dodis.ch/45130  Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, W. Stucki, an den Chef der Abteilung für Auswärtiges des Politischen Departements, P. Dinichert1

Völkerbund. Kontrolle des Waffen- und Munitionshandels

Bezugnehmend auf unsere frühern Korrespondenzen in dieser Angelegenheit beehren wir uns, Ihnen beiliegend Kopien von Vernehmlassungen der beiden in der Schweiz hauptsächlich interessierten Firmen, der Schweizerischen Industrie-Gesellschaft in Neuhausen und der Patronenfabrik AG, Solothurn, zu übermitteln2. Mit dem Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins, der uns diese Eingaben zugestellt hat, sind wir der Auffassung, dass vom wirtschaftlichen Standpunkt aus die Ratifikation des Abkommens nicht nur keine Vorteile zeitigt, sondern gegenteils ernsthaften Bedenken ruft. Wir begreifen aber vollkommen, dass für die Frage, ob die Schweiz ratifizieren soll oder nicht, auch andere als wirtschaftliche Erwägungen massgebend oder gar ausschlaggebend sein dürften, sodass wir uns darauf beschränken, Ihnen die Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise zur Kenntnis zu bringen.

Jedenfalls scheint es uns angezeigt, mit der Beschlussfassung über die Frage der Ratifikation solange zuzuwarten, als wir nicht wissen, wie sich die grosse Mehrzahl der andern beteiligten Staaten zu diesem Problem stellt.

Dem eidg. Militärdepartement geben wir von diesem Schreiben, sowie von den darin erwähnten Eingaben aus Neuhausen und Solothurn durch Abschrift Kenntnis.

1
Schreiben: CH-BAR#E2001C#1000/1535#590* (B.56.13.7.2), DDS, Bd. 9, Dok. 113, dodis.ch/45130.
2
Schreiben der Schweizerischen Industrie-Gesellschaft an das Sekretariat des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller vom 14. Oktober 1925, dodis.ch/54139 und Schreiben der Patronenfabrik Solothurn an das Sekretariat des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller vom 23. Oktober 1925, dodis.ch/54140.