Ich wurde auf den 24. Dez. von Generaldirektor Assefi (A.) ins AM gebeten. Er erkundigte sich, ob sich in der oben erwähnten Angelegenheit etwas Neues ergeben habe. Ich verneinte die Frage und wies darauf hin, dass es sich um einen Entscheid der Regierung2 handle, der nach so kurzer Zeit wohl kaum geändert werden könne.3
A[ssefi] führte weiter aus: Diese Angelegenheit trübt die Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Das Wichtige dabei sind nicht die Visa. Viele europäische Länder haben eine entsprechende Visapflicht. Das Problem ist dies: Der Entscheid bedeutet, dass die islamische Republik Iran mit dem Mordfall Radjavi4 zu tun gehabt hat. Ihr Ansehen wird dadurch betroffen. Es liegt jedoch kein Gerichtsurteil vor. Vor einem Entscheid des Bundesrates hätte mit Teheran gesprochen werden müssen. Die iranische Regierung weiss nicht, wer der Mörder war, sie ist interessiert zu wissen, wer es war.
Die schweizerischen Untersuchungen beziehen sich auf Dienstpässe. In den Entscheid wurden jedoch auch die Diplomatenpässe eingeschlossen. Warum diese Verallgemeinerung? Auch falls Missbrauch von Dienstpässen, bräuchte es nicht sofort einen solchen Entscheid.
Die iranische Regierung ersucht um eine Verschiebung der Inkraftsetzung des Entscheides, damit die Angelegenheit zwischen den beiden Seiten besprochen und geprüft werden kann, ob es einen anderen Weg gibt, das Problem zu lösen. Iran hat dazu Vorschläge. Es strebt an, eine zweiseitige Erklärung abzugeben. Ein Aufschiebungsentscheid müsste nicht publiziert werden.
Teheran ist bereit, dem Rechtshilfegesuch im Fall Radjavi zuhanden der schweizerischen Regierung Folge zu geben. Es hat jedoch eine Schwierigkeit: Es will nicht, dass seine Antwort den Modjaheddin oder Freunden von diesen zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich bei ihnen um eine terroristische Gruppe, die schon viele getötet hat. Sie haben wahrscheinlich selber Radjavi getötet. Die iranische Regierung möchte daher eine entsprechende Zusicherung der Schweiz.
Anfangs Nachmittag rief mich Assefi an. Eingangs erklärte er, da Weihnachten sei und sehr viel Neuschnee gefallen sei, verzichte er, mich entsprechend seinen Instruktionen nochmals ins AM zu bitten. Er teile mir daher telefonisch Folgendes mit: Auf höchster Ebene («high ranking leadership») ist man über die Visa-Angelegenheit tief besorgt («concern»). Wenn diese nicht befriedigend gelöst werden kann, wird dies negative Wirkungen auf allen Gebieten in unseren bilateralen Beziehungen haben. Er bat mich, sofort nach meiner Rückkehr (6. ev. 8. Januar) mit ihm Kontakt aufzunehmen.
A[ssefi] äusserte sich nicht, welche Autorität hier gemeint ist. Nach der Formulierung muss sie höher sein als der Aussenminister. Es kann die höchste Autorität, der Revolutionsführer (Khamenei), gemeint sein. Für ihn wird gewöhnlich der Ausdruck «leader» verwendet. Auch der Präsident (Rafsanjani) käme in Frage.
Die Ausführungen A[ssefi]’s zeigen deutlich, dass hier nicht so sehr die Visa-Frage im Vordergrund steht, sondern die in den Augen Teheran’s präjudizierende Verknüpfung mit dem Mordfall Radjavi und deren Konsequenzen für das internationale Ansehen Irans. M. E. misst die hiesige Regierung dieser Angelegenheit grosse Bedeutung bei. Falls sie mit der Schweiz keine befriedigende Lösung erreicht, ist mit einer schwerwiegenden Störung der bilateralen Beziehungen zu rechnen. Davon muss unser Mandat Iran–USA5 nicht notwendigerweise betroffen werden, obwohl nicht zu vermeiden sein wird, dass auch dieses in Mitleidenschaft gezogen wird.
Nach meiner Übersicht der Dinge könnte die iranische Regierung auf folgende Punkte einwirken:
Sofern der Bundesrat auf eine Wiedererwägung eingehen will, möchte ich dazu Folgendes bemerken: Aus den Ausführungen A[ssefi]’s kann man schliessen, dass Teheran wahrscheinlich mit der Befreiung der Diplomatenpässe beruhigt werden könnte. Für diese könnte ev. verlangt werden, dass uns gemeldet wird, welche Diplomatenpässe zur Einreise in die Schweiz vorgesehen sind. Damit übernähme das Aussenministerium praktisch die gleiche Verantwortung, wie wenn es uns mit einer diplomatischen Note um Visaerteilungen ersucht. Sicherheitsmässig wäre wohl kaum ein Unterschied, da wir ja im Falle von Visagesuchen mit diplomatischen Noten auch nicht mehr prüfen können. Um den administrativen Aufwand in der Schweiz in Grenzen zu halten, könnten allenfalls bestimmte Grenzübergange vorgesehen werden (z. B. Genf, Zürich, Basel). Die Begründung gegenüber Iran könnte die sein, dass dadurch uns und ihnen ermöglicht wird, allfällige Missbräuche zu entdecken.
Eine Aufschiebung der Inkraftsetzung hätte folgende Vorteile:
Die iranische Regierung erwartet eine Reaktion unsererseits im Zeitpunkt meiner Rückkehr nach Teheran (6., ev. 8.1.91), was jedoch nicht heisst, dass die Antwort über mich erfolgen muss. Ich werde ab 28.12. in Fribourg (Tel. 037/24 97 37) erreichbar sein. Selbstverständlich halte ich mich für eine Besprechung zur Verfügung.