe, deren Wortführer die Niederlande waren und der Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien zuzurechnen sind, sah ihre Aufgabe darin, ihre unveränderte Haltung zu demonstrieren und die anderen Teilnehmer von der Notwendigkeit der Erfüllung der politischen Vorbedingungen (Einhaltung der Menschenrechte) zu überzeugen.
– Die andere Gruppe, nämlich die USA, Japan, Spanien, die Schweiz, die Bundesrepublik und Frankreich, betrachtet eine Konsolidierung als wirtschaftliche, finanzielle und technische Operation, wobei die beiden letzteren Länder jedoch viel Sympathie für die erste Gruppe zeigten. Die Delegierten dieser Gruppe traten für ein Weiterbestehen des Pariser Clubs ein und waren der Ansicht, dass die Respektierung der Menschenrechte wohl ein wichtiges Postulat sei, dass es aber in anderen Gremien behandelt werden müsse.
Nach dem Treffen fanden sich die Vertreter der zweiten Gruppe noch einmal zusammen, um gemeinsame Richtlinien für allfällige bilateral abzuschliessende Abkommen aufzustellen. Dabei insistierte die Vertreter der Bundesrepublik gegen den Widerstand Spaniens auf einer Erwähnung der Menschenrechte im Protokoll. Es wurde eine diskrete Behandlung dieser Angelegenheit vereinbart. Die Handelsabteilung wird nun ihrerseits nichts unternehmen. Man wartet ab, wieweit gegebenenfalls Abkommen zwischen Chile und den wichtigeren Gläubigerländern (USA, Kanada, Japan, etc.) zustande kommen. Auf alle Fälle besteht schweizerischerseits nicht die Absicht, die Lokomotive zu spielen9.
- 2
- Handschriftliche Marginalie: Allende.↩
- 3
- Vgl. dazu die Notiz von E. H. Léchot vom 24. Januar 1972, dodis.ch/36542; die Notiz von P. A. Nussbaumer an P. Graber vom 6. Juni 1972, dodis.ch/36544; das BR-Prot. Nr. 1047 vom 12. Juni 1972, dodis.ch/36548 sowie das BR-Prot. Nr. 1475 vom 23. August 1972, dodis.ch/36552.↩
- 4
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Oppliger und P. Schmutz an den Bundesrat vom 31. März 1973, dodis.ch/38277; die Notiz von Th. Raeber an E. Brugger vom 24. September 1973, dodis.ch/38278; die Notiz von E. H. Léchot vom 19. April 1974, dodis.ch/38279 sowie das BR-Prot. Nr. 656 vom 24. April 1974, dodis.ch/38280.↩
- 5
- BR-Prot. Nr. 71 vom 15. Januar 1975, CH-BAR#E1004.1#1000/9#814*.↩
- 6
- Vgl. dazu die Notiz von E. H. Léchot vom 19. März 1975, Doss. wie Anm. 1.↩
- 7
- Vgl. dazu das Telegramm Nr. 87 der schweizerischen Botschaft in London an E. H. Léchot vom 1. Mai 1975, CH-BAR#E7110#1986/24#1534* (861.5).↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von E. H. Léchot vom 7. Mai 1975, Doss. wie Anm. 7.↩
- 9
- Für den Antrag des Politischen Departements zur Konsolidierung von Chiles Aussenhandelsschulden vom 15. Dezember 1975 vgl. das BR-Prot. Nr. 67 vom 9. Januar 1976, dodis.ch/38284.↩
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Chile (General) Chile (Politics)


