dodis.ch/48713Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, E. Brugger, an den Direktor des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins, G. Winterberger1

Tätigkeitsbereich EFTA

Auszug

Ich beziehe mich auf das Schreiben, das Sie am 6. September 19762 in randvermerkter Sache an den Vorsteher des Politischen Departementes3 sowie an mich selbst gerichtet haben und mit dem Sie sich namentlich gegen den im Konsultativausschuss geäusserten Vorschlag einer Tripartitkonferenz4 wenden. Unter Hervorhebung des Zieles der EFTA, nämlich der Errichtung einer Freihandelszone, weisen Sie auf die Ihres Erachtens bestehende Möglichkeit hin, dass eine vermehrte Ausnutzung der EFTA-Partnerschaft zu Ergebnissen führen könnte, die den Eigenarten der schweizerischen Wirtschafts- und Sozialpolitik unangemessen sind, und Sie folgern hieraus, solche Bestrebungen seien an sich zurückzuweisen, da sie in der Stockholmer Konvention keine Grundlage fänden.

Im Einvernehmen mit dem Vorsteher des Politischen Departementes möchte ich festhalten, dass auch unseres Erachtens von einer Denaturierung der Stockholmer Konvention5, von einer Harmonisierung der Wirtschaftspolitik, von einer Vergemeinschaftung der Aussenhandels- und Aussenwirtschaftspolitik der EFTA-Staaten, kurz von einer grundlegenden Änderung der politischen Konzeption der Europäischen Freihandelsassoziation keine Rede sein kann. Dies vorausgeschickt nehmen wir zum aufgeworfenen Problemkreis eine Haltung ein, welche durch eine gewisse Pragmatik bestimmt ist und damit Konfrontationen mit andern Mitgliedstaaten oder Interessengruppen, soweit möglich und vertretbar, vermeidet. Wir ziehen es vor, die Bestrebungen zu vermehrter Zusammenarbeit je einzeln auf ihre Brauchbarkeit hin zu prüfen und unsere Stellungnahme jeweils von der Sache her zu begründen. Mit dieser Methode ist es bislang nicht nur gelungen, unsere aussenwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, sondern auch unsere eigenständigen Vorstellungen von unerwünschten Einflussversuchen zu bewahren, Einflussversuchen, die oft deshalb ausgeblieben sind, weil wir im Gespräch Gelegenheit hatten, unsere Partner von der Angemessenheit unserer Lösungen zu überzeugen.

Ohne Not möchten wir von diesem bewährten Vorgehen nicht abweichen, und dies im Bereich der europäischen Zusammenarbeit um so weniger, als wir auf diesem Gebiet noch wesentliche Anliegen haben, welche mitunter auch verstärkte Konsultationen mit unseren Freihandelspartnern voraussetzen. Von der wirtschaftspolitischen Zielsetzung her geht es vor allem darum, nach Möglichkeit zu vermeiden, dass der durch den Zollabbau erreichte Freihandel6 nachträglich in Frage gestellt wird, sei es durch das Erlassen unterschiedlicher und damit handelshemmender Rechtsvorschriften, sei es durch eine Disparität in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, deren verhältnismässige Beständigkeit eine der impliziten äusseren Bedingungen darstellt, unter denen die Abkommen zur Herstellung des Europäischen Freihandelsraumes vereinbart worden sind. [...]7

Der Schritt von Gesprächen, ja selbst Absichtserklärungen, zu gemeinsamen Politiken ist indessen so weit, dass er sehr oft selbst dort nicht getan wird, wo hierfür die institutionellen Voraussetzungen gegeben wären. Um damit auf den Ausgangspunkt unserer Darlegungen zurückzukommen, will es uns offenkundig erscheinen, dass die beschriebenen Ziele unserer europäischen Wirtschaftspolitik nur durch eine flexible Haltung aller Beteiligten zu erreichen sind. Zu dieser Flexibilität gehört nach allen Erfahrungen die Bereitschaft im Sinne von Art. 30 der EFTA-Konvention auch über Gebiete zu sprechen, bei denen es nicht darum geht, Übereinstimmung zu erzielen, sondern für bestimmte nicht-negozierbare Standpunkte Verständnis zu schaffen. Im Lichte dieser Absichten erblicken wir in den Initiativen des Konsultativausschusses, wie wohl wir diese im EFTA-Rat nicht befürwortet haben, nicht einen Vorstoss, der zum Gegenstand eines Dogmenstreits um die Art. 2 und 30 der Stockholmer Konvention gemacht werden sollte. Ich habe im übrigen bereits in der Juni-Sitzung des EFTA-Rates auf Ministerebene8 gegen eine Entwicklung Stellung genommen, die unserer wirtschaftspolitischen Konzeption widersprechen würde. Ein Vorschlag, der darauf abzielte, an einer ad hoc-Sondersitzung des Konsultativausschusses9 zusammen mit Vertretern der Regierungen über Wirtschaftspolitik in ihrem allgemeinsten Sinne zu sprechen, brauchte unserer Meinung als Kompromiss nicht prinzipiell abgelehnt zu werden, dies umso weniger als uns aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit die Möglichkeit offenbleibt, unerwünschten Entwicklungen den Riegel zu schieben. Zudem könnte eine derartige Sondersitzung dazu benützt werden, von der Unterschiedlichkeit der Betrachtungsweisen Kenntnis zu nehmen. Im Hinblick auf das von österreichischer Seite vorgeschlagene Treffen von Regierungsmitgliedern der EFTA-Staaten10, das einer allgemeinen Bestandesaufnahme der Tätigkeiten der Assoziation gewidmet werden soll, würde damit gewährleistet, dass die Diskussion auf der Grundlage der realpolitischen Gegebenheiten weitergeführt wird.

1
Schreiben (Kopie): CH-BAR#E7001C#1987/101#672* (2520.01). Verfasst von Ch. Boesch. Das selbe Schreiben ging am 8. Oktober 1976 ebenfalls an den Schweizerischen Gewerbeverband und den Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen.
2
Schreiben von G. Winterberger und A. Jetzer an E. Brugger vom 6. September 1976, dodis.ch/52899. Vgl. ferner das Schreiben von R. Etter und O. Fischer an E. Brugger und P. Graber vom 15. September 1976, dodis.ch/48690.
3
P. Graber.
4
Vgl. dazu die Notizen von C. Jagmetti vom 13. Mai 1976, dodis.ch/48687 und vom 14. September 1976, dodis.ch/48686.
5
Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom 4. Januar 1960, AS, 1960, S. 590–614. Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 47, dodis.ch/15943 sowie Dok. 58, dodis.ch/15944.
6
Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 183, dodis.ch/49374.
7
Es folgt eine Ausführung zu wünschbaren Entwicklungen auf ausgewählten Gebieten analog zu DDS, Bd. 27, Dok. 33, dodis.ch/48716, Punkte 4.1, 4.2 und 5. Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/48713.
8
Zur Sitzung des EFTA-Ministerrats vom 3. Juni 1976 vgl. das BR-Prot. Nr. 1168 vom 30. Juni 1976, dodis.ch/48661.
9
Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 222 vom 9. Februar 1977, dodis.ch/48691 sowie das BR-Prot. Nr. 749 vom 2. Mai 1977, dodis.ch/48696.
10
Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 25, dodis.ch/48714, bes. Anm. 7; Dok. 33, dodis.ch/48716 sowie Dok. 184, dodis.ch/49373.