dodis.ch/42079 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 7. August 18761

4522. Handelsvertrag mit Rumänien

Unterm 1. Juni d. Js. hat Österreich-Ungarn mit Rumäniens ine Handels- und Zollconvention abgeschlossen, welche am 1./13. v. Mts. in Kraft getreten, durch welche jenem Staate beträchtliche Handelsvergünstigungen eingeräumt, hinwieder aber für diejenigen Waaren, welche nicht österreichisch-ungarischen Ursprungs sind, neue erhöhte Gewichtszölle vorgesehen sind. Auf die Reklamation der Vertreter anderer Staaten hin ist dann unterm 12. vorigen Monats der Finanzminister von den Kammern ermächtigt worden, die gegenüber Österreich-Ungarn bestehenden Mauthtarife vom l.Juli abhin neun Monate lang auf alle jene Staaten auszudehnen, die den Wunsch ausgedrükt haben sollten, mit Rumänien Handelsverträge abzuschliessen. Bereits haben seither mehrere Staaten diesen Wunsch kundgegeben und es ist ihnen darauf jene Vergünstigung gewährt worden.

Mit Schreiben vom 26. Juli resp. l.ds.2 machen nun die Herren F. Marty-Raschle, zur Zeit in Zürich, Chef des Hauses Marty und Comp, in Bucharest und Ständerath Jenny in Schwanden auf die Gefahr aufmerksam, die der Concurrenzfähigkeit der Schweiz. Industrie von daher drohe, wenn nicht auch der Schweiz jene Vergünstigung zu Theil werde und verbinde damit das Gesuch, es möchten in dieser Richtung die geeigneten Schritte gethan werden.

Dem Antrag des Departements gemäss wird beschlossen, dem gestellten Begehren zu entsprechen, aber nicht wie jenes beantragt durch Vermittlung der Schweiz. Gesandtschaft in Wien, sondern im Interesse der Beschleunigung in der Weise, dass der rumänischen Regierung unter Berufung auf die oben scizzirten Vorgänge der Wunsch ausgedrükt wird, mit ihr in Unterhandlungen betreffend den Abschluss eines Handelsvertrags zu treten und damit der Ausdruk der Erwartung verbunden wird, der Mauthtarif gegenüber Österreich-Ungarn werde auch der Schweiz gegenüber zur Anwendung kommen. Der Bundesrath gewärtige die Rükäusserung der Regierung über ihre bezüglichen Entschliessungen.

An’s rumänische Ministerium.

Nach seither gepflogener Verabredung zwischen dem Herrn Bundespräsidenten und dem Departementsvorsteher ist bezüglicher Auftrag dennoch und zwar auf telegraphischem Wege ergangen, an den Minister in Wien.3

1
E 1004 1/106. Abwesend: Scherer und Schenk.
2
Beide Schreiben in: E 13 (B)/249.
3
Das Telegramm von Welti wurde am 9. 8. 1876 abgesandt und traf am gleichen Tagin Wienein (E 2200 Wien 1/79).