dodis.ch/49451Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, P. R. Jolles, an den Generaldirektor der Nestlé Alimenta AG, A. Fürer1

Nachdem die Wahl von Herrn Bettschart zum neuen Delegierten für Handelsverträge nunmehr vollzogen ist2, liegt mir ganz besonders daran, Ihnen für diesen Beitrag zur Lösung unseres Führungsproblems zu danken.

Ich weiss es sehr zu schätzen, dass Sie sich unserem an die Privatwirtschaft gerichteten Wunsche gegenüber aufgeschlossen zeigten, eine kompetente und erfahrene Persönlichkeit für den neuen Aufgabenkreis der Exportförderung zur Verfügung zu stellen. Sie haben dadurch die Aktionsfähigkeit der Handelsabteilung in einem besonders kritischen Zeitpunkt zu verstärken geholfen und ein personelles Opfer im Intersse der gesamtschweizerischen Handelspolitik erbracht3.

Ich bin, wie Sie, überzeugt, dass ein Personalaustausch zwischen Bund und Privatwirtschaft für beide Bereiche förderlich ist und zu einer Anpassung der Ideen und Arbeitsmethoden an die rasch wechselnden Verhältnisse in wertvoller Weise beitragen kann.

Auch danke ich Ihnen sehr, dass Sie Herrn Bettschart persönlich zum Übertritt zu uns ermuntert haben. Natürlich handelt es sich für beide Seiten um ein Wagnis, doch haben die Gespräche, die meine Kollegen und ich mit Herrn Bettschart führten, uns alle davon überzeugt, dass er auf Grund seiner raschen Auffassungsgabe und seines Interesses für die öffentlichen Belange den Aufgaben voll gewachsen sein wird. Wir hoffen sehr, dass er in seiner Tätigkeit bei uns Freude und Befriedigung finden wird.

Sobald der genaue Zeitpunkt seines Amtsantritts auf der Handelsabteilung feststeht, werde ich mit Ihnen über die Gehaltsregelung während der kurzen Zwischenzeit, die erforderlich ist, um seinen Nachfolger in Wien einzuführen, ins Benehmen setzen. Angesichts der Dringlichkeit der in Bern auf Herrn Bettschart wartenden Aufgaben bin ich Ihnen besonders dankbar, dass Sie die Nachfolge, die Ihr Unternehmen sicher vor einige Probleme stellte, so rasch geregelt haben.

Herr Bettschart wird bei uns auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages angestellt, der im wesentlichen alle Bestimmungen des Beamtenrechtes übernimmt4. Dagegen wird, wie mit Ihnen telephonisch vereinbart, Herr Bettschart der Eidg. Versicherungskasse nicht beitreten, sondern in Ihrer Pensionskasse verbleiben. Der Bund wird der Firma Nestlé monatlich den Arbeitgeberbeitrag, der gegenwärtig Fr. 515.15 beträgt, überweisen. Ich möchte Ihnen auch für Ihr Entgegenkommen in diesem Punkte bestens danken.

1
Schreiben (Kopie): CH-BAR#E7001C#1987/101#105* (0272.03). Diese Kopie ging an E. Brugger und eine weitere an A. Hasler. Visiert von E. Brugger.
2
Zur Ernennung von zwei Delegierten für Handelverträge bei der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vgl. das BR-Prot. Nr. 324 vom 18. Februar 1976, dodis.ch/50536.
3
Vgl. dazu auch DDS, Bd. 27, Dok. 110, dodis.ch/49450, bes. Anm. 4.
4
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und P. Bettschart vom 6. April 1976, CH-BAR#E7115A#1993/132#21* (110P). Vgl. ferner das Protokoll der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 10. März 1976, dodis.ch/50537 sowie das Schreiben von E. Scheurer an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 6. April 1976, dodis.ch/50538.