dodis.ch/43224 Aufzeichnung des Bundespräsidenten und Vorstehers des Politischen Departementes, E. Müller1

Der deutsche Gesandte von Romberg kommt nochmals, um mir zu sagen, dass er von seiner Regierung die Mitteilung erhalten habe, dass in Rom keine Geneigtheit bestehe, die drei Vorbehalte fallen zu lassen. Romberg legt vom deutschen Standpunkt aus Gewicht darauf, dass die vom Bundesrat verfügte Herabsetzung der Taxen nicht rückgängig gemacht werde. Er stellt die Frage, was geschehen solle, wenn die Ratifikation nicht zu Stande komme. Ob wir dann nicht wenigstens mit Deutschland ratifizieren würden? Das könnte von Deutschland benützt werden, um auf Italien einen Druck auszuüben.

Ich sprach meine Bedenken gegen ein solches Procedere aus. Unser Parlament habe den Vertrag unter der Voraussetzung genehmigt, dass derselbe mit Deutschland und Italien abgeschlossen werde. Man würde schwerlich einen Zustand wünschen, bei dem gegenüber dem einen Kontrahenten alles im Ungewissen bleiben würde. Es wäre meines Erachtens dann wohl vorzuziehen, wenn Deutschland und die Schweiz für sich einen Vertrag abschliessen würden, wobei dann gewissen mehr formalen Einwendungen Rechnung getragen und Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, die seither zu Tage getreten seien, beseitigt werden könnten.

Romberg lehnt diesen Gedanken nicht ab; bemerkt aber doch, dass auch dieser Zustand nicht befriedigen könnte, weil dann Italien die Vorteile des alten und mit Bezug auf die Taxermässigung auch die des neuen Vertrages zukommen würden.

Wir sprachen dann noch über die Frage, ob im Falle eines Beharrens von Italien auf seinem Standpunkt ein latenter Zustand für einige Zeit bestehen bleiben könne, oder ob diesem Zustand in irgend einer Weise ein Ende gemacht werden müsse. Etwas Bestimmtes kommt dabei nicht heraus; ich sagte nur, dass wir nichts überstürzen werden, solange Aussicht auf eine befriedigende Lösung bestehe, dass aber die Sache einmal ein Ende werde finden müssen. Auf die Dauer könnten diese Verhältnisse nicht im Ungewissen bleiben, das würde sich beim ersten Anlass einer Meinungsverschiedenheit sofort ergeben.

Italien solle sagen, was es wolle. Wenn seine Absicht sei, den Vertrag nicht zu Stande kommen zu lassen, so solle es das doch lieber gleich erklären. Jetzt suche man umsonst nach einer Erklärung für sein sonderbares Verhalten. Dieses Verhalten sei für uns geradezu verletzend. (Romberg: auch für uns ist es das.) Wenn die Sache bekannt werde, so werde man sicher etwas Anderes noch dahinter suchen. Das alte Misstrauen werde geweckt. Bei künftigen Verhandlungen etc.

Romberg meint, dass man nichts Anderes hinter der Sache zu suchen brauche, als Rücksichten innerer Politik. Über das Benehmen der Italiener äussert er sich wiederholt ziemlich abfällig. Auch Deutschland sei von Italien in dem Glauben verletzt worden, dass durch den Notenwechsel die Ansprüche wegen der Verzögerung erledigt seien. Er empfindet die jetzt erhobenen Schwierigkeiten höchst unangenehm.

Romberg verreist nun heute Nachmittag nach Berlin zu mündlicher Aussprache. Beim Abschied bemerkt er noch, es wäre doch noch wohl zu erwägen, ob es ratsam sei, den ganzen Vertrag zu riskieren oder ob es nicht vorzuziehen wäre, die Italiener ihre Vorbehalte machen zu lassen und diesen Vorbehalten unsere Gegenvorbehalte entgegenzusetzen. Es sei zwar noch fraglich, ob Italien solche Gegenvorbehalte zulassen würde, worauf ich sage, dann wäre es eben klar, dass Italien den Vertrag zu Fall bringen will. Denn wenn Italien das Recht beansprucht, Vorbehalte zu Protokoll zu geben, so wird es uns doch wohl dasselbe Recht einräumen müssen! In der Hauptsache aber wollen wir nun zuerst die Antwort von Italien abwarten. Vorbehalte über Punkt 1 und 2 würde man à la rigueur zulassen können; über Punkt 3 liege die Sache anders. Der sei nach unserer Ansicht durch den Notenwechsel erledigt.

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E 53, Archiv-Nr. 250.