dodis.ch/46756 Le Médecin en Chef de l’Armée, P. Vollenweider, au Département militaire1

Die mir zur Verfügung gestellten Akten zur Frage der «Aktiven Neutralität der Schweiz» veranlassen mich zu den nachfolgenden Erwägungen.

Was in Betracht kommen kann als Massnahmen auf Grund einer «aktiven Neutralität der Schweiz» ist erschöpfend aufgeführt in der beiliegenden Zusammenstellung CR 224, November 1938;2 es betrifft hauptsächlich die zur Sache gehörenden Vorkehren aus den Weltkriegsjahren.

Eine weitere Aufzählung enthält der Bericht Gorgé3.

Zu 2. Aide aux services sanitaires des belligérants: In diesem Bericht bemerke ich, dass unserseits der Standpunkt von Herrn Prof. Huber unbedingt zu begrüssen ist. Wenn in Europa irgendwo ein Krieg ausbricht, in welchen die Schweiz anfänglich voraussichtlich nicht verwickelt wird, so kann die weitere Entwicklung niemand mit Bestimmtheit voraussehen. Das Schweiz. Rote Kreuz ist ein Teil der Landesverteidigung; hier heisst es in erster Linie das Pulver trocken zu halten für die möglichen eigenen Bedürfnisse.

Zu 3. Transports de blessés, malades, d’évacués, etc. sur notre territoire: Auch hier dürfte eine gewisse Vorsicht am Platz sein, wenn z. B. Schweiz. Sanitätszüge über die Landesgrenze hinausfahren müssten, und wäre es nur bis nach Konstanz oder nach Lyon.

Zu 4. Hospitalisation des civils, internement des prisonniers: Ist nicht die Möglichkeit einer nachfolgenden Zunahme der Überfremdung vorhanden, wenn einzelne Hospitalisierte und Internierte nachher im Lande bleiben! Solche Fälle sind aus den Nachweltkriegsjahren bekannt. Ausserdem könnte die Aufnahme von solchen Kriegsopfern in Masse die Ernährungslage des eigenen Volkes ungünstig beeinflussen. Eine Übervölkerung in Kriegszeiten auch eines neutralen Landes ist ohnehin mit vermehrten Schwierigkeiten verbunden.

Gewiss soll die Schweiz als Sitz des internationalen Komitees vom Roten Kreuz und eingedenk ihrer traditionellen humanitären Mission eine möglichst aktive Neutralität dokumentieren. Das darf aber keinesfalls zu einer Schwächung ihrer militärischen (Armeesanitätsdienst inkl. Rotes Kreuz) und wirtschaftlichen Verteidigungskraft führen4.

1
Lettre: E 27, Archiv-Nr. 19824.
2
Document non reproduit.
3
Cf. No 312.
4
La Section de l’Etat-Major général par laquelle cette lettre avait transité avait ajouté cette prise de position à l’intention du Département militaire: Wir gehen mit der Stellungnahme des Oberfeldarztes vollkommen einig und haben ihr nichts beizufügen. 5.1.39. La discussion de cette affaire se poursuit en 1939.