dodis.ch/42035 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 18. November 18741

6616. Ausstellung in Philadelphia im Jahre 1876

Nach Einsichtnahme von dem Berichte2, welchen das Depart, über die gemäss Schlussnahme vom 2. September3 lezthin getroffenen einleitenden Vorbereitungen für die Betheiligung der Schweiz bei der 1876 in Philadelphia stattfindenden allgemeinen Ausstellung und die daherigen Ergebnisse erstattet hat, wird in Genehmhaltung der gestellten Anträge beschlossen:

1. die schweizerischen Consule in New York und Philadelphia sind anzuweisen, Schweizern, welche sich bei der Ausstellung in Philadelphia vom Jahr 1876 betheiligen wollen, auf erstes Begehren Rath und Hilfe zu gewähren und ihre Interessen gegenüber der Ausstellungskommission zu wahren.

2. an die amerikanische Gesandtschaft ist, in Erwiderung einer sachbezügl. Note vom 18. Juli 18744 unter Kenntnisgabe von den gethanen einleitenden Schritten mitzutheilen: der Bundesrath habe theils aus den ihm geäusserten Urtheilen einzelner Industrieller verschiedener Gewerbszweige theils aus den vom Vorort des leztern Vereins ihm kundgegebenen Meinungsäusserungen5 der einzelnen Sektionen desselben die Überzeugung schöpfen müssen, dass wenig Neigung zur Beschikung der Ausstellung unter den Schweiz. Industriellen vorhanden ist. Als Gründe werden hervorgehoben: einmal die schnelle Aufeinanderfolge der verschiedenen grossen Weltausstellungen, sodann die bei der grossen Distanz des Ausstellungsortes unvermeidlichen grossen Kosten, welche zu dem zu erwartenden Nuzen deswegen in keinem Verhältnis stehen, weil einerseits viele Schweiz. Fabrikate durch die hohen Eingangszölle vom amerikanischen Markte ausgeschlossen, andere aber sonst schon bestens und gründlich daselbst bekannt sind, und andererseits der persönliche belehrende und fördernde Besuch der Ausstellung durch die Schweiz. Aussteller bei der weiten Entfernung beinahe zur Unmöglichkeit wird. Angesichts dieser Sachlage habe daher der Bundesrath sich darauf beschränken zu sollen erachtet, den Einzelnen wenigstens, welche die Ausstellung direkt beschiken wollen, dies dadurch zu erleichtern, dass er die Schweiz. Consulate in New-York und Philadelphia beauftragt habe, mit Rath und That ihnen an die Hand zu gehen. Dabei behalte sich der Bundesrath selbstverständlich immerhin vor, für den Fall, dass die gegenwärtige laue Stimmung ins Gegentheil Umschlägen sollte, weitergehende Massnahmen zu treffen.

3. Das Eisenbahn- und Handelsdepart. ist beauftragt, auf geeignetem Wege dem Generalkonsul in Washington, sowie dem Schweiz. Handels- und Gewerbestand von der Lage der Ausstellungsangelegenheit und den heutigen Schlussnahmen Mittheilung zu machen.

1
E 1004 1/99.
2
E 14/20.
3
E 1004 1/98, Nr. 5111.
4
Nicht ermittelt.
5
Vgl. das Schreiben des Handels- und Industrievereins an den Bundesrat vom 2.11.1874 (E 14/20).