dodis.ch/42093 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 17. April 18771

2049. Gotthardbahn, Promemoria der deutschen Regierung

Die Sizung ist anberaumt zur Behandlung einer streng vertraulichen Mittheilung des deutschen Gesandten betreffend die Gotthardbahnangelegenheit. Die Mittheilung, welche er in gestriger Sizung vorläufig zur Kenntnis gebracht und sodann der Gotthardbahnkommission zur Antragstellung überwiesen worden ist, besteht:

1.) In einem Promemoria2 , welches die Auffassung der Reichsregierung betreffend die von hier aus mit Note vom 16. December v. Jahres3 gemachten Vorschläge über die Wiederherstellung des Unternehmens darlegt;

2.) In einem Begleitschreiben des Auswärtigen Amts an Herrn von Roeder vom 8. ds.4, nach welchem das Reichskanzleramt in Anbetracht, dass es hierorts von Werth sein werde, nicht nur des fortdauernden Interesses der deutschen Regierung an dem Zustandekommen des Unternehmens versichert zu werden, sondern namentlich auch zu erfahren, dass dieselbe mit den von der bundesräthlichen Kommission in Vorschlag gebrachten Abänderungen5 des frühem Bauprogrammes, die eingeleisige Anlage des Tunnels bei Goldau ausgenommen, einverstanden und unter gewissen Voraussezungen bereit ist, eine gewisse Erhöhung der bisher zugesicherten Subvention in Erwägung zu ziehen, das Reichskanzleramt also keinen Anstand nimmt, dem Bundesrath obenerwähntes Promemoria jezt schon mittheilen zu lassen, obgleich eine Äusserung der italienischen Regierung noch nicht erfolgt ist. Der Herr Gesandte möge hierbei der Ansicht Ausdruk geben, dass nach dem Stande der Sache zuvörderst eine Übereinstimmung der Subventionsstaaten (die Schweiz einschliesslich) über die Grundlagen der zu führenden weitern Verhandlungen herbeizuführen sein werde, ehe es sich um den Zusammentritt der von hier aus in Vorschlag gebrachten Konferenz handeln könne. Des Weitern soll die Mittheilung, in Erwartung einer Äusserung der italienischen Regierung, einstweilen noch durchaus vertraulich behandelt und namentlich nach Aussen hin nicht verlautbart werden, zumal die darin gemachten Vorschläge gewissen Abänderungen zu unterwerfen sein würden, falls die italienische Regierung wider Verhoffen es ablehnen sollte, die Herstellung einer Verbindungsbahn auf dem linken Ufer des Langensees südlich von Pino bis zum Anschlüsse an das norditalienische Bahnnez alsbald in Angriff nehmen und bis zur Fertigstellung der Gotthardbahn vollenden zu lassen. Schliesslich ist bemerkt,

dass ungeachtet des nationalen und Verkehrs-Interesses des Reichs an dem Zustandekommen der Gotthardbahn schon die Rüksicht auf die Stimmung im deutschen Bundestage und im Reichstage, es der Regierung unthunlich machen würde, den Wünschen der Schweiz über diejenigen Grenzen hinaus entgegenzukommen, welche in dem Promemoria angedeutet sind.

Die Hauptpunkte dieses Promemoria sind kurz gefasst folgende:

1.) Betreffend das Bauprogramm wird den von der schweizerischen Expertenkommission in Aussicht genommenen Abänderungen zugestimmt, Vorbehalten doppelspurige Anlage des Tunnels bei Goldau.

2.) In Bezug auf die Dekung des Mehrbedarfs wird der nach Projekt 1 beanspruchte Subventionsbetrag zu hoch befunden und würde eine so weit gehende Betheiligung deutscherseits jedenfalls abgelehnt. Das Projekt 2 ist abgelehnt. Das deutsche Gegenprojekt geht dahin:

Beschränkung des Bahnnezes auf die Linien Immensee-Pino (:1742 Kilometer, Mehrbedarf an Baukosten 45,656,811 Fcs.:), Lugano-Chiasso und Cadenazzo-Locarno. Will die Schweiz auf dem Ausbau des ganzen Nezes bestehen, so wird sie für die Aufbringung der für den Bau der Zufahrtslinien nöthigen Mittel zu sorgen haben.

Die Jahreseinnahmen betrugen nach der Berechnung der Experten netto Fcs. 6,042,237 und würden verwendet zur Verzinsung der bisherigen Obligationen zu 5%, der Stammactien zu 4% und einer neuen Kapitalaufnahme von Fcs. 25,644,740 zu 5%. Bei Nichtverzinsung während der Bauzeit wäre noch ein Zuschuss erforderlich von 18,500,000 und es würde sich das deutsche Reich an der Aufbringung dieses Kapitals im Verein mit den ändern Subventionsstaaten betheiligen, sofern die Beschaffung der zur Vollendung des Unternehmens alsdann noch fehlenden Mittel anderweitig sicher gestellt werde.

Die bundesräthliche Gotthardbahnkommission stellt folgende Anträge:

1.) Weisung an den bereits nach Bern einberufenen und seit gestern anwesenden Herrn Minister Dr. Roth, mit möglichster Beförderung sich auf seinen Posten in Berlin zurükzubegeben und gegenüber dem Staatssekretär Herrn von Bülow

im Sinne einer Instruktion sich auszusprechen, zu welcher der Entwurf vorgelegt und welche aus der heutigen Berathung in der unten folgenden Fassung hervorgegangen ist.

2.) Ermächtigung des Präsidiums, in gleichem Sinne Hrn. General von Roeder

unter Rükstellung der übergebenen Aktenstüke die hierseitige Auffassung auseinander zu sezen.

3.) Vertrauliche abschriftliche Mittheilung des Schriften Wechsels an die Gotthardbahn-Direktion.

4.) Einladung ans politische Departement, den Gesandten in Rom in vertraulichster Weise von der Sachlage in Kenntnis zu sezen und zu beauftragen, bei den Ministerien in Rom auf Beschleunigung der Antwort hinzuwirken und, wenn er auf denselben Gedanken bezüglich der Konferenz wie in der deutschen Eröffnung stossen sollte, demselben mit Entschiedenheit entgegen zu treten.

Zufolge Berathung werden die Anträge unter 1, 2 und 3 genehmigt,

Ziffer 4 dahin abgeändert:

Herr Pioda ist zu beauftragen, bei den Ministerien in Rom auf Beschleunigung der Antwort hinzuwirken und, falls auf Seite des dortigen Ministeriums die Tendenz auftreten sollte, einzelne Fragen gesondert einer Konferenz vorgängig auf dem Wege diplomatischer Korrespondenz behandeln zu wollen, derselben mit Entschiedenheit entgegenzutreten.

Die Instruktion für Herrn Minister Roth lautet:

Seine Excellenz General von Roeder, Kais, deutscher Gesandter bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, hat dem Bundespräsidenten zuhanden des schweizerischen Bundesrathes unterm 13. April d. Js. folgende 2 Aktenstüke vorläufig mitgetheilt:

1.) die Abschrift einer von dem Auswärtigen Amte des deutschen Reiches an S.Exc.Herrn General von Röder gerichteten Depesche, d.d.Berlin 8. April. 1877, betreffend die Gotthardbahnangelegenheit, und

2.) als Beilage zu dieser Depesche ein Promemoria in welchem die dortseitigen Anschauungen über die Rekonstruktion des Gotthardunternehmens detaillirt niedergelegt sind.

Zu der unter 1 aufgeführten Depesche des Auswärtigen Amtes hat S. Excellenz der Herr Staatsminister von Bülow unter Anderm den Kaiserl. Gesandten des deutschen Reiches eingeladen bei dem Bundesrathe der Ansicht Ausdruck zu geben, dass nach dem Stande der Sache zuvörderst eine Übereinkunft der Subventionsstaaten (einschliesslich der Schweiz) über die Grundlagen der zu führenden weitern Verhandlungen herbeizuführen sein werde, bevor es sich um den Zusammentritt der in Vorschlag gebrachten Konferenz handeln könne.

Der Bundesrath befindet sich nun aber vollständig im Unklaren darüber, was die Kaiserl. deutsche Regierung unter der noch zu erzielenden Übereinstimmung «über die Grundlagen der zu führenden weitern Verhandlungen» verstehe und es wird daher die Schweiz. Gesandtschaft in Berlin beauftragt, sich hierüber von dem Auswärtigen Amte Aufklärung zu erbitten.

Sollte der fragliche Passus dahin zu interpretiren sein, dass nur auf Grundlage der in dem zitirten Promemoria enthaltenen Gesichtspunkte konferenziell verhandelt werden könnte, so sehe sich der Bundesrath zu der Erklärung veranlasst:

1.) Dass nach seiner Ansicht alle in dem Promemoria behandelten Punkte erst bei den Konferenzverhandlungen zur Sprache kommen können.

2.) Wenn auch der schweizerische Bundesrath keinen Anstand nehmen wird, bei den neuen Vertragsverhandlungen in alle Vorschläge näher einzutreten, welche von Seiten Deutschlands und Italiens, in Abweichung von dem ihnen zugestellten Bauprogramme und Finanzprojekte, behufs Rekonstruktion des Unternehmens vorgebracht werden möchten und durchaus Willens ist, mit den beiden ändern genannten Staaten diejenige Lösung der Frage zu suchen, welche dem Zweke selbst und auch den Verhältnissen und Interessen der drei Staaten am besten entspricht, so befindet er sich dagegen nicht in der Lage, über einzelne Theile der Frage, den konferenziellen Vertragsverhandlungen vorgängig in dem Sinne Vorverhandlungen zu pflegen, dass jene Punkte für sich festgestellt und darüber bindende Erklärungen abgegeben werden sollten.

3.) Muss auch hervorgehoben werden, dass der von der Kaiserl. deutschen Reichsregierung vorgeschlagene Modus der Vorverhandlungen auf diplomatischem Wege nothwendig ein abermaliges Hinausschieben des Zusammentrittes der Konferenz zur Folge hätte und dass diese Verzögerung für das Gotthardunternehmen von den nachtheiligsten Folgen wäre.

Von diesem Standpunkte ausgehend muss der Bundesrath seiner Überzeugung, von der dringensten Nothwendigkeit des beschleunigten Zusammentrittes der Konferenz, neuen Ausdruk verleihen.

1
E 1004 1/109. Abwesend: Heer und Scherer.
2
E 53/196.
3
Vgl. Nr. 105.
4
E 53/196.
5
Ibid.