dodis.ch/45637 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P.Dinichert, au Consulat général de Suisse à Budapest1

Anschliessend an unser Schreiben vom 22. d.M.2 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass sowohl dem Volkswirtschaftsdepartement wie auch uns, namentlich aus den Kreisen der Textilindustrie, Beschwerden wegen der Auswirkungen, welche die ungarischen Devisenschutzbestimmungen für unsern schweizerischen Export haben, zugegangen sind. Wir haben auch mit dem Volkswirtschaftsdepartement geprüft, ob eine formelle Grundlage für eine Intervention bei der ungarischen Regierung gegeben sei, mussten uns aber davon überzeugen, dass gegen die in Frage stehenden ungarischen Erlasse von rein rechtlichen Gesichtspunkten aus betrachtet kaum etwas eingewendet werden kann. Wenn der österreichische Gesandte in Budapest im Aufträge seiner Regierung eingeschritten ist3, so konnte er sich, wie Sie anführen, auf einen Präferenzvertrag stützen. Von Interventionen anderer Staaten ist uns nichts bekannt, und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie sich darüber unterrichten wollten, ob inzwischen etwa auch von anderer Seite Vorstellungen bei der ungarischen Regierung erfolgt sind. Wenn somit eine eigentliche Intervention unter den gegenwärtigen Umständen für uns nicht wohl in Frage kommt, dürfte es immerhin nützlich sein, mit den zuständigen ungarischen Stellen in der Angelegenheit in Verbindung zu treten. Das könnte vielleicht in der Form geschehen, dass von Ihnen in offiziöser Weise Auskünfte darüber eingezogen werden, ob beabsichtigt ist, die in Rede stehenden Massnahmen noch weiterhin beizubehalten, bei welchem Anlasse Sie anführen könnten, in welcher wenig billigen und rücksichtsvollen Weise die Devisenvorschriften zur Förderung des ungarischen Exportes ausgenützt werden. Sie könnten dabei darauf hinweisen, dass berücksichtigt werden sollte, dass der Handelsverkehr auf Grundsätzen der Gegenseitigkeit fusse, die in loyaler Weise zur Durchführung gelangen müssen, wenn nicht die handelsvertraglichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten Schaden nehmen sollen.

Nachdem die Behandlung fiskalischer Fragen in die Zuständigkeit des Politischen Departements fällt, haben wir uns mit dem Volkswirtschaftsdepartement darin verständigt, dass die Angelegenheit der ungarischen Devisenvorschriften, obschon sie namentlich den schweizerisch-ungarischen Handelsverkehr beeinflusst, vom Politischen Departement weiter verfolgt wird.

1
Lettre (Copie): E 2001 (C) 3/164. Paraphe: YI.
2
Non reproduit.
3
Cf. lettre du Consul de Suisse à Budapest à la Division du Commerce, du 18 août 1931 (E 2001 (C) 3/164).