Ich habe die Debatte betreffend die Tigerbeschaffung im Nationalrat2 mit grossem Interesse verfolgt und den Ausgang mit Genugtuung registriert.
Nach wie vor besteht jedoch ein gewisses Malaise wegen der bekanntgewordenen «Werbemethoden» von Flugzeugherstellern3. Zwar deutet nichts darauf hin, dass die Verwaltung in irgend einer Form in solche Schmiergeldpraktiken verwickelt gewesen wäre; unbestritten bleibt indessen, dass derartige, über die Schweiz abgewickelte Transaktionen dem Ansehen unseres Landes in hohem Masse schädlich sind. Unter diesem Gesichtspunkt ist es zu bedauern, dass keine rechtlichen Möglichkeiten zur Einleitung einer umfassenden Untersuchung bestehen.
Der Bundesanwaltschaft bleibt nach der von Herrn Bundespräsident Gnägi abgegebenen Zusicherung4 die Verpflichtung zu besonderer Wachsamkeit und zum sofortigen Eingreifen, sobald ihr im Zusammenhang mit der Tiger-Beschaffung5 irgendwelche konkrete Anhaltspunkte für ein der Bundesgerichtsbarkeit unterstehendes strafbares Verhalten zur Kenntnis gelangen sollten. Indessen ist die Bundesanwaltschaft6 diesbezüglich weitgehend von der Direktion der Eidg. Militärverwaltung abhängig und darauf angewiesen, von ihr über alle diesbezüglichen Hinweise, Beobachtungen sowie auch über allfällig umlaufende Gerüchte sofort benachrichtigt zu werden. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Angelegenheit auch nach erfolgter Beschlussfassung durch das Parlament bezüglich der Tiger-Beschaffung Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Interesse hätte die Bundesanwaltschaft auch daran gehabt, das Ergebnis der Erhebungen der niederländischen Untersuchungskommission kennenzulernen. Diese hat sich jedoch, wie uns das Eidg. Politische Departement auf Anfrage hin mitteilte7, in Schweigen gehüllt. Wir nehmen nicht an, dass dem Eidg. Militärdepartement dahingehende Informationen zugegangen sind.
Als8 einzig noch offenes Geschäft bleibt noch die Einfache Anfrage Grobet vom 5.3.19769 zu behandeln. Soweit das federführende Eidg. Militärdepartement dazu meine Mitwirkung benötigt, stehe ich Ihnen zur Verfügung. Der Kontakt zwischen den beidseitigen Sachbearbeitern, den Herren Saurer und Dr. Vogel, besteht bereits.