dodis.ch/42542
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 février 18941

748. Reorganisation des Bundesrates

Die Beratung über das vom Departement des Innern vorgelegte Fragenschema betreffend Reorganisation des Bundesrates wird fortgesetzt.

Massnahmen zu möglichster Sicherung der Kontinuität in der Geschäftsführung des Präsidialdepartements.

Herr Bundesrat Schenk: Die Frage, die Amtsdauer des Bundespräsidenten zu verlängern, ist in der früheren Beratung bereits gestreift worden. Der Rat hat sich sagen müssen, dass ein dahinzielender Vorschlag weder bei der Bundesversammlung noch beim Volke auf eine günstige Aufnahme rechnen könnte.

Das Departement des Auswärtigen hat in seinem Berichte sehr viel Gewicht auf die Kontinuität der Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten gelegt. Wenn auch die Schilderungen des Herrn Droz über die Vorteile der Errichtung eines besondern Departements des Auswärtigen als unzutreffend und übertrieben angesehen werden müssen, wie bei früheren Verhandlungen schon auseinandergesetzt worden ist, und wenn die Bedeutung unserer auswärtigen Angelegenheiten sich nicht vergleichen lässt mit derjenigen anderer Staaten, so soll doch soweit als möglich der vom Departement aufgestellten Forderung Rechnung getragen werden.

Für die Wahrung der Kontinuität trägt bei uns schon einigermassen bei, dass wenn auch der Bundespräsident als zukünftiger Leiter der politischen Abteilung alle Jahre wechselt, der Bundesrat, welcher an der Behandlung der politischen Angelegenheiten Anteil nehmen soll, sehr stabil ist, während in ändern Regierungen ausserordentlich viele Ministerwechsel und Wechsel in der Person des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Vorkommen.

Als zur Sicherung der Kontinuität der Geschäftsbehandlung dienliche Mittel werden von Herrn Schenk bezeichnet:

1) eine gute und vollständige Registratur, in welcher nicht bloss alle eingegangenen Aktenstücke und die hierseitigen Berichte und Minuten leicht zu finden sind, sondern in welcher auch die Aufzeichnungen über Besprechungen des Bundespräsidenten mit den fremden Gesandten aufbewahrt werden;

2) der erste Beamte der Abteilung soll so wenig als möglich wechseln und eine hervorragende Kraft sein. Derselbe soll daher so honoriert werden, dass er nicht das Bedürfnis empfindet, seine Stelle zu verlassen;

3) der Bundesrat soll fortwährend vom Gang der politischen Geschäfte in Kenntnis gesetzt werden. Hierin hat es lange Zeit sehr gefehlt; es ist seit einiger Zeit besser geworden, soll aber noch besser werden;

4) es wäre zweckmässig, wenn der Bundespräsident mit dem Vicepräsidenten bei Behandlung wichtiger Geschäfte in Beziehung treten würde. Eine bindende Vorschrift kann darüber nicht aufgestellt werden;

5) für die Kenntnis der diplomatischen Gebräuche soll gesagt werden, was Sache des ersten Beamten des Departements sein wird.

Herr Bundesrat Hauser erklärt sich mit den Vorschlägen des Herrn Bundesrat Schenk einverstanden, macht aber die Anregung, bei der Verteilung der Geschäfte unter die Departemente die Bundeskanzlei dem Präsidialdepartement zu unterstellen. Wenn der Bundespräsident mit dem Kanzler in nähere Beziehung trete, werde dies viel zu einer besseren Kontinuität der Geschäftsgebarung beitragen, und es würde der Bundespräsident in vielen wichtigen Fragen im Kanzler eine Unterstützung finden.

Herr Bundespräsident Frey: Den Anstoss für die Bewegung nach Reorganisation des Bundesrates und der Verwaltung hat die allzu grosse Belastung der einzelnen Departementschefs und anderseits der Umstand gegeben, dass sie nicht die nötige Zeit haben, sich im Kollegium mit den Geschäften der ändern Departemente genügend zu befassen. Es handelt sich somit auf der einen Seite um eine Entlastung und auf der ändern um eine grössere Belastung der Mitglieder des Bundesrates, weshalb es schwierig ist, eine Lösung zu finden. Als eine Erleichterung schlägt Herr Bundespräsident Frey nun die Schaffung von den Departementen zugeteilten ständigen Kommissionen vor, welche grundsätzliche Fragen zu prüfen und Gesetzesentwürfe auszuarbeiten und vorzuberaten hätten. Dadurch würde frisches Leben in die Verwaltung kommen. Für das Präsidialdepartement hätte dieser Vorschlag allerdings keinen praktischen Wert.

Herr Bundesrat Deucher wünscht, dass der Antrag des Herrn Präsidenten den Mitgliedern des Rates gedruckt ausgeteilt werde.

Herr Bundespräsident Frey empfiehlt, den Anlass zu benutzen, um Art. 13, Abs. 4 des Bundesbeschlusses vom 21. August 1878 (A.S.n.F. III, 480) [Amtliche Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft. Neue Folge] in dem Sinne zu ergänzen, dass wenn bei nur 6 bezw. 4 anwesenden Mitgliedern 3 bezw. 2 sich für und 3 bezw. 2 gegen einen Antrag aussprechen, die Stimmgebung des Bundespräsidenten ausschlaggebend sei.

Herr Bundesrat Lachenal hat, nachdem man sich für ein Präsidialdepartement mit der politischen Abteilung entschieden hat, gegen die Vorschläge des Herrn Schenk nichts einzuwenden; als besonders wichtig erachtet er die Zurateziehung des Vicepräsidenten und eine bessere Organisation der politischen Abteilung.

Das Präsidium konstatiert hierauf das Einverständnis des Rates mit den Vorschlägen des Herrn Schenk.

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E 1004 1/176.
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Suivent les délibérations concernant les autres départements.