dodis.ch/56128Gespräche mit dem nepalesischen Finanzminister Pradhan am 28. März 19901

Résumé der Gespräche

Der nepalesische Finanzminister B. B. Pradhan (P), begleitet vom Untersekretär des nepalesischen Finanzministeriums, B. M. Shakya, und dem Geschäftsträger der nepalesischen UN-Mission in Genf, G. B. Shah, wurde (in dieser Reihenfolge) von R. Wilhelm (WM), stv. Direktor DEH, F. R. Staehelin (SFR), Direktor DEH, und Botsch. M. Krafft (KT), Dir. Direktion für Völkerrecht, empfangen.

Gespräche mit SFR [F. R. Staehelin]/WM [R. Wilhelm]

Die gegenwärtige, von den internationalen Medien einseitig dargestellte Situation in Nepal könne, so P[radhan], nicht ohne Berücksichtigung externer Faktoren verstanden werden. Indien habe sich in letzer Zeit politisch und wirtschaftlich wenig freundschaftlich gesinnt gezeigt. Dies zeige u. a. die bereits ein Jahr dauernde Nichterneuerung der Handels- und Transitabkommen sowie versuchte Einflussnahmen auf Nepals Beziehungen zu China. Leader der indischen Kongresspartei hätten am neulichen Meeting der (verbotenen) nepalesischen Kongresspartei teilgenommen. Man müsse sich daher ernstens fragen, inwiefern die im Zusammenhang mit dem «democracy day» (18. Febr.) von Linken angezettelten Agitationen effektiv «homegrown» seien.

Der Ruf nach mehr Demokratie, nach einem Mehrparteiensystem werde der Tatsache nicht gerecht, dass die nepalesische Gesellschaft noch sehr vertikal gegliedert sei (ethnisch, kastenmässig). «It’s not a question of haves and havenots». Es gehe darum, diese Gesellschaft zunächst zu modernisieren, danach in einem höheren Mass zu demokratisieren. Die Grundprinzipien der Demokratie seien mit der Volkswahl der Panchayats gegeben. Beim Referendum 1980 sei das Panchayat-System (gegenüber einem Mehrparteiensystem) klar bevorzugt worden. Die Einführung von Parteien zum jetzigen Zeitpunkt könnte die nationale Einheit und Identität gefährden.2

SFR [F. R. Staehelin] und WM [R. Wilhelm] betonen, dass das Recht der Basisbevölkerung auf wirtschaftliche, politische und soziale Entfaltung, auf einen minimalen Gesinnungsfreiraum eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass das mit der Entwicklungszusammenarbeit unterstützte Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe überhaupt zum Tragen kommen kann. In diesem Zusammenhang betonen SFR [F. R. Staehelin]und WM [R. Wilhelm] auch ihre grosse Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen in Nepal.3 Gerade weil über die Entwicklungszusammenarbeit eine besonders langjährige und intensive Freundschaftsbeziehung zwischen den beiden Ländern bestehe, sei diese Zusammenarbeit bei uns auch in einem besonderen Mass exponiert, und die Zunahme der Repression könnte sie durchaus gefährden. Wie kann sich die Schweiz dafür verwenden, den Dialog zu fördern in Nepal?4

P[radhan] gibt zu bedenken, dass die Menschenrechtssituation in Nepal grundsätzlich nicht mit derjenigen in der Schweiz verglichen werden könne. Die Regierung versuche, die Unruhen so gewaltlos wie möglich einzudämmen. Der Dialog sei ihr wichtig, sei von der Opposition aber abgelehnt worden. Der König5 habe klargemacht, dass das gegenwärtige System nicht rigide, sondern flexibel sei, dies aber innerhalb des verfassungsmässig gegebenen Rahmens.

Die Regierung lege grosses Gewicht auf die Dezentralisierung und das Basic Needs Program, das nur mit einer aktiven Partizipation seitens der Basis zum nachhaltigen Erfolg geführt werden können.

Seitens der DEH-Vertreter wird dargelegt (und mit Beispielen untermauert), dass die Regierungsproklamationen zugunsten der Dezentralisierung und der Basispartizipation in der Praxis oft unterwandert, ja blockiert würden, was zusammen mit zunehmenden administrativen Hürden die Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit beeinträchtige. SFR [F. R. Staehelin] hebt die spezielle Brisanz der unakzeptablen Tatsache hervor, dass Projektfahrzeuge entgegen vertraglichen Vereinbarungen beschlagnahmt und im Kontext der Unruhen zweckentfremdet eingesetzt würden. P[radhan] verspricht, bis Ende der folgenden Woche für Rückerstattung dieser Fahrzeuge zu sorgen.6

Gespräch mit KT [M. Krafft]

P[radhan] wiederholt im Wesentlichen die bereits gegenüber den Vertretern der DEH gemachten Ausführungen zur Lage in Nepal und den Gründen, die zu den Unruhen führten. Er weist auf die Rolle des Königs zur Bewahrung der Integrität des Landes hin. Er räumt ein, dass in Nepal die Menschenrechte und deren Beachtung nicht soweit gediehen seien wie in den westlichen Staaten. Eine grosse Anzahl der nach den Februar-Unruhen Verhafteten befänden sich wieder auf freiem Fuss, bei anderen ist das Ermittlungsverfahren noch im Gange, je nach dessen Ausgang werden sie freigelassen oder vor ein ordentliches Gericht gestellt. Schliesslich unterstreicht P[radhan], dass ein Zusammenhang zwischen erfolgreicher Entwicklungsarbeit und Beachtung der Menschenrechte bestehe. Es ist daher die Politik seiner Regierung, die Respektierung der Menschenrechte zu verbessern und zwar in erster Linie nicht deshalb, weil es die Geberländer wünschten, sondern weil dies der Überzeugung der politisch Verantwortlichen seines Landes entspricht.

1
CH-BAR#E2025A#2000/138#1906* (t.311-Nepal). Diese Notiz wurde gemeinsam von Christian Hauswirth von der Politischen Abteilung II und von Peter Spycher von der Sektion Asien II der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) des EDA verfasst. Die hier edierte überarbeitete Fassung verschickte Spycher am 5. April 1990 per Fax an Hauswirth. Der beiliegende Übertragungsschein enthält die Anweisung, das Dokument samt diversen Instruktionen per Telex an den schweizerischen Botschafter in Dhaka, Jean-Pierre Zehnder, zu übermitteln, da dieser auf seiner Rückreise nach Delhi am 9. April 1990 in Kathmandu einen Zwischenstopp einlegen werde, vgl. das Faksimile dodis.ch/56128.
2
Zur politischen Lage in Nepal vgl. den Politischen Bericht Nr. 10 von Botschafter Zehnder vom 15. Mai 1990, dodis.ch/55635.
3
Für weitere schweizerische Demarchen vgl. dodis.ch/56746 und dodis.ch/56129.
4
Zum Stand der technischen Zusammenarbeit mit Nepal vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C1885.
5
Birendra Bir Bikram Shah Dev.
6
Vgl. dazu dodis.ch/56744 und dodis.ch/56745.