dodis.ch/49448Notiz für den Vorsteher des Politischen Departements, P. Graber1

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Bulgarien

Die beiliegende Dokumentation2 orientiert Sie über Bulgarien im allgemeinen sowie über die schweizerisch-bulgarischen Beziehungen im besonderen (pp. 23–30, inkl. Wirtschafts- und Handelsbeziehungen). Die Broschüre wurde vom Dokumentationsdienst der Bundesversammlung im Einvernehmen mit der Politischen Abteilung I und der Handelsabteilung im Hinblick auf den gegenwärtig stattfindenden bulgarischen Parlamentarierbesuch3 verfasst.

Was die offiziellen Beziehungen anbelangt, sei in Erinnerung gerufen, dass Aussenminister Mladenov Sie mit Schreiben vom 6.12.19764 zu einem Besuch in die Volksrepublik Bulgarien eingeladen hat (Ihre Antwort5: die Reise kann aus terminlichen Gründen dieses Jahr nicht stattfinden; dafür werde sich Botschafter Weitnauer anfangs Juli 1977 nach Sofia begeben6). Im vergangenen November weilte der Unterzeichnete zu Gesprächen (v. a. KSZE) in Bulgarien7. Ergänzend sei beigefügt, dass die bulgarische Seite seit längerer Zeit regelmässig auf die Erwiderung des Besuchs des bulgarischen Verkehrs- und Transportministers8 in der Schweiz (1973) durch den Vorsteher des EVED9 drängt, wobei zur Antwort gegeben wird, dass gegenwärtig kaum offene Fragen bestehen, die einen Besuch auf Ministerebene rechtfertigten.

Im letzten Herbst fand eine «bulgarische Wirtschaftswoche in der Schweiz» statt, welche mit der zweiten Zusammenkunft der Gemischten Kommission sowie mit dem Besuch von Vizeministerpräsident A. Lukanov verbunden war. Herr Lukanov wurde vom Bundespräsidenten10 sowie von Bundesrat Brugger empfangen11.

Der hiesige bulgarische Botschafter hat im Dezember 197612 beim Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern einen Vorstoss betreffend Intensivierung der bilateralen Beziehungen auf dem Gebiet der Gesundheit, der Kultur, der Wissenschaft und Forschung gemacht. Nach Rücksprache mit unserem Departement13 war man schweizerischerseits in der Antwort14 bemüht, den bulgarischen Wünschen nicht mit schroffer Ablehnung zu begegnen, ohne allerdings auf die konkreten Anliegen eintreten zu können (begrenzte Kompetenzen des Bundes auf diesem Gebiet; hingegen Möglichkeit eines Briefwechsels zwischen dem Amt für Wissenschaft und Forschung und bulgarischen wissenschaftlichen Institutionen15, wie das mit anderen osteuropäischen Staaten bereits vereinbart wurde16). Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein fehlendes Abkommen aus unserer Sicht einem Kulturaustausch nicht im Wege zu stehen17. So wurden im Januar/Februar 1977 bulgarische Filmwochen in der ganzen Schweiz veranstaltet. Im Austausch dazu beabsichtigt die Stiftung Pro Helvetia, 1978 oder 1979 in Bulgarien eine schweizerische Filmwoche durchzuführen18.

Gestützt auf das schweizerisch-bulgarische Luftverkehrsabkommen von 196719 hat bisher einzig die staatliche bulgarische Luftfahrtunternehmung Balkan-Air den flugplanmässigen Linienverkehr zwischen Sofia und Zürich unterhalten. Seit 1.4.1977 übt die Swissair das Gegenrecht aus. Die Bedeutung dieser neuen Swissair-Luftlinie liegt neben einer verbesserten direkten Verkehrsverbindung zwischen den beiden Städten u. a. in einer Verbesserung des Anschlussangebotes nach Bulgarien im Rahmen des internationalen und interkontinentalen Flugverkehrs, in welchem dem Flughafen Kloten die Funktion einer bedeutenden Drehscheibe zufällt.

Im übrigen sind keine speziellen Fragen von grosser Bedeutung zwischen der Schweiz und Bulgarien hängig. Die sich ergebenden Schwierigkeiten sind systembedingt und tragen keine Spitze gegen die Schweiz:

1. Wir haben erst seit kurzem Kenntnis von einer Handvoll hängiger Familienzusammenführungsfällen20 mit Bulgarien. Nach erfolgter Demarche unserer Botschaft in Sofia konnte teilweise nach kurzer Zeit eine positive Erledigung erzielt werden, indem die in Bulgarien zurückgebliebenen Familienmitglieder die Ausreiseerlaubnis erhielten.

In einem seit längerer Zeit hängigen schweizerisch-bulgarischen Heiratsfall wurde ebenfalls kürzlich seitens der bulgarischen Behörden die Heiratserlaubnis erteilt.

Es kann sein, dass zwischen dieser relativ günstigen Entwicklung auf humanitärem Gebiet und dem Parlamentarierbesuch in der Schweiz ein direkter Zusammenhang besteht. Ein hiesiger bulgarischer Botschaftsangehöriger hat sich unlängst jedenfalls dahin geäussert, dass im Hinblick auf den Besuch der Parlamentarier bulgarischerseits pendente Heirats- und Familienzusammenführungsfälle gelöst werden könnten. Die Bulgaren sind anscheinend diesbezüglich auf ein gutes Image bedacht ...

2. Es gibt vereinzelte bulgarische Flüchtlinge in der Schweiz, die mittels Mini-Demonstrationen vor der hiesigen Botschaft Bulgariens ihrem Unwillen über das in diesem Land herrschende System Luft machen. Die Vertretung hat die Tendenz, solche Vorfälle aufzubauschen. Es wurden jedoch seitens der Polizeibehörden geeignete Massnahmen ergriffen, um solche Vorkommnisse in Zukunft nach Möglichkeit zu verhindern21.

1
Notiz: CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2331* (B.15.21). Verfasst von K. O. Wyss und unterzeichnet von A. Hegner im Hinblick auf den Höflichkeitsbesuch der bulgarischen Parlamentarierdelegation.
2
Vgl. die Publikation des Dokumentationsdiensts der Bundesversammlung vom 19. April 1977, Doss wie Anm. 1.
3
Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 722 vom 2. Mai 1977, CH-BAR#E1004.1#1000/9#843* sowie Doss. CH-BAR#E2004B#1990/219#29* (a.124.31). Für den vorangehenden Besuch einer schweizerischen Parlamentarierdelegation in Bulgarien vgl. den Bericht von W. Hofer vom 29. Juni 1976, dodis.ch/52860.
4
Vgl. Doss. wie Anm. 1.
5
Schreiben von P. Graber an P. Mladenow vom 7. Februar 1977, CH-BAR#E2200.173-05#1993/379#14* (101.0).
6
Zum Besuch vom A. Weitnauer in Sofia vom 5.–8. Juli 1977 vgl. die Notiz von A. Weitnauer vom 19. Juli 1977, dodis.ch/48193.
7
Vgl. dazu das Kreisschreiben von A. Hegner vom 6. Dezember 1976, CH-BAR#E2001E-01#1988/16#900* (B.72.09.15.1).
8
G. Stoitschkow. Zu seinem Besuch vgl. die Aufzeichnung von G. F. Pedotti vom 19. September 1973, dodis.ch/38777.
9
W. Ritschard.
10
R. Gnägi.
11
Vgl. dazu das Schreiben von C. Sommaruga an W. Imholz vom 2. November 1976, dodis.ch/48185 sowie Doss. CH-BAR#E7001C#1987/101#7* (004.7). Zu den Wirtschaftsbeziehungen mit Bulgarien vgl. auch DDS, Bd. 27, Dok. 28, dodis.ch/48396; den Bericht von C. Sommaruga vom 3. Oktober 1978, dodis.ch/48652 sowie den Bericht von L. Roches vom 8. November 1978, dodis.ch/48653.
12
Schreiben von St. Georgiew an H. Hürlimann vom 4. Dezember 1976, CH-BAR#E3001C#1984/187#44* (0.01).
13
Schreiben von A. Weitnauer an E. Marthaler vom 18. Januar 1977, ibid.
14
Schreiben von H. Hürlimann an St. Georgiew vom 4. März 1977, ibid.
15
Zur Zusammenarbeit mit Bulgarien im wissenschaftlichen Bereich vgl. Doss. CH-BAR#E3370B#1991/3#357* (10.70.050.i).
16
Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 68, dodis.ch/49412.
17
Zur Frage der Kulturabkommen vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 130, dodis.ch/48765.
18
Zur Zusammenarbeit im kulturellen Bereich vgl. Doss. CH-BAR#E2003A#1990/3#890* (o.301.A-V) Bd. 381.
19
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bulgarien über den regelmässigen Luftverkehr vom 19. Dezember 1967, AS, 1969, S. 693–704.
20
Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2352* (B.35.51.2).
21
Vgl. dazu die Notiz von K. O. Wyss vom 7. Dezember 1976, dodis.ch/49024, Punkt 3. Zum weiteren Verlauf dieser Angelegenheit vgl. die Note der bulgarischen Botschaft in Bern an das Politische Departement vom 7. Mai 1977, dodis.ch/52861 sowie die Notiz von K. O. Wyss vom 9. Mai 1977, dodis.ch/48655. Für die weitere Entwicklung der bilateralen Beziehungen vgl. die Notiz von K. O. Wyss vom 10. Februar 1978, dodis.ch/48654.