dodis.ch/54153  BUNDESRAT Geheimes Protokoll der Sitzung vom 19. März 19261

Völkerbundsversammlung

 
Mündlich

Der Vorsteher des politischen Departementes2 erstattet über die verwichene ausserordentliche Tagung der Völkerbundsversammlung3 Bericht, insbesondere betreffend folgende Geschäfte:

1. Neubauten für den Völkerbund4. Die Schwierigkeiten der politischen Lage im allgemeinen machten sich auch bei der Behandlung dieses Geschäftes hemmend bemerkbar, und dass die Frage der Stellung des Personals des Generalsekretariates noch nicht völlig abgeklärt ist, übte ebenfalls einen ungünstigen Einfluss aus. Bei Besprechungen mit verschiedenen Delegationsführern zeigte sich auch sehr deutlich, dass sich dieses Geschäft ohne ein Entgegenkommen der Schweiz nicht zu einem guten Ende führen lasse. Alle diese Hemmungen kamen dann zunächst in der für dieses Geschäft gebildeten Unterkommissionen und später in der Kommission in dem allerdings ganz unerwarteten Angriff des irischen Abgeordneten Mac Whites zu ziemlich heftigem Ausdruck. Auf Grund der beruhigenden Auskünfte, die der Vorsteher des politischen Departementes u.a. auch auf Grund der ihm vom Bundesrat erteilten Ermächtigungen zu geben in der Lage war, liess der irische Abgeordnete dann seinen Angriff fallen und die Kommission fasste einen Beschluss zu Gunsten des Planes, die Neubauten zu erstellen und zwar auf den Liegenschaften Moynier, Perle du Lac und Bartholoni.

Diesem Beschluss liegt aber die vom Vertreter der Schweiz abgegebene Erklärung zu Grunde, der Bund und der Kanton Genf übernehmen die Gewähr dafür, dass aus dem Verkauf des gegenwärtigen Generalsekretariatsgebäudes und der dem Völkerbund seinerzeit von Genf geschenkweise überlassene anstossenden Liegenschaft ein Erlös von mindestens vier Millionen Franken erzielt werde. Das entspricht der Schätzung dieser Objekte durch Sachverständige, und wenn auch zuzugeben ist, dass sich heute ein solcher Preis nicht erzielen liesse, so darf doch damit gerechnet werden, dass der Wert dieser Grundstücke nach Erstellung der Neubauten des Völkerbundes in ansehnlichem Masse steigen wird. Das Opfer, das die Schweiz auf Grund ihres Garantieversprechens allenfalls bringen muss, wird also voraussichtlich nicht allzu gross sein. Bei Abgabe der Garantieerklärung ist natürlich die Zustimmung der Bundesversammlung vorbehalten worden, vor welche die Angelegenheit mit dem Bericht über die ausserordentliche Tagung der Völkerbundsversammlung zu bringen sein wird. Der Beschluss der Unterkommission ist von der Kommission und schliesslich von der Völkerbundsversammlung bekräftigt worden. Die Einzelheiten der Garantieübernahme müssen in Verhandlungen zwischen Bund und Kanton Genf, sowie zwischen diesen und dem Generalsekretariat des Völkerbundes bereinigt und schriftlich festgelegt werden.

Der Rat nimmt von diesen Mitteilungen in zustimmendem Sinne Kenntnis.

2. Aufnahme Deutschlands5 und Erweiterung des Völkerbundsrates6.

Der Vorsteher des politischen Departementes gibt der Auffassung Ausdruck, dass doch letzten Endes und in der Hauptsache die Unnachgiebigkeit Brasiliens in der Ratsfrage die Schuld daran trage, dass die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund bei der eigens hiefür einberufenen Tagung der Völkerbundsversammlung nicht verwirklicht werden konnte. Die im Weltkrieg neutral gebliebenen Staaten, mit deren Vertretern die schweiz. Abordnung ausnahmslos enge Fühlung hatte, waren übereingekommen, den Verschiebungsantrag des Völkerbundsrates in der Versammlung nicht anzunehmen, ohne dazu einige kritische Bemerkungen anzubringen. Die Rede Briands vor der Versammlung, in der er mit hohem persönlichem Mut in einer Weise zu den Vertretern Deutschlands sprach, wie schon seit langer Zeit kein Franzose mehr zu Deutschen gesprochen hatte, liessen es dann aber dem Vorsteher des politischen Departements geratener erscheinen, die Kritik zu unterdrücken und dafür den versöhnlichen Geist der Rede Briands noch zu unterstreichen und der Hoffnung auf eine befriedigende Lösung der Schwierigkeiten im Herbst Ausdruck zu geben.

Der Rat billigt die Haltung der schweiz. Abordnung in dieser Angelegenheit.

3. Sozialdemokratische Protestversammlung. Als es seinerzeit hiess, die sozialdemokratische Partei des Kantons Genf werde durch Anschlagen von Plakaten und durch Veranstaltung einer öffentlichen Versammlung gegen die Anwesenheit des ungarischen Ministerpräsidenten, des Grafen Bethlen, in Genf Einspruch erheben, hat der Bundesrat am 5. März die Genfer Regierung ersucht, die nötigen Massnahmen zu treffen, um den ungarischen Delegierten zur Völkerbundsversammlung vor Belästigung und öffentlicher Beleidigung zu schützen, namentlich auch die Protestversammlung zu verbieten7. Der Präsident des Genfer Staatsrates8 hat dann dem Vorsteher des politischen Departementes dargetan, die Versammlung werde sich nicht gegen bestimmte Persönlichkeiten richten, sondern allgemein gegen die Zustände, wie sie sich unter der Herrschaft der kapitalistischen Gesellschaftsordnung entwickeln, allerdings unter Hinweis auf Spanien, Italien, Ungarn, usw. Einspruch erheben. Das Verbot der Versammlung würde eine Erregung auslösen, die voraussichtlich zu schlimmern Kundgebungen Anlass gäbe, weshalb es klüger sei, die Versammlung stattfinden zu lassen. Der Regierungspräsident übernahm sodann in einer schriftlichen Erklärung die Gewähr dafür, dass alles verhindert würde, was mit dem Völkerrecht unvereinbar wäre, und der Bundesrat beschloss daraufhin am 12. März, in Abwesenheit des Präsidenten, auf das Versammlungsverbot zu verzichten9. Der Vorsteher des politischen Departementes ist überzeugt, dass dies richtig war. Hätte der Bundesrat an seinem Verbot festgehalten, so wäre die Versammlung wohl allerdings von der Genfer Regierung verhindert worden, aber diese hätte die ganze Verantwortlichkeit für die Folgen dieser Massnahmen dem Bundesrat zugeschoben.

Der Bundespräsident10 weist darauf hin, dass der Bundesrat dem Generalsekretariat des Völkerbundes gegenüber eine Erklärung abgegeben habe, worin er sich für die Sicherheit der allenfalls nach Genf kommenden Abgeordneten der russischen Sowjetregierung verbürgt. Er erklärt zu Protokoll, er könne nicht mehr zu dieser Gewährleistung stehen, nachdem das vom Bundesrat verlangte Verbot der sozialdemokratischen Protestversammlung in Genf nicht durchgeführt worden sei. Welchen Verlauf die Versammlung genommen habe, sei demgegenüber nicht von Belang; übrigens habe es dabei an Beleidigungen gegenüber Vertretern gewisser Staaten bei der Völkerbundsversammlung nicht gefehlt.

4. Neueste Beschlüsse des Völkerbundsrates. Laut vorläufigen Berichten hat der Völkerbundsrat, bevor er auseinanderging, noch beschlossen, die Vorbereitungskonferenz zur Abrüstungskonferenz auf den 18. Mai nach Genf einzuberufen, trotzdem bekanntlich Russland erklärt hat, es werde keine Abordnung zu dieser Konferenz entsenden, wenn sie in der Schweiz stattfinde11.

Vormerk.

Endlich hat der Rat des Völkerbundes auch die Einsetzung einer Studienkommission zur Prüfung der Frage der Erweiterung des Völkerbundsrates12 beschlossen und dabei der Schweiz eine Vertretung in dieser Studienkommission zugedacht. Eine amtliche Mitteilung des Generalsekretariates hierüber liegt zur Stunde noch nicht vor.

Die Beschlussfassung darüber, welche Stellung die Schweiz zu diesem Ansinnen einnehmen soll, wird auf eine spätere Sitzung verschoben.

1
BR-Prot. Nr. 273 CH-BAR#E1005#1000/16#13*.
2
G. Motta.
3
Zu dieser Versammlung vgl. Dok. 30, dodis.ch/45185.
4
Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2001C#1000/1535#4* (B.56.01.18.1) sowie CH-BAR#E2001C#1000/1535#29* (B.56.02).
5
Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2001C#1000/1535#103* (B.56.15).
6
Vgl. dazu das Schreiben von J. D. de Montenach an D. Secrétan vom 18. März 1926, dodis.ch/45188 sowie Doss CH-BAR#E2001C#1000/1535#33*(B.56.03).
7
Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2001C#1000/1535#41* (B.56.05.2.1).
8
A. Moriaud.
9
BR-Prot. Nr. 414b vom 12. März 1926, CH-BAR#E1004.1#1000/9#298*. Vgl. ferner Doss. CH-BAR#E2001C#1000/1535#41* (B.56.05.2.1).
10
H. Häberlin.
11
Zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der UdSSR zu Beginn des Jahres 1926 vgl. das Schreiben von A. Moriaud und Th. Bret an den Bundesrat vom 2. Februar 1926, dodis.ch/45173 sowie Doss. CH-BAR#E2001C#1000/1535#104* (B.56.15), CH-BAR#E2001C#1000/1535#105* (B.56.15), CH-BAR#E2001C#1000/1535#106* (B.56.15), CH-BAR#E2001C#1000/1535#107* (56.15) und CH-BAR#E2001C#1000/1535#108*(B.56.15).
12
Vgl. dazu Anm. 2.