dodis.ch/46432 Mémoire du Comité central de l’Association de la Presse suisse1 au Conseil fédéral2

Unter höflicher Bezugnahme auf die im Verlauf des Jahres 1937 stattgefundenen Besprechungen zwischen dem Herrn Vorsteher des eidg. Politischen Departements und einer Abordnung des Zentralvorstandes des Vereins der Schweizer Presse über die Bemühungen um Normalisierung der schweizerischdeutschen Presse-Beziehungen, sowie auf die in dieser Sache gewechselte Korrespondenz (Schreiben des Zentralvorstandes an den Herrn Bundespräsidenten vom 15. Januar 1937, vom 22. April 1937 und vom 22. Juli 1937, beantwortet durch Schreiben des Politischen Departements vom 21. Januar 1937, vom 27. April 1937 und vom 28. Juli 1937)3 beehren sich die Unterzeichneten, den h. Bundesrat in den nachstehenden Ausführungen eingehend zu orientieren über Ausgangspunkt, bisherigen Verlauf und den gegenwärtigen Stand der in Frage stehenden Besprechungen. Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse sieht sich zu dieser einlässlichen Berichterstattung veranlasst durch die Wahrnehmung, dass die Bemühungen um eine Entspannung der schweizerisch-deutschen Pressebeziehungen offenbar heute an einem kritischen Punkt angelangt sind.

[Suivent les parties I, II et III du document consacrées aux démarches entreprises par le Comité central jusqu’à la veille de la rencontre du 17 juillet 1937.]IV

Am 17. Juli 1937, um 9 Uhr morgens, besammelte sich die schweizerischdeutsche Pressekommission in Luzern zum zweiten Mal; die Tagung fand statt im Hotel «Schwanen» in Luzern. An der Konferenz nahmen teil die Herren Wilhelm Hack (Pressechef der Deutschen Gesandtschaft in Bern) als Leiter der deutschen Delegation, Dr. Schmidt (Auslandredaktor des «Völkischen Beobachter») Berlin, Wilhelm Rasche (Redaktor der «Rheinfront» in Saarbrücken), Dr. Kriegk (Chefreporter des Scherl-Verlages) und Neuscheler (Redaktor der Zeitung «Der Führer» in Karlsruhe). Die schweizerische Delegation bestand aus Dr. Edwin Strub (Redaktor der «National-Zeitung», Zentralpräsident des Vereins der Schweizer Presse) als Leiter der schweizerischen Delegation, Dr. E. Kopp (Redaktor des «Vaterland», Luzern), Redaktor W. Bickel (Geschäftsführer des Vereins der Schweizer Presse, Bern), Dr. M. Feldmann (Redaktor der «Neuen Berner Zeitung» in Bern), alles Mitglieder des Zentralvorstandes des Vereins der Schweizer Presse. An Stelle des am Erscheinen verhinderten Delegierten Jean Rubattel (Lausanne) zog die schweizerische Delegation bei den Präsidenten des Zentralschweizerischen Pressevereins, Dr. E. Häfeli, Redaktor am «Luzerner Tagblatt» in Luzern.

Wie in Konstanz, so wurde auch diesmal auf jede gesellschaftliche Fühlungnahme oder Veranstaltung verzichtet4; die deutsche Delegation logierte im Hotel «Du Lac», die schweizerische im Hotel «Schwanen»; gemeinsame Mahlzeiten wurden nicht eingenommen.

Die Konferenz begann mit einer bewegten Klage des deutschen Delegationschefs Hack über die seiner Meinung nach mangelhaften Ergebnisse der Besprechungen vom 27. Februar 1937 in Konstanz. Er glaubte feststellen zu müssen, dass in der Grundhaltung der schweizerischen Presse in ihrer Gesamtheit gegenüber dem Deutschen Reiche keine merkbare Änderung eingetreten sei, d.h. dass die von deutscher Seite bisher beanstandeten Unfreundlichkeiten unvermindert andauerten. Von schweizerischer Seite wurde diesen Feststellungen entgegengehalten, dass die Übereinkunft von Konstanz eine reine Vorbereitung eigentlicher materieller Besprechungen gewesen sei, was schon aus dem Wortlaut jenes Übereinkommens hervorgehe. Im weiteren verwies man von der schweizerischen Delegation aus auf den immerhin bedeutsamen Umstand, dass die Besprechungen von Konstanz durch den Zentralvorstand und die Präsidentenkonferenz des Vereins der Schweizer Presse ratifiziert worden seien und dass die schweizerische Delegation von diesen Instanzen die Ermächtigung erhalten habe, in den Besprechungen fortzufahren. Diese Entwicklung wurde von den schweizerischen Delegierten als Erfolg qualifiziert angesichts der nach wie vor ausserordentlich gespannten internationalen Lage, für die keineswegs die schweizerische Politik irgend eine Verantwortung trage. In diesem Sinne erklärte die schweizerische Delegation ihre Bereitwilligkeit, an der Beratung der in Konstanz zur Diskussion gestellten und für die zweite Konferenz vorgesehenen Fragen mitzuwirken; dabei stellte sie neuerdings den Kampf gegen die Störung der gegenseitigen Beziehungen durch falsche Nachrichten in den Vordergrund.

Nach den erwähnten allgemeinen Bemerkungen kam die deutsche Delegation wiederum zu sprechen auf die von ihr als unangenehm empfundene starke Verbreitung von deutschfeindlicher Literatur, namentlich aus Emigrantenkreisen; man beklagte sich in dieser Beziehung namentlich über die Auslage solcher Bücher in Buchhandlungen und Kiosken; dabei wurde besonders auf die Bücher von Konrad Heiden verwiesen. Schweizerischerseits lehnte man es ab, irgendwelche Weisungen entgegenzunehmen über die Literatur, die man dem Schweizervolk unterbreitet, und man lud die deutschen Vertreter ein, den in der von ihnen beanstandeten Literatur enthaltenen tatsächlichen Behauptungen, falls diese falsch seien, die richtige Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse entgegenzusetzen. Auf die weitere deutsche Beschwerde, dass man bei der Berichterstattung in der schweizerischen Presse über deutsche Verhältnisse vorwiegend stets nur negative Erscheinungen des nationalsozialistischen Regimes registriere, wurde schweizerischerseits geantwortet, dass es in erster Linie Sache der deutschen Stellen sei, die positiven Leistungen des eigenen Regimes dem Auslande in einer Weise mitzuteilen, dass die positiven Errungenschaften des deutschen Regierungssystems mehr als bisher in Erscheinung träten; in diesem Zusammenhang verwies man von Seiten der schweizerischen Delegation namentlich auf den Umstand, dass die fortgesetzte Propagierung und kultmässige Verherrlichung des «Führerprinzips» in der Schweiz stets auf ausserordentlich starke gefühlsmässige. im schweizerischen Volkscharakter begründete Widerstände stossen müsse. Dagegen werde es bedeutend leichter sein, für sachliche Leistungen, beispielsweise auf dem Gebiete der Wirtschaftsund Sozialpolitik, auch in der Schweiz Anerkennung und Verständnis zu finden. Man verhehlte von schweizerischer Seite nicht den Eindruck, dass die Wirksamkeit des deutschen Propagandaministeriums ausschliesslich auf die Bedürfnisse der deutschen Innenpolitik eingestellt sei und auf die besondere Einstellung des Auslandes zu wenig Rücksicht nehme. Deutscherseits wurde die Richtigkeit dieser letzteren Feststellung nicht bestritten.

Nach dem geschilderten allgemeinen Gedankenaustausch ging man deutscherseits dazu über, auf bestimmte Formulierungen zu drängen; als ein deutscher Delegierter dabei auf das Presseabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich hinwies, erhoben die schweizerischen Delegierten sofort den Einwand, dass die schweizerische Presse Besprechungen auf der Ebene der österreichisch-deutschen Presseverhandlungen ablehnen müsse mit Rücksicht darauf, dass die Schweiz auf dem Boden der Pressefreiheit stehe, während dies bei Österreich nicht der Fall sei. Deutscherseits wurde dieser Einwand ohne weiteres als berechtigt anerkannt, und man erklärte, man gebe sich in Deutschland von der Verschiedenheit der Pressesysteme zwischen der Schweiz und Österreich durchaus Rechenschaft.

Von schweizerischer Seite wurde hierauf die Frage aufgeworfen, ob es möglich sei, dass die deutsche Presse sich dem auf Seite 8/9 hievor erwähnten internationalen Verleger-Abkommen zur Bekämpfung der Falschmeldungen anschliessen könnte, wozu schweizerischerseits grundsätzlich Bereitschaft bestehe. Diese Anregung, von verschiedenen schweizerischen Delegierten mit besonderem Nachdruck und wiederholt verfochten, brachte die deutsche Delegation in sichtliche Verlegenheit; nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass offenbar die Zugehörigkeit der tschechoslowakischen Verleger-Organisation zu jenem Verleger-Abkommen von deutscher Seite als ein nahezu unübersteigbares Hindernis für eine deutsche Beteiligung empfunden wurde. Die Abneigung der deutschen Vertreter gegenüber kollektiven Presse-Abkommen trat bei dieser Gelegenheit in deutliche Erscheinung; man gab, übrigens in völliger Übereinstimmung mit den bekannten Grundsätzen und Richtlinien der deutschen Aussenpolitik, offenkundig zweiseitigen Vereinbarungen gegenüber kollektiven Bestrebungen den Vorzug. Für die schweizerische Delegation war gerade diese Wahrnehmung von ganz besonderem Interesse.

In intensiver gemeinsamer Arbeit wurde hierauf zwischen den Delegationen Übereinstimmung über folgendes Konferenz-Beschluss-Protokoll erzielt:

I

Die am 27./28. Februar 1937 in Konstanz gebildete, am 17. Juli 1937 in Luzern neuerdings versammelte deutsch-schweizerische Pressekommission hält an der in ihrer ersten Zusammenkunft umschriebenen allgemeinen Zielsetzung grundsätzlich fest.

II

Im Sinne dieser Zielsetzung vereinbart sie, unter der Voraussetzung der Billigung durch den Reichsverband der deutschen Presse und den Verein der Schweizer Presse:

a) darauf hinzuwirken, dass die Einstellung der deutschen und der schweizerischen Presse den bestehenden guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten entspricht,

b) darauf hinzuwirken, dass Falschmeldungen, die das gegenseitige Verhältnis der beiden Länder zu stören geeignet sind, ausgeschaltet werden. Die Redaktionen sollen dazu angehalten werden, das Nachrichtenmaterial möglichst sorgfältig nachzuprüfen, namentlich gegenüber solchen Nachrichtenstellen, die als Deutschland oder der Schweiz feindlich gesinnt bekannt sind. Zur Richtigstellung veröffentlichter Falschmeldungen sollen die Dienste der beiderseitigen Presseorganisationen zur Verfügung gestellt werden,

c) darauf hinzuwirken, dass persönliche Beschimpfungen massgebender Regierungsvertreter Deutschlands und der Schweiz unterlassen werden unter Hinweis auf die Bestimmungen des deutschen Schriftleitergesetzes und die in der Schweiz bestehenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Weisungen der Schweiz. Konsultativen Pressekommission.

III

Aus Grund der Beratungen empfiehlt die Kommission der Presse beider Länder:

a) eine Überprüfung sensationeller Nachrichten, die Deutschland oder die Schweiz schädigen können,

b) bei aller Wahrung des eigenen Standpunktes und des selbständigen Urteils den positiven Leistungen Deutschlands und der Schweiz in den Zeitungen beider Länder gerecht zu werden und über die inneren Zustände in beiden Ländern sachlich zu berichten.

IV

Es besteht Übereinstimmung darüber, dass die schweizerisch-deutsche Pressekommission bis spätestens Ende Oktober 1937 neuerdings zusammentreten soll.

Luzern, den 17. Juli 1937.

Man wird nicht bestreiten können, dass im Ergebnis der Luzerner Besprechungen ein ausserordentlich weitgehendes Entgegenkommen von schweizerischer Seite in Erscheinung tritt. Umso grössere Verwunderung erweckte ein Versuch des deutschen Delegationschefs, nach bereits erreichter Verständigung über den oben zitierten Wortlaut noch weitere Zugeständnisse zu erhalten; Herr Hack wünschte, dass man die Übereinkunft als im Interesse des europäischen Friedens abgeschlossen bezeichne und dass man schweizerischerseits die Zusicherung erteile, Verdächtigungen der Absichten der deutschen Aussenpolitik zu unterlassen. Die schweizerische Delegation lehnte diese beiden, am Schluss der Beratungen vorgebrachten Zumutungen bestimmt und nicht ohne Schärfe ab; sie verwies zunächst darauf, dass der europäische Friede jedenfalls nicht durch die Schweiz gefährdet sei, und sie erinnerte, dies auch als Antwort auf deutsche Klagen über sensationelle Berichterstattung aus Deutschland, an den Ausgangspunkt des schweizerisch-deutschen Pressekonfliktes: die an und für sich schon höchst sensationellen, blutigen Ereignisse vom 30. Juni 1934 in Deutschland, die über jene Vorkommnisse erfolgte Berichterstattung der schweizerischen Presse und die unmittelbar darauf verfügten Verbote schweizerischer Zeitungen in Deutschland. Die schweizerische Delegation lehnte es in aller Form ab, diesen Ausgangspunkt der bestehenden pressepolitischen Spannungen durch allgemeine Hinweise auf die Sicherung des Friedens verwischen und in Vergessenheit geraten zu lassen. Die von deutscher Seite geltend gemachte Forderung, die Absichten der deutschen Aussenpolitik nicht zu verdächtigen, wurde als unmögliche Zumutung und gänzlich deplacierte «Vertrauenskundgebung auf Vorschuss» kategorisch abgelehnt.

Offenbar in der Absicht, die Besprechung nicht in einem Missklang enden zu lassen, erklärte der Leiter der deutschen Delegation zum Schluss, dass in der nunmehr formulierten Vereinbarung die Voraussetzungen zusammengefasst seien, deren Erfüllung zu einer Aufhebung der Verbote schweizerischer Zeitungen in Deutschland führen könnte. Er stellte dabei vertraulich, aber mit ziemlicher Bestimmtheit in Aussicht, dass bereits für die nächsten Tage mit einer Zulassung der «Neuen Zürcher Zeitung» nach Deutschland gerechnet werden könne.

Soweit das Ergebnis der zweiten schweizerisch-deutschen Pressebesprechung vom 17. Juli 1937 in Luzern.V

Unter Ziff. II der Vereinbarung von Luzern vom 17. Juli 1937 wurde die Ratifizierung durch den Verein der Schweizer Presse einerseits und den Reichsverband der deutschen Presse andererseits ausdrücklich vorgesehen. Schweizerischerseits bestand die Absicht, die Luzerner Übereinkunft dem Zentralvorstand und der Präsidentenkonferenz auf Ende August 1937 zur Genehmigung vorzulegen.

In der Zeit zwischen dem 17. Juli und Ende August 1937, d. h. innerhalb des verhältnismässig kurzen Zeitraumes von rund sechs Wochen, nahmen nun aber die Dinge einen Verlauf, der eine Ratifizierung des Luzerner Übereinkommens durch die schweizerischen Presse-Instanzen empfindlich gefährden musste. Als Zentralvorstand und Präsidentenkonferenz am 27. und 28. August 1937 in Bern zusammentraten, sahen sie sich in der Frage der schweizerisch-deutschen Pressebesprechungen vor der folgenden Situation:

1. In der ersten Hälfte des August 1937 hatte ein ausserordentlich scharfer Pressekonflikt zwischen England und Deutschland die pressepolitischen Beziehungen zu den Berliner Stellen ganz allgemein gespannter gestaltet. Wenn auch der englisch-deutsche Zwischenfall mit seinen gegenseitigen Ausweisungen die Beziehungen zwischen der deutschen und der schweizerischen Presse nicht direkt berührte, so tat er es doch mittelbar. Der «Angriff», das massgebende nationalsozialistische Parteiblatt Berlins, dessen Chefredaktor übrigens der deutschen Delegation bei der Konstanzer Besprechung angehört hatte, richtete gegen die Organisation der Auslandpresse in der deutschen Hauptstadt derart schwere und verallgemeinernde Vorwürfe, dass sich diese Organisation zu energischen Gegenäusserungen veranlasst sah. Auf die ganz selbstverständliche Einladung, für seine schwerwiegenden Anschuldigungen gegen die Auslandskorrespondenten in Berlin den Beweis anzutreten, trat der «Angriff» überhaupt nicht ein. Der von einem massgebenden deutschen Blatt in dieser Weise attackierten Presseorganisation in Berlin gehören auch die schweizerischen Berliner Korrespondenten an. Es war ganz klar, dass dieser ganze Zwischenfall und die Art und Weise, wie er deutscherseits aufgezogen und behandelt wurde, den Verein der Schweizer Presse zu grösster Vorsicht gegenüber allfälligen Presse-Abmachungen mit Deutschland mahnen musste, und zwar ganz abgesehen von allgemeinen Erwägungen schon mit Rücksicht auf die berufliche Solidarität mit den Berliner Kollegen, die ebenfalls dem Verein der Schweizer Presse angehören.

2. Noch schwerer fiel ins Gewicht ein anderer Zwischenfall: Am 13. August 1937 erschien, wiederum im «Angriff», ein redaktioneller Artikel, der in einer Polemik gegen die «Wiener Reichspost» und die Basler «National-Zeitung» auf die zwischen Deutschland und Österreich sowie zwischen der deutschen Presse und schweizerischen Pressedelegierten stattgefundenen Besprechungen anspielte und in diesem Zusammenhang von einem Übereinkommen» sprach, das «von der Reichsregierung mit den Ländern Schweiz und Österreich getroffen wurde, um einer unsachgemässen und tendenziösen Berichterstattung vorzubeugen». Dieser Artikel enthielt, ganz abgesehen von der Verletzung der im Interesse der Sache vorläufig zugesicherten Diskretion, genau das, wogegen sich die schweizerische Delegation anlässlich der Besprechungen vom 17. Juli 1937 in Luzern verwahrt hatte. Es lag auf der Hand, dass dieses Verhalten des «Angriff» das Vertrauen auf schweizerischer Seite gegenüber dem deutschen Verhandlungspartner erheblich beeinträchtigen musste.

3. Gegen Ende August 1937 erhob sich zwischen der deutschen und der schweizerischen Presse eine ziemlich scharfe Auseinandersetzung über den Ausbau der deutschen Auslandsorganisationen in der Schweiz. Es handelte sich damals um die noch heute nicht völlig abgeklärten Proklamationen des Gauleiters Bohle, welcher für die deutschen Parteivertreter in der Schweiz in irgend einer Form diplomatische Rechte in Anspruch nahm. Es war damals mit Bestimmtheit zu erwarten, dass auf diesem Gebiet zwischen der schweizerischen und der deutschen Presse Diskussionen einsetzen würden, welche die allgemeine Atmosphäre für schweizerisch-deutsche Pressebesprechungen höchst nachteilig beeinflussen mussten.

4. Ausser den unter Ziff. 1 bis 3 hievor genannten Störungsfaktoren ist zu erwähnen, dass am selben Tag, da in Luzern die schweizerisch-deutsche Pressebesprechung stattfand, nämlich am 17. Juli, gegenüber der schweizerischen Presse in Konstanz scharfe Beschlagnahmungsmassnahmen durchgeführt wurden, ohne dass hiefür von deutscher Seite eine Begründung gegeben wurde. In diesen Zusammenhang gehören auch sehr unfreundliche, in ihrer verallgemeinernden Art ungerechte Vorwürfe des deutschen Konsuls Falkenhausen anlässlich einer Feier der deutschen Kolonie in St. Gallen an die Adresse der schweizerischen Presse, die ganz allgemein und ohne Vorbehalt der lügenhaften Berichterstattung aus dem Deutschen Reich bezichtigt wurde.

Im Hinblick auf die vorstehend umschriebene Sachlage sah sich der Zentralvorstand und hierauf auch die Präsidentenkonferenz des Vereins der Schweizer Presse veranlasst, die Ratifizierung des Protokolls von Luzern bis auf weiteres zu vertagen und an die deutschen Delegation über verschiedene Punkte Rückfragen zu stellen. Dies geschah durch Schreiben vom 10. September 1937 an den Pressebeirat der deutschen Gesandtschaft, Herrn Hack, das hier in seinem vollen Wortlaut wiedergegeben wird:

Bern, den 10. September 1937.Herrn Wilhelm Hack, Pressebeirat der deutschen Gesandtschaft, Bern.

Sehr geehrter Herr Hack,

Höflich bezugnehmend auf meine mündliche Mitteilung vom 30. August a. c. gestatte ich mir, den Standpunkt des Zentralvorstandes und der Präsidentenkonferenz des Vereins der Schweizer Presse in der Frage der Ratifikation der Vereinbarungen von Luzern vom 17. Juli 1937 wie folgt zur Kenntnis zu bringen:

Zentralvorstand und Präsidentenkonferenz vom 27./28. August 1937 haben beschlossen, die in der Vereinbarung von Luzern vom 17. Juli a. c. ausdrücklich vorbehaltene Ratifizierung zu vertagen aus folgenden Erwägungen:

1. Der Pressekonflikt, der sich im Verlauf des August zwischen der deutschen und der englischen Presse abgespielt hat, zeitigt, wenn er durch die hier in Frage stehenden Pressebesprechungen direkt nicht berührt, unvermeidlicherweise indirekte Rückwirkungen. Sie liegen darin, dass die ausserordentlich scharfen und weittragenden Vorwürfe des «Angriff» gegen die in Berlin tätigen Ausländskorrespondenten ihrer allgemeinen Fassung zu Folge auch die schweizerischen Korrespondenten treffen mussten, wie auch die Weigerung des «Angriff», auf den Wunsch der Organisation der Auslandspresse in Berlin nach Vorlage der Beweise einzutreten. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die in Berlin tätigen schweizerischen Pressekorrespondenten in ihrer Mehrzahl auch dem Verein der Schweizer Presse angehören, kann der Verein der Schweizer Presse an der durch den erwähnten Konflikt entstandenen gespannten Lage nicht achtlos vorbei gehen, sondern er erachtet eine Abklärung der Situation auch im Interesse einer Gesundung der schweizerisch-deutschen Pressebeziehungen als wünschbar und notwendig.

2. Wie Sie sich erinnern werden, wurde anlässlich der Besprechung in Luzern vom 17. Juli 1937 schweizerischerseits ausdrücklich festgestellt und deutscherseits anerkannt, dass die Bemühungen um eine Entspannung der schweizerisch-deutschen Pressebeziehungen nicht auf derselben Linie behandelt und beurteilt werden könnten wie die kürzlich zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich getroffene Presseübereinkunft. Trotzdem veröffentlichte der «Angriff» vom 13. August 1937, Nr. 188, auf Seite 7 einen Artikel: «Eine vollfette Ente», in welchem die Rede war, von einem «Übereinkommen, das von der Reichsregierung mit den Ländern Schweiz und Österreich getroffen wurde, um einer unsachgemässen und tendenziösen Berichterstattung vorzubeugen». Diese Darstellung des «Angriff» fällt nun aus dem Grunde schwer ins Gewicht, weil sie dem ganzen Charakter der bisherigen Pressebesprechungen zwischen deutschen und schweizerischen Presseorganen direkt widerspricht, weiterhin deshalb, weil die Redaktion des «Angriff» an der ersten Besprechung vom 27. Februar 1937 in Konstanz vertreten war und weil die in Frage stehende Zeitung allgemein als ein Blatt betrachtet wird, das dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda persönlich nahe steht. Man wird deutscherseits unter solchen Umständen verstehen müssen, dass die Frage, welche Auslegung die für die Pressepolitik zuständigen Stellen den bisher stattgefundenen Besprechungen und ihren Ergebnissen zu Teil werden lassen, vorgängig einer Ratifizierung der Vereinbarung von Luzern einer Abklärung bedarf.

3. In Hinblick auf die gegen Ende August entstandene Diskussion über die Ausgestaltung der nationalsozialistischen deutschen Auslandsorganisationen haben Zentralvorstand und Präsidentenkonferenz des Vereins der Schweizer Presse sich auf den Standpunkt gestellt, es sei das Ergebnis der Tagung der deutschen Auslandsorganisationen in Stuttgart vom 28. August bis 5. September 1937 abzuwarten; die genannten Instanzen des Vereins der Schweizer Presse erblickten einen Zusammenhang zwischen der Frage der deutschen Auslandsorganisation und der Pressebesprechungen darin, dass eine Wiederauflebung der Diskussion wie sie zu Beginn des Jahres 1936 bei Anlass der Gustloff-Affäre zwischen der schweizerischen und deutschen Presse gewaltet hat, die gesamte Atmosphäre für die Fortführung der Pressebesprechungen äusserst nachteilig beeinflussen müsste.

4. Schweizerischerseits wird eine nähere Präzisierung des in Abschnitt II b enthaltenen Begriffes der «Deutschland feindlich gesinnten Nachrichtenstellen» als notwendig erachtet. Die Entwicklung seit dem 17. Juli 1937 hat gezeigt, dass in diesem Punkte offenbar wesentliche Meinungsverschiedenheiten bestehen. Während der Verein der Schweizer Presse den Kampf gegen die bewusste oder fahrlässige Falschmeldung in die erste Linie stellt, scheint man deutscherseits deutschland-schädliche Nachrichten ins Auge zu fassen, wobei die Frage nach der Wahrheit oder der Unwahrheit der betreffenden Meldung in die zweite Linie gerichtet wird. Die Möglichkeit, dass diese Meinungsverschiedenheiten zu unliebsamen Auseinandersetzungen über die Auslegung der Luzerner Vereinbarung führen, ergibt sich in umso stärkerem Masse, als offenbar, nach den Ausführungen des Reichspressechef Dr. Dietrich vor dem Nürnberger Parteitag zu schliessen, der Begriff der deutschfeindlichen Nachrichtenstelle ausserordentlich weit gespannt wird.

Dies sind die Erwägungen, welche die zuständigen Instanzen des Vereins der Schweizer Presse veranlasst haben, die Genehmigung der Vereinbarungen von Luzern vom 17. Juli 1937 zu vertagen; der Verein der Schweizer Presse muss umso mehr Gewicht auf die Abklärung der hier aufgeworfenen Frage legen, als die seit den Sitzungen vom 27./28. August 1937, nämlich am 8. und 9. September 1937 vor dem Reichsparteitag in Nürnberg erfolgten Ausführungen des Herrn Reichsminister Dr. Göbbels, Alfred Rosenberg und Reichspressechef Dr. Dietrich, die zur Zeit in Deutschland herrschenden Auffassungen über die demokratische Staatsform im allgemeinen und die Pressefreiheit im besondern, die schweizerische Presse zwingen, ihren grundsätzlichen Standpunkt neuerdings mit aller Bestimmtheit und Konsequenz zu wahren.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Hack, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung!

Im Auftrag des Zentralvorstandes des Vereins der Schweizer Presse

der Delegierte für internationale Angelegenheiten

sig. Feldmann.

Auf dieses Schreiben ist bis zur Abfassung des vorliegenden Memorials, d. h. bis zum 27. Dezember 1937, eine schriftliche Antwort nicht eingetroffen. Dagegen hat am 14. Oktober 1937 auf Wunsch des Herrn Hack eine Besprechung unter vier Augen mit dem Unterzeichneten Delegierten des V.S.P. für internationale Angelegenheiten stattgefunden, welche zu einer ausserordentlich deutlichen Markierung des gegenseitigen Standpunktes geführt hat. Bei dieser Besprechung verwies der schweizerische Vertreter namentlich auch auf den ungünstigen Eindruck, den gewisse Reden am nationalsozialistischen Parteitag in Nürnberg auf die schweizerische Öffentlichkeit im allgemeinen und die schweizerische Presse im besonderen ausgeübt hätten. Dabei wurde besonders verwiesen auf den Versuch des deutschen Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels, die Demokratie als Vorbereitungsstadium für den Bolschewismus hinzustellen; es war genau die Argumentation, welche von schweizerischer Seite anlässlich der ersten Pressekonferenz in Konstanz als für die Schweiz unannehmbar und untragbar bezeichnet worden war; man stand also schweizerischerseits vor der Tatsache, dass der für die Führung der deutschen Pressepolitik in erster Linie verantwortliche deutsche Minister sich über die von schweizerischer Seite geäusserten Wünsche einfach hinwegsetzte; dies musste umso mehr auffallen, als in Konstanz die deutsche Delegation ausdrücklich anerkannt hatte, dass derartige verallgemeinernde Herabwürdigungen der demokratischen Staatsform die Schweiz treffen müssten, weshalb man auf deutscher Seite inskünftig auf mehr «Nuancierungen» Bedacht nehmen wolle. Diese in Konstanz erteilte Zusicherung durfte deshalb als einigermassen zuverlässig betrachtet werden, weil die deutschen Vertreter teilweise mit dem deutschen Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda in engstem politischen und persönlichem Kontakt stehen. Als der Unterzeichnete Delegierte des V.S.P. auf den Widerspruch zwischen der deutschen Haltung in Konstanz im Februar 1937 und der Rede des deutschen Presseministers in Nürnberg im September 1937 aufmerksam machte, wurde ihm die Antwort zuteil, dass Reichsminister Dr. Goebbels von unseren Besprechungen überhaupt nichts wisse und gar keine Zeit habe, sich mit den schweizerischdeutschen Pressebeziehungen zu befassen. Herrn Hack konnte auf diese Äusserung hin nur mitgeteilt werden, dass angesichts dieser Haltung der massgebenden deutschen Stellen die ganzen Pressebesprechungen für die schweizerische Presseorganisation jedes Interesse einbüssen müssten, da doch offenbar mit einer Aufhebung der gegen schweizerische Zeitungen erfolgten deutschen Zeitungsverbote unter keinen Umständen zu rechnen sei.

Bei der gleichen hier in Frage stehenden persönlichen Besprechung zwischen Herrn Hack und dem Unterzeichneten Delegierten wurde von schweizerischer Seite auch verwiesen auf die Rede des Reichspressechefs der N.S.D.A.P., Dietrich, am Nürnberger Parteitag, die an gehässigen Ausfällen gegenüber dem Gedanken der Pressefreiheit wohl alles in den Schatten stellt, was bisher deutscherseits in dieser Beziehung geäussert wurde. Der Unterzeichnete machte Herrn Hack darauf aufmerksam, dass eine derart vorbehaltlose Diffamierung der Pressefreiheit, wie sie durch Herrn Dietrich erfolgt sei, eine weitere Fortführung der Verhandlungen für die schweizerische Presse ausserordentlich schwierig und delikat gestalten müsse. Auf diesen Hinweis hatte Herr Hack nichts zu erwidern als die Bemerkung, dass man sich innerhalb der Leitung der nationalsozialistischen Partei, der Dr. Dietrich als Parteipressechef angehöre, unmöglich um die schweizerisch-deutschen Pressebesprechungen kümmern könne.

Das einzige Zugeständnis, das von Herrn Hack zu erhalten war, lag in der Anerkennung, dass der erwähnte Artikel im «Angriff» vom 13. August 1937 eine offenbare Entgleisung sei, die nur infolge Abwesenheit des Chefredaktors Schwarz-van Berg habe geschehen können. Der genannte Schriftleiter ist übrigens seither von seinem Posten als Chefredaktor des «Angriff» abberufen worden und hat sich auf eine Weltreise begeben. Ob diese Änderung in der Leitung des «Angriff» mit der erwähnten Entgleisung in Zusammenhang steht, entzieht sich unserer Kenntnis; angesichts der gesamten von den verantwortlichen deutschen Pressestellen eingenommenen Haltung gegenüber den schweizerisch-deutschen Pressebesprechungen ist indessen ein derartiger Zusammenhang nicht sehr wahrscheinlich.VI

In Hinblick auf die vorstehend dargelegte Entwicklung ergibt sich folgende Situation:

1. Die für eine Aufhebung der zwischen der Schweiz und Deutschland bestehenden Zeitungsverbote auf deutscher Seite bestehende Hauptschwierigkeit, Nachrichten über deutsche Verhältnisse nicht nach ihrer tatsächlichen Richtigkeit, sondern nach ihrer «Schädlichkeit» für das deutsche Regime zu beurteilen, bleibt in ihrem vollen Umfange bestehen.

2. Bei den deutschen amtlichen Stellen, welche für die Führung der Pressepolitik des Reiches verantwortlich sind, besteht entweder ausgesprochene Gleichgültigkeit gegenüber den Bemühungen; oder man zeigt zum mindesten nicht die geringste Geneigtheit, in der Frage der Zeitungsverbote irgendwie entgegenzukommen.

3. Zwischen dem deutschen Propagandaministerium und dem deutschen Auswärtigen Amt bestehen in der Führung der Pressepolitik Differenzen und durch eine gewisse Konkurrenz hervorgerufene Spannungen, welche alle Verhandlungen mit Deutschland über Pressefragen formell (hinsichtlich Zuständigkeit) und materiell ausserordentlich erschweren.

4. Die Haltung des deutschen Propagandaministers, des Reichspressechefs der NSDAP am Nürnberger Parteitag, sowie die Ernennung des Herrn Dr. Dietrich zum offiziellen Reichspressechef deuten darauf hin, dass man deutscherseits auf eine Entspannung der Pressebeziehungen zwischen beiden Ländern keinen Wert legt, es sei denn, dass eine solche Entspannung in erster Linie auf Kosten der Bewegungsfreiheit der schweizerischen Presse zu erreichen wäre.

Unter diesen Umständen hält die für die Pressebesprechungen mit Deutschland ernannte Delegation des Vereins der Schweizer Presse eine Weiterführung der in Frage stehenden Verhandlungen als inopportun, wenigstens für so lange, als auf deutscher Seite nicht in vermehrtem Masse ein Entgegenkommen gezeigt wird.

Die Delegation stellt es dem Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse anheim, welche Massnahmen er treffen will, um eine weitere Behandlung des schweizerisch-deutschen Pressekonfliktes, die im Interesse des Landes liegt, unabhängig von den in den vorstehenden Ausführungen dargelegten Verhandlungen sicherzustellen.

1
Ce mémoire est signé: Namens des Zentralvorstandes des Vereins der Schweizer Presse, Der Zentralpräsident: Jean Rubattel. Der Delegierte für internationale Angelegenheiten: M. Feldmann. Der Geschäftsführer: W. Bickel. Il a été vu par Motto, qui a écrit en tête du document: Wichtig! Auswärtiges, 5.1.38, M. Bonna l’a transmis à Frölicher avec l’inscription au crayon: M. Frölicher, 5.1. Bo.
2
E 2001 (D) 1/7.
3
Non reproduites. Sur l’origine des négociations entre journalistes allemands et suisses, cf. cette notice de Frölicher, du 13 juin 1936: Der Presseattaché der Deutschen Gesandtschaft, Herr Hack, teilte uns kürzlich mit, dass er sich bemühe, einen Weg zu finden, um Auswüchse in der Schreibweise der Presse beider Länder soweit als möglich auszumerzen. Der Präsident des Vereins der schweizerischen Presse, Herr Nationalrat Feldmann, habe nun die Anregung gemacht, eine deutsch-schweizerische Pressekommission, die sich aus Berufsvertretern zusammensetzen würde, zu bilden. Diese hätte allfällige Beschwerden zu behandeln und dazu Stellung zu nehmen. Herr Feldmann wird nun die Frage mit seinen Kollegen besprechen und abzuklären suchen, ob diese geneigt sind, seiner Anregung zuzustimmen. Herr Hack, der sich demnächst nach Berlin begibt, wird seinerseits mit dem Propagandaministerium in dieser Sache Fühlung nehmen. Wenn wir auch lebhaft bezweifeln, dass die Redaktoren der Linkspresse der Anregung von Herrn Feldmann beipflichten und sich, falls die Kommission zustande kommt, um deren Meinungsäusserung kümmern werden, so halten wir es doch nicht für ausgeschlossen, dass ein solcher Ausschuss einen günstigen Einfluss auf die Schreibweise der Bürgerlichen Presse ausüben könnte. Herr Feldmann glaubt sogar, wie Herr Hack uns mitteilte, dass die Nationalzeitung sich nach der Stellungnahme der Kommission richten werde. Wir haben daher Herrn Hack geantwortet, dass wir seine Bestrebungen durchaus begrüssen. Er wird uns von dem Ergebnis seiner Besprechung auf dem Propagandaministerium in Kenntnis setzen (E 2001 (D) 1/7). Frölicher a ajouté cette remarque manuscrite: Herr Balsiger ist ebenfalls der Ansicht, dass eine solcher Kommission der Berufsvertreter die Pressekommission entlasten wird. Er teilt aber meine Zweifel, dass unsere Redaktoren, auch die bürgerlichen, mitmachen werden. F. Bonna a porté ce commentaire sur cette notice: Je partage votre scepticisme, mais je suis aussi entièrement d’accord qu’il faut encourager une expérience qui témoigne, en tout cas, du désir d’améliorer les conditions actuelles. M. Motta est de la même opinion. 15.6. Bo.
4
Phrase soulignée par Frölicher, avec cette remarque en marge du paragraphe: Wie in Versailles!