Botschafter Gerassimow sucht mich am 18. Februar 1977 um 18 Uhr auf, um mir eine Erklärung seiner Regierung vorzutragen. Er liest sie aus einer handgeschriebenen Übersetzung eines ebenfalls handgeschriebenen russischen Textes vor, ohne mir ein Memorandum zu hinterlassen (eine recht ungewöhnliche Methode des diplomatischen Verkehrs).
Seine Demarche betrifft die Angelegenheit Jeanmaire und die Konsequenzen, die sie für die sowjetisch-schweizerischen Beziehungen haben könnte2.
1. Der russische Botschafter geht davon aus, dass nun seit sechs Monaten eine antisowjetische Kampagne in den schweizerischen Zeitungen und sonstigen Massenmedien im Gang ist. Dieser Feldzug wird von einer Gruppe übelwollender, aufhetzerischer Leute («instigateurs») geleitet, mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion zu vergiften. Die Sowjetregierung legt den grössten Wert auf gute Beziehungen mit unserem Lande. Sie hatten sich über die letzten Jahre sehr zur Zufriedenheit Moskaus entwickelt3. Nun kommen diese systematischen, nicht abbrechenden Aktionen einer Clique von Sowjetfeinden dazwischen, der die Affäre Jeanmaire als Werkzeug sehr dienlich ist, um Unfrieden zwischen unseren beiden Ländern zu säen.
2. Die Sowjetunion hat mit der Affäre Jeanmaire nichts zu tun. Die schweizerische Regierung weiss dies sehr wohl («le gouvernement suisse le sait certainement très bien»).
3. Die sowjetische Seite bittet die schweizerische Seite (G[erassimow] nimmt Bedacht darauf, in beiden Fällen «partie» und nicht «Regierung» zu sagen), alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Aktionen der Unfriedensstifter entgegenzuwirken. G[erassimow] braucht auf französisch das Wort «contrecarrer». (Hier bitte ich ihn – wie auch in anderen Fällen –, mir das russische Äquivalent vorzulesen; es erweist sich, dass es weniger stark als «contrecarrer» ist, aber genau dem deutschen «entgegenwirken» entspricht.)
Ich erkläre G[erassimow], dass ich meinen Chef4 über seine Vorsprache orientieren und von ihm Instruktionen zur Beantwortung von G[erassimow]s Darlegungen erbitten werde. Im Sinne einer vorläufigen Stellungnahme sage ich ihm folgendes:
1. Es gibt in der Schweiz kein Komplott, keine Verschwörung, keine Organisation, die sich systematisch zum Ziel gesetzt hätte, den Fall Jeanmaire als Vorwand zu benutzen, um den russisch-schweizerischen Beziehungen Schaden zuzufügen. Der Spionagefall an sich genügt durchaus, um in der schweizerischen Öffentlichkeit die Reaktionen hervorzurufen, auf die G[erassimow] sich bezieht.
2. Ob die sowjetische Seite – um mit G[erassimow]s Phraseologie zu sprechen — mit dem Fall Jeanmaire etwas zu tun hat, wird der Prozess erweisen. Was bisher von der schweizerischen Regierung über den Fall gesagt worden ist, lässt mich allerdings daran zweifeln, dass die Sowjetunion an ihm unbeteiligt ist5.
3. Die schweizerische Regierung hat keinerlei Möglichkeit, die der Sowjetunion gegenüber unfreundlichen Kommentare in der schweizerischen Öffentlichkeit zu verhindern oder zu begrenzen. G[erassimow], der schon als junger Sekretär Ende der Vierzigerjahre auf der russischen Mission in Bern tätig war und nun seit bald vier Jahren das Botschafteramt ausübt, muss darüber im Bilde sein, dass die Meinungs- und die Pressefreiheit in der schweizerischen Verfassung verankerte, unabdingbare Rechte sind.
4. Im Sinne eines persönlichen Kommentars appelliere ich an G[erassimow], sich in Moskau zum Sprecher der These zu machen, die Wichtigkeit der Angelegenheit Jeanmaire für die sowjetisch-schweizerischen Beziehungen nicht zu übertreiben und überhaupt die Proportionen besser zu wahren. Was kann es der Supermacht Sowjetunion schon bedeuten, dass in einem kleinen Lande wie der Schweiz – mit demokratischen Institutionen westlicher Prägung – die Öffentlichkeit wegen des Falles in begreifliche Erregung geraten ist und ihr auch Ausdruck gibt.
G[erassimow] und ich treffen uns am Schlusse des Gesprächs in dem Wunsche, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu pflegen und sie unter den Regierungen jedenfalls trotz der Affäre Jeanmaire korrekt weiterzuführen. Ich betone, dass dies entschieden der Politik unserer Behörden entspricht, während G[erassimow]– teilweise in Beantwortung meiner Frage – hervorhebt, dass die Schweiz für die Sowjetunion kein unwichtiges Land sei und dass sie die echte und grosse Sorge empfinde, mit uns auf gutem Fuss zu stehen.
Man muss sich fragen, was die Vorsprache G[erassimow]s gerade in diesem Augenblick für einen Zweck verfolgt. Er hat im Laufe des Gesprächs mehrmals hervorgehoben, dass der Fall Jeanmaire in der Sowjetpresse bisher mit keinem Wort erwähnt worden sei6. Macht man sich in Moskau im Zusammenhang mit der Prozesseröffnung – mit Recht – auf eine vermehrte antisowjetische Publizität in unseren Massenmedien gefasst und will schon jetzt den Grund für eine Gegenkampagne legen? Handelt es sich um einen Versuch, die Fassade guter Beziehungen wenn immer möglich zu wahren? (G[erassimow] verweist auf die kürzliche Sitzung der gemischten Wirtschaftskommission in Moskau7 wie auch auf den bevorstehenden Besuch Professor Bindschedlers im Zusammenhang mit der Belgrader Konferenz und der CDDH8.)
Wie dem auch sei, so drängt sich uns, wie mir scheint, eine sorgfältige Prüfung der Lage auf. Objektivität und Festigkeit sind sicher unsere besten Alliierten. Irgendeine Beeinflussung des Prozessverfahrens gegen Jeanmaire kann nicht in Betracht kommen, und der negative Stimmenchor in der öffentlichen Meinung lässt sich nicht vermeiden. Anderseits haben wir, wollen wir unsere Aussenpolitik «de lege artis» führen, in der Tat allen Anlass, die Sowjetbehörden an die Proportionen zu erinnern, in denen die leidige Spionageangelegenheit steht, gleichzeitig aber unseren – ohne Zweifel vorhandenen – Willen zu bekräftigen, auch mit der Sowjetunion wie mit allen andern Mitgliedern der Staatengemeinschaft die gleichen korrekten Beziehungen zu unterhalten.
Viel hängt davon ab, was die Sowjetregierung mit dem von uns erwarteten «Entgegenwirken» meint. Nachdem sie die Schweiz kennt, kann sie nicht das Unmögliche erhoffen. Vielleicht würde eine entsprechende Erläuterung gegenüber dem Botschafter, verbunden mit einer gelegentlichen bundesrätlichen Erklärung in einem weiteren Zusammenhang oder in Gestalt der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage genügen.