dodis.ch/45434  Der Vorsteher des Militärdepartements, K. Scheurer, an den Vorsteher des Politischen Departements, G. Motta1

Völkerbund. 9. ordentliche Session der Völkerbundsversammlung

In Antwort auf Ihre Anfrage vom 26. Juli 19282 beehren wir uns, Ihnen eine Ausfertigung des Berichtes zuzustellen, den uns die Generalstabsabteilung erstattet hat3. Der Bericht gibt uns zu weitern Bemerkungen nicht Anlass. Wir fügen ferner bei ein Memorial betreffend Convention über den internationalen Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, das von Herrn Oberst Züblin, dem Mitarbeiter der Generalstabsabteilung für die Völkerbundsfragen, ausgearbeitet worden ist4.

Was die Anregung der Generalstabsabteilung in ihrem Berichte vom 9. August5 anbetrifft, den Obersten Züblin in Zürich der Abordnung zuzuteilen, die an der nächsten Völkerbundsversammlung unser Land vertreten wird, so möchten wir folgendes bemerken:

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die mit der Abrüstung zusammenhängenden Beschlüsse des Völkerbundes für uns eines Tages sehr grosse Bedeutung erlangen können. Sachlich können wir jeder Rüstungsbeschränkung ruhig entgegensehen; unsere militärischen Einrichtungen gehen in Bezug auf Abrüstung weit über das hinaus, was der Völkerbund in absehbarer Zeit wird beschliessen können. Formell steht aber die Sache anders. Wird der Abbau in der Weise durchgeführt, dass die Zahl der auszubildenden Soldaten oder die Summe der auf das Wehrwesen verwendeten Gelder vermindert wird, so kommen wir in eine äusserst schwierige Lage. Mit Rücksicht auf Ausland und Inland sollten wir mitmachen, unsere eigenartigen Verhältnisse erlauben uns das aber nicht.

Wir verzichten darauf, diese Ansicht hier näher zu begründen, wir haben das schon mehrfach getan. Wir wiederholen sie nur, um zu zeigen, dass wir uns in einer Stellung befinden wie sozusagen kein anderes Land. Deswegen hat die Abrüstung für uns ihre besondere Bedeutung und wir haben allen Anlass, die Entwicklung, die sie nimmt, genau zu verfolgen. Das legt ganz von selbst den Gedanken nahe, jemanden zu beauftragen, sich dieser Aufgabe besonders anzunehmen, sowohl während der Völkerbundsversammlung als namentlich auch in der Zwischenzeit. Schon nur die Bewältigung der immer wachsenden Papierflut verursacht eine solche Arbeit, dass sie mit den uns und, wie wir denken, auch Ihnen zur Verfügung stehenden Kräften nicht bewältigt werden kann. Wir sind schon lange überzeugt, dass früher oder später die Folgerung aus dieser Erkenntnis gezogen werden muss.

Ob der Augenblick jetzt gekommen ist, mag fraglich erscheinen. Wir möchten Sie aber bitten, die Sache zu untersuchen. Wir stehen zur nähern Erörterung der Angelegenheit jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.6

1
Schreiben (Kopie): CH-BAR#E2001C#1000/1535#575* (B.56.13.2), DDS, Bd. 9, Dok. 417, dodis.ch/45434.
2
Schreiben von P. Dinichert an K. Scheurer vom 26. Juli 1928, CH-BAR#E27#1000/721#23380* (12.B.1.c)
3
Bericht vom 9. August 1928, CH-BAR#E2001C#1000/1535#575* (B.56.13.2). Die Generalstabsabteilung nahm darin Stellung zu den einzelnen Punkten von Kapitel 4, Réduction des armements, aus dem Rapport à la 9e session ordinaire de l’Assemblée de la Société des Nations sur l’œuvre du Conseil, sur le travail du Secrétariat et sur les mesures prises pour exécuter les décisions de l’Assemblée, in: SdN, Journal Officiel, Suppl. spec. Nr. 64, S. 214ff).
4
Studie Waffenfabrikation von A. Züblin vom 16. Februar 1928, nicht ermittelt.
5
Vgl. Anm. 3.
6
Vgl. dazu auch den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die neunte Völkerbundsversammlung vom 14. Dezember 1928, dodis.ch/54258.