dodis.ch/43257 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 17. März 19141

1293. Jungägypter in der Schweiz

Ende Oktober vergangenen Jahres beschwerte sich die Firma Gebrüder Sulzer in Winterthur darüber, dass ihr von Seiten der ägyptischen Regierung aus politischen Gründen die Zuerkennung einer bedeutenden Bestellung, für welche sie mit der vorteilhaftesten Offerte submissioniert hatte, vorenthalten werde. Es handle sich um die Installation einer grossartigen Bewässerungsanlage mit Pumpwerk in Baltim, d. h. um einen Auftrag im Gesamtwerte von ca. 47i Millionen Franken. Der Unterstaatssekretär für öffentliche Bauten Mr. Mac Donald habe sich auch entschieden für den Zuschlag an die Schweizerfirma ausgesprochen, stosse aber auf Widerstand von Seiten der Regierung bezw. von Seiten Lord Kitcheners, des allmächtigen Vertreters Gross-Britanniens bei derselben; dieser Widerstand werde damit begründet, dass man den Herren Gebrüder Sulzer keinen Auftrag geben sollte, weil sie einem Staate angehören, der den Bestrebungen der in der Schweiz weilenden revolutionären Elemente Ägyptens durch sein passives Verhalten Vorschub leiste. (Nicht unerwähnt soll indessen der Umstand bleiben, dass der Hauptkonkurrent des schweizerischen Hauses eine englische Firma war.)

In einer Konferenz zwischen Herrn Bundesrat Motta, als stellvertretendem Chef des Politischen Departements, dem Chef der Handelsabteilung des Handels- und Industriedepartements, dem Sekretär des Politischen Departements und Herrn Dr. Sulzer, wurde beschlossen, zunächst die schweizerische Gesandtschaft in Paris zu beauftragen, durch Vermittlung des Ministeriums des Äussern, die Intervention der französischen diplomatischen Agentur in Kairo anzustreben, da der dortige Vertreter von Gebrüder Sulzer unter französischem Schutz stand. Ihre Bemühungen und diejenigen des Politischen Departements in Kairo und London hatten dann zur Folge, dass die Entscheidung wegen Vergebung der Lieferungen und Arbeiten zunächst verschoben und dass letztere schliesslich trotz allem den Herren Gebrüder Sulzer endgültig zugeschlagen wurden. Dieses günstige Ergebnis scheint übrigens auch zu einem guten Teil der tatkräftigen Wahrnehmung der schweizerischen Interessen durch den französischen Gesandten in Kairo zu verdanken zu sein. Diese Aufgabe wurde dem Vertreter der französischen Republik zwar dadurch erleichtert, dass sich unter den Konkurrenten der Schweizerischen Firma keine Franzosen befanden und er daher auf eigene Landsleute keine Rücksichten zu nehmen hatte. Das Politische Departement beauftragte denn auch den Gesandten in Paris, der französischen Regierung den Dank für die wirkungsvolle Unterstützung ihrer Organe auszusprechen.

Was nun die Stellung der Jung-Ägypter in der Schweiz und des fernem die vom ägyptischen Unterrichtsministerium eingesetzte Mission scolaire, deren Mitglieder geradezu als Spitzel denunziert wurden, anbetrifft, so seien zusammenfassend aus dem eingehenden Berichte der Bundesanwaltschaft vom 4. Februar lfd. Js.2 folgende Hauptpunkte hervorgehoben:

1. Gegen die ägyptische Mission scolaire lässt sich sozusagen nichts Vorbringen, was auf eine Spitzeltätigkeit schliessen liesse; sie vertritt weniger die Regierung als die Eltern der ägyptischen Studenten, bezw. Gymnasiasten. Selbst der Anführer ihrer Gegner, El Dardiry, konnte absolut nichts positives gegen sie Vorbringen. Nur aus der Aussage des Hassan Kemel Choukry in Neuenburg scheint hervorzugehen, dass die Kommission vielleicht auch über andere junge Leute als nur Pflegebefohlene Erkundigungen eingezogen hat.

2. Eine im juristischen Sinne «anarchistische» Tätigkeit oder Propaganda der Jungägypter lässt sich nicht nachweisen; das ägyptische Ministerium scheint politische Opposition und scharfe Kritik mit diesen Begriffen zu verwechseln.

3. Es ist richtig, dass Mohamed Fahmy, Präsident des «Comité de la jeunesse égyptienne», als Privatdozent an der Universität Genf zugelassen ist und ein Kolleg über das Thema: «Situation internationale de l’Egypte» angekündigt hat, doch lässt sich über den Inhalt dieses Kolleges nichts sagen, da es, mangels Zuhörer, gar nicht gelesen wird. Die von Mohamed Fahmy dem Friedenskongresse im Jahre 1912 unterbreitete Schrift: «La vérité sur la question d’Egypte» enthält heftige Angriffe nicht nur gegen die ägyptische, sondern namentlich auch gegen die englische Regierung und gegen Lord Kitchener im besonderen; sie fasst das Programm des «Comité permanent de la jeunesse égyptienne en Europe», deren Präsident der Verfasser ist, folgendermassen zusammen: «Délivrance de la tutelle britannique, régime constitutionnel, autonomie nationale basée sur les traités internationaux, éclairer l’opinion mondiale par la presse, par les conférences et les congrès, sur les aspirations de l’Egypte, sur sa situation politique et sur les visées égoïstes de l’Angleterre». Im ganzen genommen enthält die in Frage stehende Schrift Angriffe gegen die Okkupation Ägyptens durch Gross-Britannien, wie man sie auch sonst in der Tagespresse zu lesen bekommt; sie ist auch schon bald zwei Jahre alt, so dass sie kaum zum Ausgangspunkt von Massnahmen gegen den Verfasser dienen könnte.

4. Die Mitglieder der «mission scolaire» haben sich aus Anlass der Untersuchung nicht darüber beklagt, dass sie bedroht oder sonst belästigt worden wären.

5. Über die Persönlichkeit des Mohamed Farid oder Mohemed Ferid, gegen welchen früher von Seiten der ägyptischen Regierung in offiziöser, nicht aber in offizieller Weise Beschwerde geführt worden war, ist zu sagen, dass er bald in Genf, bald in Paris wohnt und als «Président du parti nationaliste égyptien» mit den «Comités des Jeunes Egyptiens» in Kontakt steht; auch mit türkischen Gesinnungsgenossen scheint er in Beziehungen zu stehen. Offenbar spielt er eine politische Rolle; welche, ist nicht sehr klar.

In Übereinstimmung mit dem Justiz- und Polizeidepartement geht auch das Politische Departement mit den von der Bundesanwaltschaft aufgestellten Schlussbemerkungen einig. Seinem Antrage gemäss wird beschlossen:

1. Durch das Politische Departement ist die Note des ägyptischen Ministeriums des Äussern vom 13. Dezember 1913 nach dem von ihm vorgelegten Entwürfe zu beantworten3.

2. Der ägyptische Student El Dardiry ist wegen seines Verhaltens, unter Androhung der Ausweisung, ernstlich zu verwarnen.

3. Die Polizeibehörden von Genf sind einzuladen, auf das Treiben des Mohamed Fahmy und des Mohamed Farid ein wachsames Auge zu haben und allfällige Machenschaften von Seiten dieser Ausländer, die geeignet wären, die guten Beziehungen der Schweiz zu auswärtigen Staaten zu trüben, der Bundesanwaltschaft zu melden.

4. Die Polizeibehörden von Genf, Lausanne und Neuenburg sind aufzufordern, der Tätigkeit der ägyptischen «mission scolaire» ihre Aufmerksamkeit zu widmen; sollte diese Tätigkeit den Charakter einer polizeilichen und namentlich einer politischen Ausspionierung der ägyptischen Studenten in der Schweiz, im besonderen solcher junger Leute, in ihrer Obhut nicht anvertraut sind, annehmen, so wäre dies unverzüglich der Bundesanwaltschaft zu melden; handelt die «mission scolaire» dagegen nur im Sinne eines väterlichen oder vormundschaftlichen Aufsichtsorganes, zum Zwecke der Wahrung der materiellen und geistigen Interessen der ihr anvertrauten Jünglinge, so dürfen deren Bestrebungen im Gegenteil von den kantonalen Behörden unterstützt werden.

1
E 1004 1/255. Abwesend: Müller.
2
E 2001 (A), Archiv-Nr. 84.
3
Beide Schreiben in: E 2001 (A), Archiv-Nr. 84.