dodis.ch/42919 Der Chef der Handelsabteilung, A. Eichmann, an die Maschinenfabrik Oerlikon1

handschriftlich

Zur Beantwortung Ihres Briefes vom 24. vr. Mts.2 beehren wir uns, Ihnen hiemit ein Exemplar des Schweiz.-russischen Niederlassungs- und Handelsvertrages vom 26. Dezember 1872 zu übersenden.

Dieser Vertrag enthält, wie sie bemerken werden, keine besondere Zollvereinbarungen; beide Staaten sichern sich bloss die Rechte der meistbegünstigten Nation zu und auch dies bloss in bedingter Form. Nach bisheriger Praxis haben sich aber die beiden Länder stets alle Zollbegünstigungen ohne weiteres eingeräumt, die sie dritten Staaten in besonderen Tarifverträgen zugestanden haben.

Mit dem Inkrafttreten des neuen deutsch-russischen Vertrages, d. h. voraussichtlich vom 1. März 1906 an, werden daher die Zölle, die in diesem Vertrage für die Einfuhr deutscher Produkte in Russland festgesetzt sind, auch auf Schweiz. Waren Anwendung finden.

Es ist von Seite der Schweiz schon zu wiederholten Malen der Versuch gemacht worden, mit Russland einen Zollvertrag abzuschliessen, jedoch bis jetzt ohne Erfolg. Unsere handelspolitische Stellung ist diesem Lande gegenüber für ein solches Ziel die denkbar ungünstigste: wir führten aus Russland 1903 insgesamt für 69 Millionen Franken Produkte ein, davon für 63 Millionen Franken Getreide und Hülsenfrüchte, für deren Bezug die Schweiz auf Russland angewiesen ist. Der Zoll von 30 Rappen, der in unserem Tarif für diese Erzeugnisse angesetzt ist, kommt einer blossen Kontrollgebühr gleich und ist zu Unterhandlungszwecken völlig unverwendbar. Anderseits führen wir nach Russland meistens Industrieprodukte aus, unter denen sich nur ganz wenige befinden, die Russland vorwiegend aus der Schweiz bezieht, für die es also Konzessionen machen könnte, ohne dass dieselben in erster Linie ändern Staaten, vorab Deutschland, zu gute kämen.

Die Schweiz wird sich daher bis auf weiteres für die Einfuhr in Russland mit der Meistbegünstigung begnügen müssen; eine Kündigung des bestehenden Vertrages würde voraussichtlich nur dazu führen, dass schweizerische Provenienzen den Ansätzen des russischen Generaltarifes unterworfen würden3.

1
Schreiben (Kopie): E 13 (B)/250.
2
Die Maschinenfabrik Oerlikon erkundigte sich, ob Russland gegenüber der Schweiz, wie das gegenüber Deutschland gerade geschehen war, den Zoll für elektronische Produkte erhöhen werde (E 13 (B)/250).
3
Am 30. April 1914 erkundigte sich der russische Gesandte in Bern in sehr vertraulicher Weise beim Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, E. Schulthess, ob die Schweiz zum Abschluss eines Handelsvertrages mit Russland geneigt sei. Schulthess notierte sich am 1. Mai 1914: Von der Mitteilung der russischen Gesandtschaft vom 30. April 1914 hat der Vorsteher des Handelsdepartementes in der Sitzung des Bundesrates vom 1. Mai Kenntnis gegeben. Der Bundesrat hat beschlossen, dass grundsätzlich die Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen zu geben sei. Man erwarte weitere Eröffnungen. Protokolliert wurde nichts. Am 22. April 1914 gab Bundespräsident Hoffmann in einem Aide-mémoire an die russische Gesandtschaft Kenntnis von der Haltung des Bundesrates (E 13 (B)/250).