dodis.ch/49429Antrag des Politischen Departements an den Bundesrat1

Giftunfall von Seveso – Zusammenarbeit bei der Hilfeleistung

Am 18. August beschlossen Sie2, in einem Schreiben3 des Bundespräsidenten an den italienischen Ministerpräsidenten die schweizerischen Bereitschaft auszudrücken, den italienischen Behörden bei der Bekämpfung der Folgen des Gift-Unfalls von Seveso zu helfen.

Am 21. August hat Ministerpräsident Andreotti das Schreiben von Bundespräsident Gnägi vom 19. August beantwortet4. Die schweizerische Geste sei bei der italienischen Regierung mit Dankbarbeit vermerkt worden und beweise unmissverständlich das Mitgefühl der Schweiz gegenüber dem schweren Unglück, das die Nachbarregion Brianza befallen hat. Cesare Golfari, Vorsitzender der Region Lombardei, der die Verantwortung für sämtliche Hilfsmassnahmen in seiner Hand vereinigt, sei davon unterrichtet worden. Auch Präsident Golfari habe seine Genugtuung über die schweizerische Bereitschaft zur Hilfeleistung ausgedrückt und wäre froh, die hohen Beamten, die schweizerischerseits damit beauftragt würden, in Mailand zu empfangen, um zusammen zu prüfen, in welchen Gebieten die vom Bundesrat angebotene Zusammenarbeit zweckmässig verwirklicht werden könnte.

Inzwischen wurde uns über die italienische Botschaft mitgeteilt, dass eine solche Zusammenkunft in Mailand am 8. September5 stattfinden könnte.

Es erscheint uns selbstverständlich, dass wir dieser Einladung, die dem schweizerischen Vorschlag vom 19. August entspricht, Folge geben. Die Zusammenkunft sollte einen exploratorischen und vertraulichen Charakter haben und zum Ersten dazu dienen, die italienischerseits geplanten Hilfsmassnahmen näher kennenzulernen, die Vorschläge für eine schweizerische Beteiligung anzuhören, und das bei der in Aussicht genommenen Zusammenarbeit zu befolgende Vorgehen abzuklären. In dieser Phase ist nicht vorgesehen, schon über konkrete schweizerische Hilfeleistungen zu verhandeln; gemäss dem Brief des Bundespräsidenten würden solche erst bei Vorliegen der italienischen Vorschläge geprüft. Die schweizerische Delegation sollte folgendermassen gebildet werden: Leitung durch Frau Minister Pometta, Stellvertretende Direktorin im EPD, als gute Kennerin der Verhältnisse in Italien sowie als Vertreterin der Direktion des EPD, die für die Internationale Humanitäre Hilfe zuständig ist; Teilnahme von Spitzenbeamten der hauptsächlich interessierten weiteren Bundesdienste, d. h. des Stabs für Gesamtverteidigung6 und des Eidgenössischen Gesundheitsamts7 sowie des Delegierten des Bundesrats für Katastrophenhilfe8. Da es sich im vorliegenden Fall nicht um eine klassische Form der Katastrophenhilfe handelt, wäre es u. E. in politischer Hinsicht angebracht, die Rolle des Delegierten nicht in den Vordergrund zu stellen.

Ebenfalls aus politischen Rücksichten wäre die vorgesehene Aktion vollständig von den Bemühungen zu trennen, welche die industrielle Gruppe Hoffmann-La Roche & Cie, als Besitzerin der ICMESA, im Rahmen ihrer direkten Verantwortung in dieser Angelegenheit unternimmt. Falls in einem späteren Zeitpunkt die Position der Roche-Gruppe einer diplomatischen Unterstützung durch die Schweiz bedürfen würde, müsste dies Gegenstand eines besonderen Antrags bilden. Die oben erwähnte Delegation ist nicht befugt, sicht mit Angelegenheiten zu befassen, die das Verhältnis zwischen der Roche-Gruppe und den italienischen Behörden betreffen. Die Frage der Finanzierung der vorliegenden Aktion wird erst aufgrund der konkreten Wunschliste der italiensichen Behörden geprüft werden können. Vorerst dürfte es sich jedoch um eine reine freundnachbarliche Soforthilfe im humanitären und technischen Bereich handeln, deren Kosten sich in einem vertrebaren Rahmen halten würden.

Die Reisespesen und Taggelder der Delegation gehen zulasten der Departemente, denen die einzelnen Mitglieder angehören.

Gestützt auf diese Überlegung beehren wir uns zu beantragen:

In Beantwortung der Einladung des italienischen Ministerpräsidenten wird eine Delegation von vier bis fünf Mitgliedern, unter Leitung von Frau Minister Pometta, Stellvertretende Direktorin im EPD, in Mailand den Kontakt mit dem für die Hilfemassnahmen in Seveso und Umgebung zuständigen Präsidenten der Region Lombardei, Prof. Cesare Golfari, aufnehmen, um auf vertraulicher Basis seine Vorschläge für eine schweizerische Hilfeleistung zur Prüfung entgegen zu nehmen und das bei der vorgesehenen Zusammenarbeit zu befolgende Vorgehen abzuklären.

Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Departemente, denen die einzelnen Mitglieder der Delegation angehören. Die Taggelder sind im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Personalamt zu bestimmen9.

1
Antrag: CH-BAR#E1004.1#1900/9#835*. Verfasst von C. Caratsch und unterzeichnet von P. Graber.
2
BR-Prot. Nr. 1409 vom 18. August 1976, dodis.ch/50383.
3
Schreiben von R. Gnägi an G. Andreotti vom 19. August 1976, dodis.ch/49678.
4
Schreiben von G. Andreotti an R. Gnägi vom 21. August 1976, dodis.ch/49679.
5
Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 31, dodis.ch/48456.
6
R. Ammann.
7
J.-P. Perret.
8
A. Bill. Zur Hilfsaktion des schweizerischen Katastrophenhilfekorps vgl. das Referat von A. Bill vom 15. August 1976, dodis.ch/48157.
9
Der Antrag wurde mit folgenden Änderungen angenommen: inklusive ein Vertreter des AC-Dienstes der Gesamtverteidigung. Vgl. das BR-Prot. Nr. 1513 vom 1. September 1976, dodis.ch/49429.